104« März 1611.
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Conferenz der Orte Zürich, Schwyz und Glarus,
Zürich. 1K11, 12. März (Samstag vor Mitterfastcn).
2taat»areüiv Zürich: Abschiedbd. IS7, S. 2S7.
Gesandte: Zürich. Leonhard Holzhalb, Bürgermeister; Hans Heinrich Keller; HanS Ulrich Wolf, beideStatthalter; Junker Hans Heinrich von Schönau; Junker Konrad Grevel, Hausschreiber; Hans Wolf;
Ulrich Keller, alle des Raths. Schwyz. Jost Schilter, Landammaun; Christof Schorns, des Raths. Glarn^Michael Bäldi, Landammann.
Da die Erklärungen über die noch unerledigten Artikel des Abschiedes zu Napperswyl vom März l6>bnoch nicht vollständig eingegangen und inzwischen die Schisfmeister von Schwyz und Glarus um Verbessertdes Schifflohns eingekommen sind, während die Kaufleutc und Factoren diesen: sich widcrsezen, wurde dieseZusammenkunft nöthig. Nun vereinbart man sich unter Ratiftcationsvorbchalt zu Folgendem: 1. Den Artmjenes Abschiedes über Rechtgeben und Rechtnehmen um verlorene oder beschädigte Waaren läßt man gänzln?beim Wortlaut, wie er dort unter n und b angegeben ist bleiben, da man kein besseres Mittel findet, ^Sache zu reguliren. 2. Der Schiffmeister Begehren um Verbesserung des Schisflohnes findet man nicht n»'ziemlich, weil seit den sechszig Jahren, wo der bisherige Lohn fcstgesezt worden, die für das Leben notht'digen Bedürfnisse und Anderes sich so verthcuert haben, daß sie beim alten Lohne nicht mehr bestehen könne»'Deßwegen und damit „der Soümen halb ouch ein Ordnung gehalten werde", wird erkannt, daß ein St"Kaufmannsgut, das ist zwei Stuk, 4 Centner und 10 Pfund schwer und der Schifflohn 9 gute BazeN st"'solle; dabei sollen aber die Schisfmeister verpflichtet sein, den Zoll, Fuhrleite- und Austragcrlohn zu bestreikdie Waaren sorgfältig zu verwahren und abzuliefern. Von einem Saum Stahl und Eisen, woher es koM»^soll der Lohn 14 gute Kreuzer sein, wobei die Schisfmeister den Zoll und Waaglohn auch zu tragen habtvon einem Mäß Salz 4 gute Schilling; wenn Eilgut zu führen wäre, sollen die Kaufleute mit den Sch'Nmeistern sich stets verständigen; weil alles Getreide, das in die Bünde und in das Sarganserland geht,den Schiffmeistern an denselben Ort geliefert wird, soll der Schifflohn auch der gleiche sein, nämlich M ^Korn- und Haberledi in das Sarganserland 2 Gulden 4 Bazen, Zürchcrwährung, wie die Bündner auchvon einem Mütt Kernen von denen von Glarus und aus dem Gaster 6 gute Kreuzer und von einem ^i^Wein 12 gute Kreuzer, von einem Centuer Glarnerzieger 4 Zürcher Schilling. 3. Das wiederholte Bege"der Schiffmeister von Schwyz und Glarus, daß die Schisfmeister von Zürich ihr Amt, gemäß der Ord""^auch halbjährlich umgehen lassen, wie sie es thun, und daß der nicht in Function stehende Schisfmeisterwöchentlichen Rechnungen zum Weggen sich nichts annehme, will Zürich seinen Schisfmcistern anempsti
4. Aus erheblichen Gründen will man dahin trachten, daß von jedem der drei Orte nur Ein Schisfmeisterweil dadurch viele Unrichtigkeiten vermieden werden. Schwyz und Glarus nehmen das in den Ab! 1
5. Bezüglich der Beschwerde der Schisfmeister wegen der Kosten des Zolls zu Zürich und zu Rappel ^wird erkannt, daß, wenn sie den gebührenden Zoll an diesen beiden Orten entrichtet haben, sie dannübrigen Kosten enthoben sein sollen. Und da die Schisfmeister über die Kosten sich beklagen, die ihnc» ^Zunfthaus zum Weggen für den Abendtrunk u. A. m. auferlegt werden, erklärt Zürich, sie mögen, wen"für die Abrechnung an einem andern Ort bessere Gelegenheit wüßten, es thun.