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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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November 1010.

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737.

Appellationstag der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte.

Stans. 1K10, 15. Hlovcmver.

j?a>ldc»archiv Nidwaldcn. Mthr- und Landlc»tcprot°roll von IM7—Ulli, S. k>S7, l>s>.

Gesandte: Uri. — Schwyz. — Nidwalden. Landammann Leu, als Nichter; Statthalter von Büren;

^"nissär Leu; Commissär Christen; Landweibel Joder Christen und Jost zum Büel, leztere beiden als Fiir-Vtecher.

Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschastsangelegenhciten:

^ciiz, Bollcnz tt. » « Art. 292-2W.

738.

Verhandlungen wegen dc§ Gachnanger Handels.

Mintertynr. 1K10, 30. Hlovember bis 22. syecembcr.

Staatsarchiv Luccrn. Abschiede der deuischen Bogteien.

Gesandte im Namen der regierenden Orte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, des Raths und Statthalter.^er„. Johann Helmli, alt-Schultheiß. Schwyz. Jost Schilter, Landammann. Glarus. Michael Bäldi,

""dammann.

^ l». Nach der eidgenössischen Begrüßung erinnert der Gesandte Zürichs, was auf dem Tag zu Frauenfeld^ bewußten leidigen Gachnanger Auflaufs halber verhandelt worden, und daß gemäß der zu Baden von den^rtcn geschehenen Verglcichnng es nun an dem sei, zu untersuchen, wer aus der Grafschaft Kyburg an^ie>n Aufruhr betheiligt gewesen, und die Schuldigen der Gebühr nach und zu Verhütung dergleichen Übels^^llafen; er bemerkt, Zürich habe die nöthigen Anordnungen getroffen, daß die dieses LärinenS halber ver-k. 'gen Personen an drei verschiedenen Tagen vorberufcn werden können und daß die Citirten gehorsam er-"cn so,,.,,. Hierauf wird Jedem die Klage (meistens auf die Verzichte deS Gefangenen basirt) gegen ihn^lwet und seine Verantwortung angehört wie folgt: 1. Jakob Wuhrinann, Müller zu Hegi, ist angeklagt,^^"kni Spieß die Fenster in der Kirche und im HauS zerschlagen zu haben. Die von ihm aufgerufenen^ sa^n aus, Wuhrinann habe so viel möglich zur Ruhe gemahnt, weßhalb er entlassen wird. 2. Othmar"hrinann und Jakob Süßtruuk, beide von Wieseudangen, angeklagt, dem Sturm nachgelaufen, ihre Rott-der "^gewiegelt und den Keller geöffnet zu haben, verantworten sich, daß bei ihrer Ankunft in Gachnang^Keller schon offen und die Fenster zerschlagen gewesen, worüber sie sammt ihren Mithaften ein großes^ " gehabt und ernstlich zur Ruhe gemahnt haben, und daß sie wieder aus dem Hof gegangen seien, als5h<j geschlossen gewesen. Da man vernimmt, daß beide Beklagten friedliebende Leute seien, und da

g^'^iten durch Kundschaften gegen sie nicht erwiesen werden, hat man sie für entschuldigt gehalten. 3. DieNj ' ^er Hapler und Stoffel Egli, beide von Bcrtschikon, erhobene Anklage, daß sie die Kreuze ab demlM)an und zu Verwüstung deS Kellers Anlaß gegeben haben, wird von ihnen widerlegt, daher sie alsbe>j> entlassen werden. 4. Othmar Egli von Bertschikon, ebenso angeklagt, verantwortet sich wie die' Vorgehende,, und klagt Hinwider, daß, als er ruhig in der Schenke gesessen, Junker Hcctor von Bcrol-

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