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November 1610.
dinge» mit bloße» Waffe» auf ihn eingedrungen und »nr durch die Bemerkung seines Dieners, er seider Rechte, abgehalten worden sei, ihn zu ermorden. Er wird in Betracht der angegebenen Umstände entlasse5. Gebhard Keller von Oberwinterthur, der Aufwieglung angeschuldigt, verantwortet sich so, daß er entlassewird. 6. Jakob Vallis zu Fulau ist augeklagt, so viel Fleisch genommen zu haben, daß er es fast nichtnach Hanse bringen können. Nach Anhörung seiner Verantwortung wird er als einfältiger armer Gesellerkennt. 7. Auf Jakob Eugeler von Ellikon wird geklagt, daß er seine Nottgesellcn nach Gachnaugund sie ermuntert habe, den Keller aufzubrechen, das Fleisch daraus zu nehmen, den Wein auszutrinkenandere Angelegenheiten anzurichten. Nachdem er bewiesen hat, daß er an jenem Tage gar nicht zuGallM^gewesen, wird er als entschuldigt entlassen. 8. Kleinjakob Bischof, der Schmied zu Ellikon, soll sich gcrüh^haben, mau habe das Fleisch über ihm abgeschnitten und gewaltig getrunken, er selbst habe nichts genoM»^'aber er wisse, wo das Fleisch hingekommen sei, Einer habe wohl drei Sonntage mit seinen Leutendaran zu essen gehabt. Da er in Abrede stellt, an jenem Tag in des Junkers Hof oder Keller gewcsc» ^sein, und da iiberdieß die Anklage gegen ihn nur von Hörensagen herkommt und inzwischen der andere SllMvon Ellikon, der auch Bischof geheißen hat, gestorben ist und vielleicht dieser der Thäter sein möchte, soman den Angeklagten als verantwortet heimziehen lassen. 9. Jakob Etzensperg von Ellikon, angeklagt, soFleisch genommen zu haben, daß er mit seinem Volk wohl drei Sonntage genug zu essen gehabt habe, teug>^'Fleisch genommen zu haben, gibt dagegen zu, beim Keller von einem ihm Unbekannten einen Trunk angeno»»»^zu haben. Weil er geständig ist, einen angebotenen Trnnk angenommen zu haben, es aber nicht wahrsche^ist, daß er nicht im Keller gewesen, hat man ihn nach Kyburg in die Gefangenschaft abführen lassen u»deine Buße von 5 Gulden an die Kosten verfällt. 10. Melchior Fischer von Ellikon, der Mißhandlung ^Hans Schlatter von Frauenfeld und der Aufreizung angeklagt, stellt die elftere Anklage in Abrede, lstiaber, aus einer Brente getrunken zu haben. Da Schlutter von seiner Klage nicht abstehen will und ^schädigung für Schmerzen und Bersäumniß begehrt, wird ihm vorbehalten, den Fischer vor dem Vogt zu ^bürg rechtlich zu suchen; dem Fischer werden 10 Gulden an die Kosten der Gesandten auferlegt, weil er "einer Brente Wein getrunken zu haben geständig ist. 11. Konrad Engeler, Hans Mörgeli und Adamsperg, alle drei von Ellikon, sind angeschuldigt, um Mitternacht mit bloßen Waffen hin und her „gsch^"^und ungestüm sich benommen zu haben. Da diese Anklagen durch keine Kundschaften bestätigt werden, Hot'sie für entschuldigt gehalten. 12. Peter Wetzet, des Flckens Elgäu (Elgg) Hauptmann, sott saimutNottgesellen mit Wehr und Waffen hingelaufen sein, den Keller mit Gewalt geöffnet, den Wein in die >V^lausen lassen, in den Hof hinauf getragen und viel verschüttet, deßgleichcn das Schweinefleisch horuuteo^.schnitten und ausgetheilt, daneben mit Beugeln in die Fenster geworfen, in das Haus geschossen und 'Drohungen ausgestoßen zu haben. Er verantwortet sich, daß er allerdings ans die Kunde vom Auslaufgegangen sei, zuvor aber seinen Gerichtsherrn um Rath gefragt habe, daß er Kapelle und Keller schon ^angetroffen, das Volk zur Ruhe ermahnt und durchaus nichts beschädiget oder genommen habe. Da au^angestellten Erkundigungen sich ergibt, daß er eher abgemahnt als aufgestiftet hat, wird er fiir seine p ^ledig erkannt. 13. Hans Jakob Bernhard (der alt-Vogt, jezt Rottmeister) zu Elgau, ebenso angeklagt'antwortet sich, daß er ans das Geschrei, es sei ein Krieg zu Gachnaug, man schlage einander todt, es ^schon Einige auf dem Plaz geblieben, auch hingegangen sei, daß er aber bei seiner Ankunft schon Alles ^wüstet angetroffen habe, wcßhalb er und Peter Wetzet ihre Nottlcnte zusammen gerufen und ernstlich