Juni 1610. 997
galten werde. Die eröffneten Witnsche werden all in8truonäum in den Abschied genommen, die Taxe des^gelgeldes zn bestimmen iiberläßt man dein Bischof. fis. (S. u. Luggarus). I». Der Gemeinde Ägeri wirdihre Beschwerde etwas Reden halber, so nnwahrhafter Weise über sie ausgegangen, durch Ammann Hein-^ch freundlich geantwortet, daß man davon gar nichts wisse. Und weil der jüngst hier verbesserte Ausspruchtischen den drei äußern Gemeinden und der Stadt durch alle Orte bestätigt worden ist, wird Lucern beauf-die Hauptbriefe ohne Verzug auszufertigen und den Parteien zuzustellen mit dem früher beschlossenenscheid, damit sie allerseits zur Ruhe kommen, l. Bezüglich seines Fähnchens nach Mayland, das er kürzlichausziehen lassen, aber der jczigen gefährlichen Zeiten wegen heimgemahnt worden ist und nun in Uri liegt,kUlcirt Landammann Lnssi, daß er dasselbe, wenn der Ambassador Casale es nicht besolde, aus seinem Sakbesolden könne noch wolle. Mit Zuschrift vom 27. Juni beschwert sich auch Uri über das auf seinem'et liegende Kriegsvolk und bemerkt, daß es den Abzug desselben auf den folgenden Tag angeordnet habezu besorgender Theurnng. Die V Orte sollen ihren Gesandten nach Baden Instructionen ertheilen,a»üt dem Schultheiß Schürpf und Landammann Beßler ihr ausstehender Reitlohn in die III Bünde vergütet^ Was der Ambassador Casale den V Orten wegen Sistirung des Auszuges ihrer Kriegsleute auf^ ^.age erklärt hat, sollen sie ihren Obern hinterbringen. Ii». Die V Orte schreiben an die Amtleute des^fen von Snlz um Aufsehen und Verwahrung des Passes zu Kaiserstuhl, i». Dem Ansuchen des Grafen" Ems, den Arrest auf seine Rechtsamen im Rheinthal aufzuheben, wird entsprochen, weil er sich bei der^»wärtigen Gefahr gegen die Gesandten der V Orte so gutherzig erzeigt hat. Kann er sich mit seiner!ie»purtei nicht vergleichen, so mag das Recht darüber ergehen. «. Auf das Anhalten der Amtleute von. ° "ch, die des Kappelerkriegcs wegen über sie verhängte Ungnade und Strafe aufzuheben und ihnen ihr^"^«1 wieder zu schenken, und auf ihr Anerbieten aller Treue, Redlichkeit und Tapferkeit in den Nöthen^ ^ Orte, finden diese, daß ihnen wohl willfahrt werden könnte.
^ Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegcnhciten:
^ogtei Liiggarns. «. Art. 151. Justizsachcn.
^ treib. Bogt, libcrh. r. Art. 88.
' Zwcitlezter Saz aus dem Solothurner, lezter Saz aus dem Obwaldner Exemplar, dem er aus besonderem Blatte beigesttgt ist.
738.
Conferenz der VIII katholischen Orte.
Lucern. 1K10, 2. und S. Juki.
iTtaattarchiv Lnccr». Alten: Abschiede der deutschen Vogteie». — Landedarcdi» 2et>w»j.
^ Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß; Johann Helmlin, alt-Schultheiß; Oberst^>her Ainrhyn, Ritter, Stadtvenner; Niklaus Pfhffer, Ritter, Pannerherr; Heinrich Kloos, Ritter, Venner;^ Sonnenberg, Ritter, Pannerherr; Christof Fecr, alle des Raths. Uri. Oberst Johann Konrad vonRitter, Landammann; Hauptmann Heinrich Troger, des Raths. Schwhz. Jost Schilter, Land-rv Sebastian Büeler, alt-Landammann. Unterwalden. Niklaus zur Flüh, Landammann; MelchiorRitter, alt-Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Niklaus Leu, Ritter, Landammann; Johann