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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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1051
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März 1611. 1051

^»dere Hülfe als nach Laut des Buchstabens schuldig zu sein, sich erzeigen wollen, so hätte er gewartet, bisih,, „in Hülfe und Beistand ersucht hätte, und sich dann in keine andern Unkosten als die tractatmäßigcn^zulassen gebraucht; weil er aber bezeugen wolle, daß ihm die Erhaltung der Eidgenossenschaft sehr am Herzen^Ak, so wolle er sich zur Hülfe nicht als bloßer Verbündeter, sondern als wahrer treuer Freund verfaßt machen;^ü'uin versehe er sich auch, daß man diesen Aufbruch sowohl zu eigener Sicherheit als in Gemäßheit desBündnisses bewilligen werde, damit das Ungcwittcr, es möge Frankreich oder seine Freunde und Verbündetenbedrohen, so weit möglich entfernt werde. — Nach gegenseitiger Mittheilung der Instructionen eröffnen hierauf^ Gesandten Zürichs, daß sie, obgleich ihre Herren und Obern in der Vereinung mit Frankreich nicht be-^sfen, doch ermächtigt seien, den Aufbruch zu bewilligen. Die Gesandten von Bern haben aus triftigen Bc-^»ken das Begehren weder zu- noch absagen wollen, sondern versichert, ihre Obern werden eine solche Ent-

>^ung fassen, daß der König, der Ambassador und alle Orte befriedigt sein werden. Lnceru ist bereit,"Ücs dassenige, wozu es durch die Vereinnng verpflichtet ist, zu erstatteil und zu diesem Ende den Aufbruchzn bewilligen. Ebenso erklären die übrigen Orte, den Aufbruch gewähren zu wollen, weil er zur Defen" des Königs Länder und zn Bewahrung der Eidgenossenschaft und deren Gränzen begehrt werde. I». Zürichaus wohlbekannten Gründen an der lezthin zn Baden beschlossenen Gesandtschaft an den Herzog von^avoyon seinerseits nicht Theil nehmen, was es den andern Orten zur Kenntniß bringt. Dessen ungeachtet° von der Mehrheit erkannt, die Legation solle ihren Fortgang haben und Zürich sowohl als die andern^ gebeten sein, ihr Bestes zu thun und zu Allem mitzuwirken, was zu Frieden, Ruhe und Einigkeit imblande gereichen kann.

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Conferenz der die Vogteicn Bellenz ic. regierenden III Orte.

Wrunnen. 1611, 26. April.

LandeSarchiv Nidwalden.

„ Gesandte: Uri. Peter Gisler, Ritter, Landammann und Landeshauptmann. Schwhz. Jost Schilter,^aininann; Commissär Horat; Hauptmann Johannes Kothing, des Raths. Nidwalden. Sebastian

Büren, Lanhammann; Hauptmann Leu, des Raths, alt-Commissär zu Bellenz.

»>>d ^ Conferenz ist von Schwhz angesezt worden wegen der beiden Antwortschreiben des Landvogts

Agenten Zu Luggarus betreffs der Commercien und wegen des Subiasker Markts, welchen die Ne-l»„ mit sonderbarer Geschwindigkeit zu unterdrüken begehren, indem sie ihren Markt demselben

j^^ühe Tage vorgesczt haben. (S. u. Bellenz w.). I»—I». (S. u. Bellenz :c.). I. Die Gesandten wissendes" z„ berichten, was denen von Nidwalden auf ihr Rathbegehren im Span mit Obwaldcn wegen^ides, so ihrem Pannerherrn und Landeshauptmann angegeben werden sollte, geantwortet worden ist.

H Man sehe auch im Abschnitte Hxrrschastsangelegenheiten:

Bollcnz:c. »>» Art. 308-315.