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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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1041
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Januar 1L11. . 1Y41

Gegentheil zur Unterdrüknng dieser Sache sich verständigt hat, und daß weder Personen noch Gemeinden^ gebührenden Strafe haben gezogen werden können, daß man die zu Baden festgesetzte Summe nicht heraus-finden kann und daß im Abschied Alles zum Bortheil Zürichs gestellt worden ist. Hierauf wird die Vcrrich-'""g der Gesandten gutgeheißen und anerkannt, daß es an ihren Bemühungen nicht gemangelt habe, wie mandenn dieses den Obrigkeiten heimbringen und anrühmen werde. Jndcß hat man für dießmal in der Sache"'chls Anderes zu thnn gewußt, als bei nächster Zusammenkunft, wozu man Zürich beförderlich mahnen undJunker Hector von Bcroldingen einladen soll, mit Zürich nachdrüklich zu sprechen, daß es, weil nacheigenen Geständniß diese leidige Nnthat und Verwüstung durch seine Angehörigen geschehen, nun dafürdaß die badischc Anlage entweder von ihm oder seinen Unterthanen erlegt und dem Junker das Seinige^gütet werde, und daß sie ihn fortan nnbeleidigt lassen. Auf dieser Zusammenkunft sollen dann auch die^rn noch unerledigten thnrgauischcn Punkte erörtert werden, zuvor aber sollen die katholischen Orte sich^chmals in Lncern versammeln und über ein einstimmiges Vorgehen sich vereinbaren, wie der Abschied von'uterthnr zu verbessern sei. t». Betreffend den streitigen Handel mit den Johanniter-Herrcn und den aufCoinmenthureien gelegten Arrest crtheilt der Auditor des Nuntius den Rath, man solle das Geschäft garersizen lassen, da es gut angefangen sei, und Jemanden abordnen, der die Angelegenheit in Rom mit"chkenntniß und der nöthigcn Instruction vertrete, dazu werde auch der Legat sein Bestes thun; ferner möchtevon zwei oder allen Orten Einzelne bezeichnen, die dieses Geschäft in Händen haben und mit denen derÜvt darüber verhandeln könne. Dieser Rath wird mit Dank vernommen und gutgeheißen. Demnach soll»üb Einen zu diesem Geschäft ernennen; und weil dasselbe durch den Legaten vermittelt werden muß. seine Mitwirkung anerboten hat, wird ihm anheimgestellt, einen Agenten auf Kosten des Arrests aus dentischen Orten zu erwählen und eine Zusammenkunft dieser Sachen halber auszuschreiben. Inzwischen soll" Zürich, Basel und Rottwcil um Antwort wegen des Arrest ersuchen, e. (S. u. Freiämter). «I. Lucern^ cm, daß seit einiger Zeit die ncugläubigcn Orte häufig in Aaran zusammen kommen und sonst mancherleicn umgehen, weßhalb gut wäre, etwas wachsam zu sein und jewcilen einander mitzutheilen, was man in^ ^»ng bringt, v. Wegen großer Unordnnngen und Mißbräuche auf den Kirchweihen, namentlich in den^ Innern, beantragt Lncern, solche unnüzen Gastereien und Zechen bei Kirchwcihen, Kindstaufen, Begräbnissenist. wie auch das „geißlen klepffen" im Herbst durch ein offenes Mandat zu verbieten. Li. Man findetdie „Erhebung" des sel. Bruders Klans nachdrüklich zu betreiben, besonders bei der jezigen Gelegen-d ^ man ohnehin wegen der Johannitersache Jemanden nach Rom schiken wird; auch soll mit dem Legaten^ ^ Vvnferirt werden, jx. Wiederholte Mahnung, betreffs der von Wilhelm Krumenstol von Freiburg inPrämonstratenserklostcr in Rom begehrten Fenster und Wappen sich zu entschließen und die Beisteuer

werben

ist, soll an den Präsidenten der Sanität zu Bellenz geschrieben werden, daß dem nicht also sei und^ vian den Paß wieder öffnen und berichten möchte, woher das Gerücht komme. Auch den Landvögten von^>s und Lauis soll anbefohlen werden, die nach Bellcnz kommenden Güter passiren zu lassen. FernerMayland anhalten, daß die „Grida" wegen des Transits wieder erneuert werde. I. Auf dieZugs über die dem gemeinen Mann nachtheilige Vertheuerung der groben Münzsorten wird ge-

eil, ^"^schreiber von Lncern zu schiken. I». Da des Gerüchtes wegen, daß in den V katholischen OrtenN^^vben grassire, ihnen der ennctbirgische Paß versperrt und auch der Transit der Kaufmannsgüter ge-