Juli 1610.
einverstanden, daß die in seines Königs Dienst aufgebrochenen Kriegslente so lange im Lande zurükbehal^werden, bis man sehe, wohinaus die Sache wolle.
Die Gesandten und »» aus dem Schwyzer Exemplar.
Zu k Dieser Artikel ist dem Schaffhauser Exemplar des folgenden Abschieds in nachstehender Fassung alsscriptum beigefügt: Der spanische Ambassador Casale bezeugt vor den XII Orten des Königs und des Gubernators Z"Mitpland gnädigen und gutherzigen Willen nebst wohlmeinender Erinnerung und Ermahnung, die zwischen etlichenschwebenden Späne zu gütlicher Vergleichung kommen zu lassen. Sodann sei eine gemeine Sage, als sollten die zwei NC'mcnter eidgenössischen Volkes in französischem Dienst gegen die Niederlande gebraucht werden. Da aber dieses LandKönigs Erbland sei, so ersuche er die Eidgenossen, dieses zu verwehren und nichts gegen die Erbeinung thnn zn lassen«
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Vermittlungsconferenz im Gachnanger Handel.
Lucern. 1K10, 3. Juki.
Ttaat»archiv Lucer». Alten: Abschiede der deutschen Bogteien.
Gesandte von allen Orten, außer Zürich (nicht angegeben).
Da wegen der Vorfälle in Gachnang die gegenseitige Mißstimmung so weit gediehen ist, daß größ^Gefahr und ernste Dinge zu besorgen, indem beiderseits an den Gränzcn Wachen aufgestellt und andereparative gemacht worden sind, so hat Bern fiir seine Pflicht gehalten, mit Beihiilfe der übrigen nicht inter>sirten Orte in dieser Sache nach altem löblichein eidgenössischem Brauche zu vermitteln, und deßwegenwärtige Conferenz zusammenberufen. Nun eröffnet Schultheiß Sager nach freundlicher Begrüßung, daßObern diesen gachnangischen „Succeß" mit großem Leid und Bedanern vernommen haben, stellt in derwitschen Orte Namen die freundliche Bitte an die V katholischen Orte, sich, als die friedliebenden, zu gntü^Verhandlungen zu verstehen, und wünscht genauen Bericht über den Verlauf des Handels und über die Anmllund Beschwerden der katholischen Orte, weil dieser den unparteiischen Orten, noch abgehe. Schultheißverdankt sodann in der V Orte Namen den vermittelnden Orten ihr gutherziges Vorhaben, läßt nach Eröffl"der Beschwerden den schriftlichen Proceß sammt den von Zürich aufgenommenen Kundschaften verlese»,einen Extract aus den eidgenössischen Bünden, Tractatcn und dem Landfrieden, wie dergleichen Misfl^bestraft werden sollen, und ermahnt in weitläufiger zierlicher Ausführung die Gesandten der sieben vermitte"'^Orte, die Gestaltsame dieser unehrbaren groben Unthat und der V Orte rechtmäßige Klagen und Beschs ^wohl zu betrachten, welche Unthat eine exemplarische Strafe dringend erfordere; auf diese Strafe müss^katholischen Orte mit allem Nachdruk dringen; bei dem Allem begehren sie nichts Anderes, alsEidgenossen von Zürich und mit allen Orten in der uralten Freundschaft, Liebe und brüderlichenwie ihre frommen Voreltern, zu leben und alle schuldigen Pflichten, sofern es gegen sie auch geschehe, g^" ^und wie es redlichen Eidgenossen zustehe zu erfüllen und den lieben Frieden, die Ruhe und den „des Vaterlandes zu fördern; die vermittelnden Orte möchten demnach die Sachen dahin leiten, daß ^Genugthuung geschehe, die begehrte Abstrafung unfehlbar und unverzüglich erfolge, Zürich zur GebührBilligkeit gewiesen werde, ihnen auch Erläuterung geschehe, wessen sie sich inskünftig in Bezug auf dieVerträge und den Landfrieden zu versehen haben; schließlich erinnert er, was nicht allein den V kathr n