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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juli 1KI0. 1001

sondern allen übrigen Orten insgemein hieran gelegen sei und was für böse Consequenzen dergleichen'uhaten im Vaterland verursachen möchten. Hierauf treten der V Orte Gesandten ab. Nach der hierüber^stvgeiic» Berathung wird den wieder in die Sizung znrükgekehrten Gesandten der V Orte folgender Ent-^ ß eröffnet: Die vermittelnden Orte sprechen nochmals ihr inniges Bedauern über diese Unthat aus; sieM em, daß die Obrigkeiten, wenn sie dergleichen hingehen ließen, dadurch zn schaffen bekommen möchten,es ernstlich abgestraft werden müsse; die V Orte sollen versichert sein, daß die vermittelnden Orte diei rafung ansführen helfen werden; da sie aber finden, daß dieses gegenwärtig nicht geschehen könne, weil^ HlN'ich „och auch die interessirten Parteien und „Sächer" anwesend seien, so haben sie für gut erachtet,'Handel zu vollkommener Erörterung nochmals nach Baden, als einem unparteiischen Ort, kommen zu'^n, und zwar auf künftigen Montag den 5. Juli; die V Orte möchten sich dieses auch belieben lassen und" ausbleiben; bereits haben sie Zürich durch ein Schreiben ermahnt, sich einzufinden und seine bei diesem^ betheiligten Unterthanen auch zu stellen, gleichwie sie auch die thurgauischen Thäter sowie den Gerichts-Hector von Beroldingen, als Beschädigten, durch den Landammann zu Fraucnfeld dahin citiren lassen;biesein Tag soll kein anderes Geschäft zur Verhandlung kommen; würden die Strafbaren dort auch nicht"eu, so soll nichts destoweniger das Recht ergehen; und da aus der Aufstellung von Wachen und aus"u Land Verbleiben der nach Mayland und Savoyen bewilligten Mannschaft allerlei ungute Reden, Un-^ und Mißtrauen erwachsen, bitte man die V Orte, ihrerseits die Wachen beförderlichst abzuschaffen und

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^ "riegsleute fortziehen zn lassen, gleichwie man auch Zürich zur Abschaffung seiner Wachen ermahne.

erwidern die Gesandten der V Orte, sie verdanken den vermittelnden Orten ihre gutherzigen Absichtenj ""^kennen deren Eifer zn Beförderung der Sache, sehen auch mit Befriedigung, wie sie die Abstrafung»ich l "^""6 bringen helfen wollen, weßhalb sie sich bereit erklären, den Tag zu besuchen; was die Wachen^ ""ge, so habe Lucern keine aufgestellt, die andern Orte allein an den Gränzen und zwar nur schwachekrt! busers theils den fachen bas gethrnwet"), jedoch seien sie bereit, dieselben abzuschaffen, wenn die Gegen-ies/' ^ ^ue; von den Kriegsleuten, so in fremde Lande ziehen sollen, habe die Gegenpartei nichts zuderen Abzug nicht in der V Orte, sondern der Fürsten Hand, die sie bestellt haben,>y ^ ^ ^ ^in fremdes Volk, sondern aus den V Orten; die V Orte müssen nochmals bezeugen, daß sieAllein nur die Ehre Gottes und die Erhaltung von Frieden und Wohlstand des gesammten Vater-

^ anstreben.

Tagsazung der XIII Orte.

Ataden 1010. 5. bis 13. Aull.

^"^»archi» Luccr» Acten! Abschiede der deutschen Vogteien. — Landebcirchiv Dchwyz. — Kantonbarchiv in Aarau, XII. g.

Zürich. Hans Rudolf Rahn, Bürgermeister; Ulrich Wolf, Statthalter; Hans Heinrich von^»ths^' ^ Naths. Bern. Hans Rudolf Sager, Schultheiß; Vincenz Dachselhofer, Sekelmeister und des^thz ^'^arn. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß; Johann Hclmlin, alt-Schulthciß; Christof Feer, des^ Oberst Hans Konrad von Beroldingen, Landammann; Heinrich Troger, des Raths. Schwyz.lüter, Landammann; Hans Reding, des Raths und Landeshauptmann. Unter walden. Niklaus

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