998 Juli 1610.
Lussi, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Stadtschreiber; Hauptmann Ha^Trinkler, beide des Raths. Fr ei bürg. Johann Wild, Schultheiß; Johann Python, Sekelmeister undRaths. Solothurn. Petermann Sury, Schultheiß; Hauptmann Jost Greder, des Raths. Appenzell J.-^'Johann von Heimen, Ritter, Landammann und Pannerherr.
Bern hat diese Conferenz wegen der zwischen den V katholischen Orten und Zürich waltenden Differenzdes bewußten Aufruhrs zu Gachnang halber ausgeschrieben. Und da noch nicht alle Gesandten angekonntsind, versammeln sich die anwesenden Gesandten der Mehrheit der katholischen Orte und nehmen die auf ^zwei kürzlich hier gehaltenen Conferenzen verabschiedeten Geschäfte in Behandlung. ». Die Gesandten Lucer»^berichten ausführlich, was seit der lezten katholischen Conferenz in Sachen des Gachnanger Handels verlostist, und verlesen die eingelangten Zuschriften von Bern, Schaffhausen und Rapperswyl; dabei eröffnen s^'was Lucern in den Freiämtern, namentlich zu Sicherstellung der Pässe bei Bremgarten, Mellingen undangeordnet und was Glarus durch eine zweifache Rathsbotschaft am verflossenen Sonntag vor dem Rath ^Lucern vorgebracht hat. Es wird nun gut befunden zu erwarten, was Bern anbringen wird; daneben si"^man, daß die Ausschreibung dieses Tages nicht übel sei und es den katholischen Orten bei JedermannReputation gereiche, „das man vns nachryte vnd wir gebetten werdent, wyl der fäler vff vnsern Eidgenossevon Zürich beruwet". I». Die Gesandten Uns klagen, daß nicht nur ihre Herren und Obern von einigePersonen in den Orten „taxirt" werden, als ob sie den gebührenden Ernst in diesem Geschäft nicht erze'-S^'sondern auch ausgestreut werde, daß die Gesandten auf der lezten Conferenz ihrer Instruction nicht genugs^nachgekommen seien. Sie begehren, es möchte nachträglich in den Abschied gesezt werden, daß Uri dawanicht rathsam gefunden habe, den von Zürich begehrten Tag in Baden zu besuchen, sondern beantragt h^'mit den Gesandten unverzüglich einen starken Zusaz in das Thurgau zu schiken und die Bestrafung volZ^nehmen. Da die übrigen Gesandten sich erinnern, daß dem also sei, lassen sie das in den Abschied sie^"'e. Auch die Gesandten von Schwyz führen Beschwerde, daß es bei ihnen heiße, Lucern und SchwYZschuldig an der Verzögerung der Gachnanger Angelegenheit, und daß ihnen, den Gesandten, von ihrenernstlich vorgehalten worden, als hätten sie auf jener Conferenz mehr und änderst gehandelt, als sie im Ausi^gehabt haben und im Abschied stehe; dieses sei von Einem von Lucern dahin geschrieben worden. Die lucer>"schen Gesandten erwidern, es komme ihnen das sonderbar vor und ihre Obern würden ein Mißfallenwenn so etwas geschehen wäre; sie bitten, ihnen die betreffende Person namhaft zu machen, indem Lucern ^nicht ermangeln werde, nach Gebühr gegen dieselbe zu verfahren. Die andern Gesandten erklären, ^nichts Anderes wissen, als daß die Gesandten von Schwyz in diesem Geschäft getreulich und ihrer Jnstruc'gemäß gehandelt haben. «>. Und weil geklagt worden, daß die Geistlichen, besonders ab den Kanzeln sich " ^eifrig und hizig dieses gachnangischen Geschäfts annehmen wollen, soll jedes Ort die seinigen ermahnen-diese Sache sich nicht zu mischen und die Obrigkeiten darin schalten und walten zu lassen, v. Der Ä»die Truppen in Frankreich heimzuberufen, war lezthin in den Abschied genommen worden. Schwyz ^nun entschlossen, für seinen Theil diesem „nachzesezen". Die Gesandten der übrigen Orte haben einigt ^denken wegen ungleiche Instruction und nehmen daher die Sache wieder in den Abschied, besondersrichte eingegangen sind, daß die Mannschaft der katholischen Orte auf dringendes Begehren ihres Befehl"eingewilligt haben solle, dem lutherischen Fürsten von Brandenburg in die Niederlande zu Hülfe zu Z' ^waS doch „strax" wider ihrer Obrigkeiten Befehl und Instruction wäre; nur das Fähnchen von Luceru