November 1610. 1935
haben, ruhig Niemanden etwas Unfreundliches vorzunehmen. Auch er wird, nachdem man
^'ch Nachfrage seine Entschuldigung als wahr befunden, für seine Person ledig erkannt. 14. Jörg Peter zu^ llau wird beschuldigt, mit einem Schlachtschwert nach dem Landammann „ein vollkommen streich gefastet" zuso daß er ihn ohne Zweifel in Stüke gehauen hätte, wenn sein Bruder ihn nicht abgehalten. Nach^>'cr Verantwortung, er habe den Landammann an jenem Tage nie gesehen und auch seines Wissens ein^^chstchwert nicht in den Händen gehabt, wohl aber vor dem Thor des Hofes sein Seitengewehr zu Be-^'rinung seines Leibes gezükt, aber Niemanden ein Leid gcthan, wird er des Angriffs ans den Landammann'N erkannt, dagegen aber zu 10 Gulden Buße verfällt, weil er sein Gewehr gezükt und dadurch leicht An-» den Anlaß zu Ähnlichem gegeben hat. 15. Martin Büechi zu Elgau soll während der Nacht in einem^ lein nicht weniger als ein halbes Viertel Pulver nach Gachnang gebracht haben. Er verantwortet sich, er^ an jenem Tage weder des von Beroldingen Kapelle, Haus noch Keller gesehen, sowie aber das „Ge-' nach Elgau gekommen, daß zu Gachnang schon Einige zu Boden gehauen worden, habe man ihm un-
emen halben Wierling Pulver übergeben, um es den Schüzen zu bringen; dasselbe habe erdann ans der Wiese bei Lcibensbcrg zugestellt. Er wird „vmbs besten willen" entlassen. 16. Der'Ubacher zn Elgau ist beklagt, geäußert zu haben, der Beroldinger habe in seinen Gerichten ihn nicht jagen>en wollen, jezt sei er sein Kellermeister geworden; ferner soll er, als man die von Gachnang nach^ citirt, sein Gewehr gezükt, bösen Bescheid gegeben, Drohungen ausgestoßen und die von Gachnang^ llugchvrsam aufgereizt haben, woraus fast ein neuer Auflauf entstanden wäre. Obschon er Alles in Ab-^ stallt, wird er in Betracht, daß er im Keller getrunken und als ein frecher Geselle, der wenig zn vcr->N'z ' ^ „vcrtrapt" haben wird, ferner daß er dem Landwcibel bösen Bescheid gegeben,
Schloß z„ Kyburg abgeführt und mit einer Buße von 25 Gulden belegt, unter Androhung der LandcS-^ Esting, wenn er nicht bald bezahle. 17. Jakob Büechi ab dem Schümberg wird beschuldigt, während des^Wens gar unruhig gewesen zn sein und sammt Andern, die noch nicht namhaft gemacht sind, mit einer">»ie die Kapelle anfgerannt zn haben. Er verantwortet sich, er habe weder die Kapelle noch den Keller^ k"ucn oder Verwüstung anzurichten begehrt, hingegen habe er sich gegen den Herrn von Beroldingen zu^^en, daß er bei jener Hochzeit ohne allen Anlaß mit bloßer Waste ans die Laube hinauf gelaufen und^ jungen Knaben auf den Leib gcsezt habe, dann aber auf ihn, den Angeklagten, der sich in's Mitteleingedrungen sei, so daß er, mit Hinterlassung seiner Wehre, von der Laube hinunter habe springengleich darauf mit dem jungen Junker auch einen Strauß bestehen müssen, und daß ihm der Junker^ wiederholten Ansuchens seine Wehre nicht herausgeben wolle; durch dieses Benehmen sei das gemeinesich ^"Nit worden und daraus dieser leidige Handel entstanden. Da aus den aufgenommenen Kundschaftenlaß ^^bt, daß Büechi an dem Auflauf keine Schuld trägt, hat man ihn als entschuldigt seine Straße ziebende/!v '^""6 Licnhard von Buch, ebenso angeklagt, bemerkt, daß er sich gegen die ungestümen Angriffeßj Dinkers und seiner Knechte habe wehren müssen, dabei am Kopf und an den Fingern arg verlezt worden
der
° daß er Entschädigung erwarte. Er wird entlassen. 19. Heinrich Frey, genannt Flügen, zu Hagenbuch,^geklagt ist, Andere aufgewiesen zu haben, den Stadtschreibcr von Franenfeld zu erstechen, wird nachi„ seiner Verantwortung entlassen. 20. Hans und Adam Lüber von Ellikon sind angeschuldigt, mit Musketen^ge ^ geschossen, den Keller aufgebrochen, das Fleisch genommen und eine halbe Seite Fleisch amherumgetragen zu haben. Da auch gegen sie nichts bewiesen werden kann, hat man sie als entschuldigt