1054 Juni 1611.
Genf gelegt und eine ganze Armee in die Landschaft Waadt, hart an die savoyische Gränze, gelegt, die.durchreisenden Diener und Boten des Herzogs übel behandelt und viele Feindseligkeiten verübt habe; dc»""Ühabe er auf das Gesuch der Eidgenossen die Waffen niedergelegt, „doch mit lütterer Protestation vnd vorbeh^seiner habenden Rechten vnd ansprachen an die landtschafft Waat, von den Herren von Bern besessen". ^die Sache sich also anlasse, ermahne er die katholischen Orte, ihm zu verhelfen, daß sie zu einein guten E"^gebracht werde und daß er, ihr getreuer Bundesgenosse, „das wiederumb erobere, was Ihme von rechtbillicheit wegen gebüert vnd Ihrem hochloblichen Fürstlichen Huß gwalthätig entnommen worden, darnß dal'"gar vil guts ernolgen, sonderlichen aber den Catholischen Orten zu nit geringer wolfart vnd vortheil erschießwürdt". Dieses gute Werk zu befordern habe der Herzog sie hergesendet, um die katholischen Orte zu bitte",ihren Gesandten auf die bevorstehende Tagsaznng die nothigen Befehle zu ertheilen, bei den übrigen Orte"die Sache dahin zu leiten, „damit was dnrch Jres Mittel wol angefangen, vuch zu erwünschtem fruchtbarlichem endt gebracht werde". Darauf wird den Ambassadoren für ihre Grüße und Anerbieten angeines!^gedankt, dem neuen, wie gebräuchlich, gratnlirt, der alte „auch fründtlich abgnadct und abgedancket" undfür sich ein Necommendationsschreiben mitgegeben. Die Relation der Herren Leodegar Pfyffer und Schulth^Snry, die beim Herzog gewesen sind, über ihre Verrichtungen wird mit Befriedigung aufgenommen und sa>""^obigem Bortrag in den Abschied genommen. Dabei wird den Ambassadoren die Vertröstung gegeben, daßnicht ermangeln werde, die Gesandten ans die Jahrrechnnug mit den nöthigen Vollmachten auszurüsten. 'den Herzog wird ein Dankschreiben erlassen für den stattlichen Empfang und die freundliche Behandlung ^
Gesandten. Daß schließlich der nene Ambassador zwei Jahrespensionen für die verbündeten Orte mit„hat, weiß jeder Gesandte seinen Obern zu berichten. — Dem Gesandten Solothurus werden die Berichte"Relationen abschriftlich zugestellt. «»—r. (S. ». die betr. Vogteien). Die Beschwerde Lucerns, daßsolche, welche aus seinen Gerichten und Gebieten in die V Orte ziehen und von den Obrigkeiten angenon»"^und „yngesetzt" werden, ans diesen Orten verwiesen und sammt ihren Kindern wieder zurükgeschiktwird ml rekereinlum genommen, damit das nicht mehr geschehe, t. „Von wägen der großen Beschw""'so viler Müntzen in einer Eidtgnoßschasft" soll jedes Ort seine Gesandten nach Baden instruireu.
Antrag, Ordnung zu schaffen bezüglich der Prälaten in den geineinen Vogteien, welche allenthalbenHöfe, Güter und was etwa feil ist an sich ziehen, serner in Betreff ihrer Unbcscheidenheit, wennKinder in ein Kloster thun will, endlich ihrer Vorräthe halber, damit man in Nöthen des Vaterlandesselben versichert sei, wird aci intitruandum genommen, v. (S. u. Engelberg), (S. u. Freiämter)-
Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsaugelegenhetten!
Deutsche gemeine Vogt, iiberh. »>. Art. 16. AUg. Verwaltungssachen. ^
Landgrafschaft Thurgau. I'. Art. 472. Stifte und Klöster. Art. 421. Kirchliches u. Glaube»""'
Grasschaft Sargans. I». Art. 12. Beamte.
Landvogtei Freiämtcr. HV Art. 167. Kriegs- und Schiizenwesen.
Vier cniictb. Vogt, iiberh. «». Art. 137. Polizeiliches. I». Art. 135. Justizsachcn.
Landvogtei Mainthal. r Art. 460. Justizsachen.
Bern-freib- Vogt, iiberh. >. Art. 95.
Schirnivogtei Engclbcrg. v Art. 223.
»» lczter Saz aus dem Lucerner Exemplar.