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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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1047
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Mrz 1611. W4?

^ Mahnung erlassen, zu den Pässen wohl Acht zu haben und dieselben sich und gemeiner Eidgenossenschaft5" Gutein wohl zu verwahren. «. Der französische Ambassador, Eustachius von Reffüge, meldet mit Zuschriftvom g. März, daß der König aus Wohlwollen gegen die Eidgenossenschaft den Herzog von Savoyen von^u>ein Vorhaben abgemahnt und die Stadt Genf in seinen Schirm genommen habe. Daher wird der Ge-^"dtschaft nach Savoyen aufgetragen, auf ihrer Durchreise mit dein Ambassador über diese Sache weiter zu^»versiren und, wenn es ihr rathsam erscheint, an den König zu schreiben, t Zürich gibt bezüglich der noch""erledigten sechs thurgauischen Punkte die Erklärung, daß es die auf der Jahrrechnung von 1609 von denUnparteiischen gestellten Artikel um des Friedens und der Einigkeit willen annehme, sofern das katholi-!cherseits auch geschehe. Die katholischen Orte antworten, der Landmarche halben wollen sie Zürich zu Gefallen"achgeben, in Betreff der Mannschaft ennet dem Bach zu Ellikon aber können sie nicht nachgeben, weil der^ Landgrafschaft Thurgau liege; hinsichtlich des Exercitiuins der katholischen Religion im Chor der^rn Kirche zu Rheinau soll es wie bisher verbleiben, „wann es Je nit mit willen zugahn möge"; mit den"ch'igcn Punkten seien auch sie ohne allen Anhang zufrieden. Zürich replicirt, daß es nicht bestreite, daß dieiahen Gerichte ennet dem Bach zu Ellikon zur Landgrafschaft Thurgau gehören, daß es aber die Mannschaft""d die Niedern Gerichte daselbst gekauft habe und nicht Willens sei davon zu stehen, und daß es, wenn mandießfalls nicht verstehen wolle, eher den ganzen Handel über alle Punkte dahin gelangen lassen würde,"hin er gehöre. Die katholischen Orte, die ihre Vollmachten nicht überschreiten können, nehmen das in denschied und wollen den Bescheid darüber Zürich unverzüglich mittheilen, damit, wenn dieser Artikel Annahme^"det, Pix jibrigcn ohne ferner» Aufschub in Vollziehung gesezt werden. (Die diesem Artikel beigefügte Jn-""iion Lucerns sagt, daß es auch hierin Zürich willfahre und daß demnach über alle sechs Artikel die Briefe^ "^ch mitgetheilt werden sollen). (S. u. Baden). I». Im Namen der Katholischen von Glarus bitten^"dannnann Schwarz und Hauptmann Fridolin Bnssi abermals um Erneuerung des Vertragsinstrumentes,vielen Jahren zwischen ihnen und den Genossen der andern Religion etlicher Glaubenssachen halber^"sgerichtet und angenommen und, wie sie glauben, seither durch ihre Gegenpartei zernichtet worden sei, undsichren Weisung über ihr Verhalten, da man sie auf künftige Landsgemeinde im Mai vertröstet habe. Es^ ihnen nun gerathen, bis zu genannter Zeit stillzustehen, alsdann ihre Sache dort vorzubringen und dann^"treten und keineswegs mit den Andern abzumehren, indem zu besorgen wäre, daß sie überstimmt würden,'^'dieß wird der Handel in den Abschied genommen, l—i». (S. n. die betreff. Vogteien). i». Die um-schweife»,^,, Zigeuner oder Heiden sollen allenthalben mit Ernst und Gewalt ausgetrieben, bezüglich der^ "^"schaften fremden Landstreicher die früher aufgestellte Verordnung nochmals publicirt und gehalten werden.' (S- ». bcrn-freiburg. Vogt, überh.).

^ Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelcgcnheitem

^"ischc steni. iibcrh. k Art. 15. Mg. Verwaltungssachen.

H Sargans. I. Art. 131. Klöster. ,»». Art. 65. Leibeigenschaft und Hall.

« lchast Baden- >?> Art. 208. Verschiedenes. I. Art. 173. Localis.

"-frech. Bogt, iibcrh. «. Art. 94.