Druckschrift 
5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
Seite
1066
Einzelbild herunterladen
 

10l!st Auglist INN.

drei Städten in diesem Handel Richter sei und was für Widerwillen es bringen würde, wenn von M»etwas begehrt werden sollte, das es nicht annehmen oder eingehen könnte; sie begehren deßhalb der dre>Städte wohlmeinenden Rath. Nach Anhörung dieses Berichts und da man findet, daß Bern sich mit de>»Herzog über dessen Ansprache an die Waadt in« Hinblick auf jenen Bertrag weder gütlich noch rechtlich ei»'lassen könne, daß es aber das ab der Jahrrechnung erhaltene Schreiben beantworten müsse, hält man für di>6Rathsamste, Bern soll diese Antwort so bald möglich geben und im Weitern auf den vom savoyischen Ambassad^zu Baden gehaltenen Vortrag dem Herzog ans angemessene Weise die Gründe mittheilcn, warum es sich ^die Sache nicht einlassen könne, unter Versicherung des Friedens und guter nachbarlicher Freundschaft.durch würde die Sache in Verzögerung gebracht (so wie denn auch der französische Ambassador darauf hi»^deutet haben soll und solche Aufzüge schon viel Gutes mit sich gebracht haben) und inzwischen vielleicht ^Mittel sich zeigen, das diesem Handel und uns Allen zum Guten gereichen möchte. I». Basel begehrt ^gütung der Kosten in Sachen der Besazung in Mühlhausen. Die andern Orte erklären sich bereit, ihre»vierten Theil der Besoldung dieser Besazung zu erstatten, erwarten aber, Basel werde die andern, außer ^Besoldung in Rechnung gebrachten Kosten fallen lassen. Zürich indeß will von seinem Bctrcffniß daöBasel nach Genf geschikte Büchsenpnlver und die dadurch erwachsenen Baarauslagen in Abrechnung bringe»'

Verhandlungen betreffend die Landvogtci Sargans.

(? Sargans). 1011, 30. August.

Laiidcsarckiv Nbuxildc».

Gesandte: Johann Ulrich Wolf, Statthalter, von Zürich; Jost Schilter, s'andammann, von Sch^Heinrich Hösli, Landammann, von Glarns.

Der Zusammentritt dieser Conferenz erfolgte in Gcmäßhcit des auf jüngster badischer Tagleistnng gehbezüglichen Beschlusses, namentlich zu Bereinigung des UrHars.

Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheiten:

""

türasschast Sargans.

». Art. 84. Obrigkeitliche Lehen w. Art.

I». 35. Obrigkeitliche Lehen -c. >.

«. 132. Klöster. »»»

«I. 57. Leibeigenschaft und Fall. »»

«v 84. Zölle :c. «»

l 85. Zölle -c. I»

86. Zölle -c. «>.

I». 163. Eisenwerk zu Flunis. »

i. 164. Eisenwerk zu Flums. ».

36. Obrigkeitliche Lehen 6-

46. Justizsachcn.

87. Zölle -c.

47. Justizsachen.

58. Leibeigenschaft und M '

37. Obrigkeitliche Lehen97. Wuhrc.

21. Allg. Vcrwaltunftsia^''

133. Klöster.