1002 Juli 1610.
von Fliie, Landammami; Melchior Jmfeld, Ritter, alt-Landammann, von Obwaldcn; Niklaus Leu,ammann; Johann von Büren, Statthalter, von Nidwalden. Zug. Konrad Zurlanben, Stadtschrciber;Trinkler; Hans Schmid, alle drei des Raths. Glarus. Michael Bäldi; Hans Heinrich Schwarz, ^Landammann; Melchior Marti, des Raths. Basel. Hans Ulrich Schultheiß; Wernhard Ringler, beidesRaths. Freiburg. Johann Wild, Schultheiß; Johann Python, Sekelmeistcr lind des Raths. Solothu''"'Petcrmann Sury, Schultheiß; Jost Greder, des Raths. Schaphausen. Heinrich Schwarz, Bnrgernieis^'Hans 5konrad Peyer, Sekelmeister und des Raths. Appenzell. Johannes von Heimen, Ritter, Landow»""""'von Jnner-Rhoden; Sebastian Thöring, Landammami, von Außer-Rhoden. ^
Nach erstattetem Gruße eröffnen die Gesandten Zürichs, ihre Obern haben nicht unterlassen wolle», ^auf diesen des Gachnanger Vorfalls wegen angesezten Tag abzuordnen um zu vernehmen, was M" 'sie bringen werde. Sodann stellen im Namen der unparteiischen Orte die Gesandten Berns das Ans»^ihnen den Handel zu gütlicher Vermittlung anzuvertrauen. Worauf die Gesandten der V katholische» ^vorbringen, es habe der größere Theil der Gesandten von der zu Gachnang vorgefallenen UnthatKenntniß, ein Theil sei sogar ans dem Augenschein gewesen; wenn man aber über den Sachverhalt, ^ -rigens den meisten Gesandten genügend bekannt sei, noch fernere Information wünsche, so haben sie ^ausführlich, authentisch und mit Kundschaften bewiesen bei Händen und wollen es gern nochmals ablesen lasl'^Zürich replicirt, der Vorfall sei ihm sehr leid und es habe keineswegs die Meinung, daß er ungestraftgehen solle; daher habe es nichts dagegen, daß die Sache den sieben unparteiischen Orten übergebensofern man auch die Kundschaften verhören wolle, die der Vogt von Kyburg seither aufgenommen habe-V katholischen Orte antworten, daß man mit Unrecht Zürich für die eine und sie für die andere Partei a»I^indem sie nicht wider ihre Eidgenossen von Zürich Klage zu führen haben, sondern wider einige Pcrsouc»,^zu Gachnang auf thurgauischem Boden wider Ehre und Eid, Wider Bünde und Landfrieden, wider ihre r ^mäßige Obrigkeit und troz alles Rechtbietens gröblich gefrevelt haben; diese sollen daher billiger M'ft ^den daselbst regierenden Orten berechtigt und bestraft werden; und da Zürich jeder Zeit die Justizund ohne Ansehen der Person gehandhabt habe, hoffen sie, es werde in dieser klaren Sache nichtund von der alten Richtschnur nicht abweichen, vielmehr jene, welche wider alles Recht gewaltthätig > ^genommen haben, an den Ort, wo sie gefehlt haben, stellen und sie samint allen übrigen Fehlbaren,auch sein mögen, abstrafen helfen. Hierauf nimmt Zürich den Bürgermeister Holzhalb gegen die Ansch"^'^^,in Schuz, als habe er Anlaß zu diesem Aufruhr gegeben; überhaupt möge man Zürich zutrauen,seinem Rath Niemand irgend eine Anleitung dazu gegeben habe. Die V katholischen Orte dringen aufrunde Erklärung, ob Zürich seinem schriftlichen Anerbieten gemäß die Fehlbaren stellen und straft» /wolle oder nicht. Weil es aber inzwischen ziemlich spät geworden, verlangt Zürich Bedenkzeit bis zu"'genden Tag. ^
Inzwischen überbringt Junker Johann Vigier, Secretär und Dolmetsch des französischen Gesa'wSchreiben des Ambassadors von Reffnge, worin dieser sich entschuldigt, daß er dringender Geschäftnicht persönlich erscheinen könne, inständig zur Einigkeit ermahnt und seine Dienste erbietet, wann und ^sie wünsche. Auch Abgeordnete der III Bünde anerbieten, in eigener Person sich gebrauchen zu lasse"' ^ihnen angemessen verdankt wird. — Burgermeister Rahn gibt sodann folgende Antwort: Zürich ^
begangenen Fehlern keine Schuld und begehre deren Bestrafung; wenn man aber die Sache genau