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Juni 1610. !M
^'"Gesandten (neben ihm) sizen lassen, und zwar ans wichtigen nnd rechtmäßigen Gründen. Man erwarte durch den^bringer gegenwärtigen Schreibens eine Antwort, die man dann ans der nächsten Tagleistung in Lucern eröffnen^ bio man auch über andere Maßregeln zum Schuze des Vaterlandes bei diesen seltsamen Läufen berath-^agen werde; jedenfalls werden die V Orte, auch wenn Zürich nicht mithelfen wolle, diese Unthat nichtbestraft lassen, da sie wider Gott, Ehre nnd Recht, wider die Kirche und die katholische Religion, auch^'dcr die ordentliche Landesobrigkeit verübt worden sei.
^ I». (Folgende Punkte sollen nur an die Geheimen Räthe gelangen und geheim gehatten werden). Weil^ Läufe dieser gegenwärtigen Zeit eben schwer und gefährlich sich erzeigen, nicht allein außerhalb und an den^ "uzen des Vaterlandes, sondern auch im Innern desselben, besonders aber in den Beziehungen zu Zürich,°hl des gachnangischen Handels als anderer Sachen wegen, und da man nicht wissen kann, welchen Aus-dieselben nehmen werden, und auch von allenthalben her Berichte*) einlangen, so wird zu Begegnung dersenden Gefahren Folgendes verabredet: 1) Jedes Ort soll für sich selbst fleißiges Aufsehen und allent-^ gute Wachen nnd Späher haben, besonders gegen die unkatholische Nachbarschaft, und im Übrigen auf^ Zufälle sich gerüstet halten mit Proviant, Baarschaft und anderm für solche Fälle Nöthigem. 2) Es soll> ledes Ort seine Kricgsauszüge und Kriegsräthe erneuern und die Fußpostcn und die andern vormals^ bschiedeten Sachen einrichten. 3) Da Lucern in der Stadt und auf der Landschaft, besonders an den"uzen gege,, die unkatholische Nachbarschaft die nöthigen Maßregeln bereits getroffen, und bezüglich derin den Frciämtcrn, bei Bremgarten, Mellingen, Baden, Muri, Wettingen und Kaiserstuhl gesorgt hat,auch die übrigen Orte ihr Bestes thun; llri nämlich soll bei den ennetbirgischen Unterthanen einesvr^ ^"äahl tüchtiger Schüzen bestellen, die Pässe zu llrsern gegen die Bündner und oberhalb Bellenz ver-gute „Späch vnd Jntclligentz" gegen die katholischen Bündner halten nnd eine znvcrläßige Person nachan den Bischof und Andere schiken um sie zu getreuem Aufsehen zu ermahnen; Schwyz soll dasanordnen bei seinen Unterthanen in den Höfen, in der March, im Gaster, auch zu Einsiedeln, Rap-halt ^ Sargans, und insbesondere durch vertraute Personen mit den katholischen Glarnern Referenz^»st" ^ versehen könne) Obwalden soll gegen die Berner auf dem Brünig, und wo sie
aneinander stoßen, die nöthigen Wachen und Späher halten; Zug soll ei» Gleiches thun gegenüber denso4) Obwohl die V Orte vor einigen Tagen dem Haus Moyland einen Aufbruch bewilligt haben,^ ^ "'an doch für nöthig, mit dem Gesandten Casale Rüksprache zu halten, daß die Mannschaft nicht ans^ Lande ßeführt werde, bis das Vaterland außer Gefahr und mau mit Zürich ausgeglichen sei, daher jedesHauptleute dahin vermögen soll, ihre Knechte bis auf wcitern Bescheid wieder abzumahnen. Be-Mannschaft in Frankreich soll es jeder Obrigkeit anHeim gestellt sein, ob man sie hcimmahncn wolleilr ^ erachtet, den verbündeten katholischen Fürsten und Ständen diese Gefahr auch
^ zu bringen und sie zu getreuem Aufsehen und zur schuldigen Hülfe zu ermahnen, so wird der
"»d ^ dem Papst zu berichten, in welcher bedrohten Lage die katholischen Orte um Beschirmung
ich, ^!"ug der allgemeinen Kirche Gottes und des katholischen Glaubens willen sich befinden, und ibn zuer möchte seine väterliche Hülfe durch Anweisung einer namhaften Summe nach Moyland bethätigen,
Abschiede sind beigelegt Berichte des Landschrcibers der Ireiüinter und des Landvogts von Baden Uber umfassende" Zürich, Verlegung von Truppen in die Landschaft u. A. in.
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