994 Juni 1610.
wie seine Vorgänger auch gethan haben. Sodann wird mit dein spanischen Ambassador über Einstellung ^Aufbruches, wie oben bemerkt, gesprochen, mit dem ferner» Ansuchen, er möchte den Gubernator von MaP"über die Beschaffenheit der Dinge informiren, an die gemäß Bündniß schuldige Hülfe erinnern, die Bü"d"^'wenn der Krieg ausbräche, diesem Bündnisse gemäß beschäftigen, um sie zurükznhalten, und für ProviantMayland her sorgen. Was die Hülfe von Frankreich anbelangt, so findet man, daß von dorther beso"^mit Geld gedient wäre, weßhalb Lncern ersucht wird, den Christof Feer als Gesandten mit Credenz und I"struction an den Ambassador nach Solothurn abzuordnen, um mit ihm, nach vorgängiger Besprechung"Solothurn, darüber zu unterhandeln. Und obschon Lncern bereits dem Herzog von Savoyen „diß g^würtige Wäsen" zu wissen gethan und ihn zu bundesgemäßer Hülfe gemahnt hat, so wird doch dem inresidirenden Ambassador die Lage der Dinge nochmals insinnirt, damit der Herzog den Franzosen den D"paß durch sein Land in das Herzogthum Mayland nicht gestatte, indem sonst der Gubernator die lWnicht zurükhalten könnte. Den Abt von St. Gallen und den Bischof von Constanz will man unter Ken"'gäbe von der drohenden Gefahr zu getreuem Aufsehen und zu Abhaltung der Widerwärtigen ermahnen, was L"durch den Pannerherrn Jakob Sonnenberg verrichten lassen soll. Und weil die Grafen zu Hohenews g ^die katholischen Orte sich stets freundlich und nachbarlich und besonders im Kappelerkrieg gutherzig ^haben, so soll der Gesandte an den Bischof von Constanz dem Grafen dasselbe, wie dem Bischof,Deßgleichen soll er auf seiuer Reise durch das Thurgan mit den katholischen Amtleuten sprechen und st^mahnen, daß sie die Pässe Dießenhofen und Rheinau fleißig verwahren und die Gotteshäuser insgeheim w" ^ihre Schäze und geheimsten Sachen zur Vorsorge nach Constanz zu flüchten, mit der Vertröstung, daß ' ^sie und die katholischen Gerichtsherren, wenn der Krieg losbrechen sollte, weiter warnen werde. 6.zum Krieg käme, soll man den Unterthaneu in den Freiämtern erfahrene Befehlsleute geben, die sie leite"anweisen können. 7. Auf der nächsten Conferenz allhier soll man räthig werden, ob man dieser Sache ^auch an den Erzherzog Maximilian oder den Landesfürsten, sowie an die Herzoge von Bayern undsich wenden wolle, und wie man sich gegen die katholischen Glarner zu verhalten habe. 8. Lucernsollen für Bezug eines Weinvorrathes aus dem Elsaß sorgen, Luccrn insbesondere den transitirendc" > ^zurükhalten. 9. Jedes Ort sott den andern, was ihm begegnet und es in Erfahrung bringt, stets tee>berichten.
733.
Engelbcrger Iahrrechnung.
Kngel0erg 1K10, 20. Juni. ^
Landvogt Stultz ist Gesandter auf die auf nächsten Sonntag angcseztc Iahrrechnung zu Eugelberg geworden- i ^aus dem Nidwaldner Räthe. und Laudleuteprotokoll vom 14. Juni 1610, S. 461). — Der Abschied fehlt. Er w»rder Sizung des Raths zu Nidwalden vom 16. Juli verlesen, I. o. S. 486. (S. auch Abschied 732, ä).