Juni 1i-.11.
^rden könnten. Durch beidseitige Ausschüsse wird (am 8. Jnli) nach einläßlichen Verhandlungen folgender^gleich vorgeschlagen: 1. Jene aus den katholischen Orten, die gemäß des vom Großmeister und seinem^usilium erlassenen und vom Papst bestätigten Rescriptcs ihre Proben erwiesen haben, sollen in den Orden"^genommen werden, jedoch unter der Bedingung, daß sie nach Laut der Statuten und Stabilimenten wie^dere in der deutschen Zunge begriffene Ordcnsglieder Recht suchen und nehmen vor dem Orden und sichOrdens und seiner Privilegien und Nuzbarkeitcn fähig machen, daß sie dem Turnus nach zu Häusern"»d Cvnnnenden gelangen und aller Prämincntien und Dignitäten, wozu sie, sich gemäß der Statuten qualificirtKathen, theilhaftig werden. 2. Die Kirchen und Hänser sollen in Dach und Gemach und aller Gebühr je nach^ Einkünften unterhalten, die darauf stehenden Schulden abgelöst und keine neuen mehr darauf geschlagen^'den; daneben sollen Beschwerden, die einem besondern Haus zugeeignet sind, nicht einem andern in der'Wnossenschaft aufgeladen werden. 3. Zu den Ämtern, welche des Ordens Häuser zu verleihen haben, sollenPialificirte Personen und solche, welche von ihrem Ordinarius schriftliche Admission haben, angenommen^deu; führt sich einer ärgerlich ans, so soll die Obrigkeit dem Commenthur Anzeige davon machen, damit^ bestraft werde; bessert er sich nicht, so ist er zu entfernen. 4. Die Jahrzeiten, alten Stiftungen und der-^ichen Gottesdienste sollen nnabbrüchig gehalten werden. 5. Der Artikel, betreffend die Relaxation des Arrestsdas Haus Tobel soll so lange eingestellt bleiben, bis man sich über das Andere vereinbart hat. — Diesandten der katholischen Orte erklären sich ans Ratification hin mit diesem Vergleiche einverstanden, die"Minenthuren nehmen ihn all rakdroiillum. (S. n. Thnrgau). Man soll beförderlichst die Stimmen^ ^ die Erneuerung des Walliser Bundes nach Luccrn schiken; die Mehrheit hat bereits zugesagt. »». (S.'-^aden). Die betreffenden Orte sollen eingedenk sein die 12 Kronen für Wappen und Fenster in das
bchhaus zu Lucern zu bezahlen.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschnftsangclcgenheitcn:wüsche Vogtcicn iibcrh. «>. Art. 17. Atta- Verwaltungssachcn.
^dstrafslhllst Thnrga». "r Art. 233. Märchen. zr. Art. 621. Stifte und Klöster.
^stchaft Sargans. I Art. 56. Leibeigenschaft und Fall.
^stchaft Baden.
c»»ctl>. Bogt. Werl,
«. Art. 68. Leibeigenschaft und Fall. »,». Art. 28. Kanzlei.
Art. 187. Handel und.Berkehr.
treib. Bogt, iiberh. >» Art. 96.
^ « aus dem Schwyzcr, »>» aus dem Zürcher Exemplar, ij 22; I»I» aus dem Exemplar in Aarau, !Z 24.
l
777.
Jahrrechnniig der die lV ennctbirgischcn Vogtcicn regierenden XII Orte zuLuggaru6. 1t»N, 18. Auli.
Staatsarchiv 'iüricl). Ennetbirg. Abschiede ll»i, S.
^ksandte: Dieselben wie ans der Jahrrcchnnng zu Lanis.^ DaS Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrjchnstsaugclegenheiteu:
^ ^ Mcndris >« Art. 86. Verschiedenes.
^ktci Lanis. . r Art. 392. Bischof von Eonio.