1938 November 1610.
pfangen, um des Friedens und der Ruhe und Einigkeit willen gänzlich aufgehoben sein, so daß das Gered^Keinem an seiner Ehre schaden nnd daß körperlichen Schaden Jeder an sich selbst tragen soll. v. StatthatWolf stellt unter Andcrm an die drei andern Gesandten in eidgenössischer Wohlmeinung daS Ansuchen, ^möchten ihre Obern mit Junker Hector von Beroldingen so viel verschaffen, daß er nunmehr ruhig undLandfrieden gemäß sich verhalte, den Kyburgern mit guter Nachbarschaft begegne, nicht durch Troz und ll"'freundlichkeiten sie erbittere und ihre Guter und Früchte nicht durch Jäger und die Menge der Hunde schädigDie Gesandten erbieten sich, dieses ihren Obern zn vermelden, und hoffen, sie werden den Herrn vondingen mit allem Ernst zu nachbarlichem Verhalten ermahnen. Dagegen erbietet sich Statthalter Wolf, das^zu sorgen, daß jene, welche aus der Grafschaft Kyburg nach Gachnang kirchgenössig sind, ebenso crmahnt wer^"sollen, t'. Der Antrag des Schultheißen Helmli, man möchte zn Verhütung fernerer Ungelcgenheiten betres!'des Kirchhöfs zu Gachnang sich vergleichen, wird in den Abschied genommen, x. Im Übrigen hat nia»in diesem mühseligen Geschäft für Ermittlung der schuldigen Thäter, in Beschikung der eidlich verhörtenschaften, Anhörung der vermeintlichen Sächer (die sich, wenn auch unschuldig, auf ihre Kosten haben vcra'llWorten müssen, worüber sie sich nicht wenig beschwerten) und in allem zur Sache Dienlichen an nichts crniaNt!^lassen, aber im ganzen Proceß die zu Baden gesprochenen 5500 Gulden nnd die rechten Sächer, bei denen ^vielleicht zn erheben wäre», nicht finden können. I»—I. (S. u. Thnrgau). »». (Actum 22./12. Decenit^'Bezüglich der obberührten Klage gegen Melchior Kappcler von Stegen wird nun verhört Gebhard MeyerWiesendangen, nachdem er zuvor ernstlich ermahnt worden, bei der reinen Wahrheit zn bleiben, da es sichKappeler um Leib und Leben handle. Dieser sagt nun aus, es haben Einige mit „Halbartenstillen" anKirchenthüre gestoßen, wobei Kappeler bemerkt habe, „es bschüße nüt, wclliut ein Bloch ncmcn vnd dievsfrennen", was sie dann ausgeführt hätten. Kappeler aber behauptet, Meyer thue ihm Unrecht. A<s "andern Tage Meyer nochmals vorgeladen und bei Eiden verhört wurde, fing er in seinen Aussagen zu wa>^an und zeugte nur noch, es sei eben ziemlich finster gewesen, als er dazu gekommen, er habe gemeint, rs
Melchior Kappeler, könne es aber bei seinem Eid nicht sagen. Nun wird Kappeler auferlegt, zudaß er zn der Stunde, als die Kapelle geöffnet worden, nicht da gewesen sei und weder Hülfe, RathThat dazu gegeben habe. Worauf Kappeler den Vogt von Kybnrg dringend darum ansuchte, zu seinerwendigen Entschuldigung die nachbcnannten Zeugen zu verhören. Auf die Kunde davon fing den MeY^' 1böses Gewissen zu drüken au, er benahm sich traurig und unruhig, mochte weder essen, trinken nochäußerte gegen ehrenwerthe Personen, er habe den Kappeler bei der Kapelle nie gesehen, habe ihm Unrastthan, und hat sich darauf bei Nacht und Nebel flüchtig gemacht. Wiewohl nun Kappelcrs Unschnld ^Meyers Bekenntnis; und Flucht genugsam an den Tag gekommen ist, so werden nun gleichwohl vomKyburg die von Kappeler angegebenen Zeugen Balthasar und Joachim Öninger im Schneit verhört- ^deponiren einstimmig, sie seien bei ihrer Rükkehr von Gachnang, wo die Kirche schon geöffnet und Alles ^wüstet gewesen, auf halbem Wege gegen Stegen dem Kappcler begegnet, der habe sie gefragt, was esund sei erst von ihnen weg nach Gachnang gegangen. Auf die DePositionen dieser und noch anderer Z^-wird Kappeler freigesprochen.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheitcn!
Laodgrafschast Tlmrga». I». Art. 61. Justizsachcn !c. »4. Art. 63. Justizsachen -c.
I, . 62. Justizsachen ic. >. „ 64. Justizsachcn rc.