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schiken, man werde sie in ihrer Roth nicht verlassen. Dabei soll ihr angedeutet werden, sie möchte durch ihre»Agenten am Hofe in Paris und anderwärts das Vorhaben des um die Stadt liegenden Kriegsvolks infahrnng zu bringen suchen und dann an Bern und Zürich davon Mittheilung machen. An Pulver wolle»Zürich und Bern je 25 Centner, Basel und Schaffhansen je 15 Centuer geben, das Genf als Vorrath »»^für die Bedürfnisse eines allfälligen Zusazes aufbewahren soll. Das Begehren Basels, Bern möchte gege»Vergütung die von ihm bewilligten 15 Centner Pulver nach Genf schiken, nehmen die bernischen Gesandten >»den Abschied, e. Da Solothurn betreffs des zwischen Bern, Solothurn und dem König von FrankreichJahren abgeschlossenen Tractats über Beschirmung Genfs einen nicht befriedigenden Bescheid gegeben hat, a»6dem zu ersehen ist, daß es demselben eine dem Wortlaut widersprechende Auslegung geben will, so so^»Zürich und Bern nach dem Weihnachtsfeste und neuen Jahr Gesandte nach Solothurn schiken, um sowohldem Ambassador als mit Solothurn zu sprechen, wie mau jenen Tractat verstehe und wessen man sich di^falls zu ihnen zu versehen habe. Nachdem hier Erläuterung geschehen, werden vielleicht auch Basel und Sch»^'Hausen demselben beizutreten bewogen werden können. «I. Auf den Anzug, daß das gegenwärtig im HerZ»l>thum Moyland liegende Kriegsvolk, wenn es abgedankt wird, seinen Durchpaß durch die Eidgenossenschaftnehmen vorhaben möchte, wenn er ihm an andern Orten abgeschlagen würde, will man auf der nächste» ist'meineidgenössischen Tagleistung dieses den V katholischen Orten zu verstehen geben und ihnen mit allem E»»leröffnen, daß man wegen der ohnehin theuern und schwierigen Zeiten den Dnrchpaß zu bewilligen nicht geso»»^sei. Wird ml instruenäum genommen, v. Man hält für unnöthig, auf das Schreiben und die gedr»^Defensionsschrift des Pfalzgrafen Philipp Ludwig bei Rhein zu Nenburg, der streitigen kurfürstlich-pfälzisch^Vormundschaft und Administration halber, eine Antwort zu geben, weil schon hievor dem gegenwärtige» ^ministrator, Pfalzgraf Johann von Zweibrüken, neben der Condolation über den Tod des Kurfürsten Z»^Vormundschaft und Administration GM gewünscht worden ist und er dieselbe bereits angetreten und das lb»ihm die Huldigung geleistet hat. Würde er jedoch um Antwort anhalten, so wird ihm jedes Ort wohl Z»antworten wissen, t, Die Gesandten von Bern und Basel sollen mit Gelegenheit sich erkundigen, wasSchultheißen Schürpf von Lucern Verrichtung in Frankreich gewesen sein möchte, und den übrigenMittheilung davon machen.
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Conferenz der V katholischen Orte.
Hersau. 1611, 19. Januar (Mittwoch St. Sebastians Abend).
, Staatsarchiv Lncern. Mg. Abschiede V. I. — Landesarchiv Schwyz.
Gesandte: Luceru. Johann Helmlin, Ritter, Schultheiß; Jakob Sonnenberg, Ritter, Pa»»»^^Uri. (Nicht angegeben). Schwyz. (Jost Schilter, Landammann; Hauptmann Heinrich Neding,Unterwalden. Peter Jmfeld, alt-Landammaun, von Obwalden; Niklaus Leu, Ritter, Landamman»,Nidwalden. Zug. Kaspar Heinrich, Ammann; Beat Jakob Frey, Statthalter und des Raths. ^
»». Nach gewöhnlicher Begrüßung wird zuerst das Gachuanger Geschäft au die Hand genomuw»-der Relation der beiden Gesandten, die demselben beigewohnt haben, vernimmt man mit Bedauern, daß ' ^ungeachtet des angewendeten Fleißes und Ernstes dieser leidigen That nicht auf den Grund gekommen ist,