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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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992 Juni 1610.

Sachen zu Händen nimmt, soll man nicht vergessen, was die katholischen Frauenfelder abermals demüthiggehrt haben betreffs Absönderung der Kirche.

Zu ». Die Antwort Zürichs auf den Vortrag der Gesandten der katholischen Orte geht dahin: Das zu Gach»a»SVorgefallene sei ihm in Treuen leid, es habe ein großes Mißfallen daran und wünsche, das; Alles, sowohl der dazu geg^Anlaß als auch die darauf erfolgte That, unterblieben wäre; es versehe sich, man werde es dieser Sache halberfür entschuldigt halten, denn es habe nichts Anderes im Sinn, als Bünde, Landfrieden und was man einander schuldig 'sin Treuen, wie es ehrlichen Eidgenossen zustehe, zu halten, und erwarte dasselbe auch von seinen lieben Eidgenossen! ^nun aber dieser Handel wichtig und schon weit verbreitet sei, weßhalb eine Verantwortung auch bei andern Orten »o?wendig sein werde, und da es seinerseits mit den nöthigen Kundschaften noch nicht verfaßt sei und auch die Verantworte^seiner betheiligten Angehörigen noch nicht vernommen habe, so könne es gegenwärtig eine satte Antwort nicht geben;es über den Verlauf der Sache die nöthigen Berichte gesammelt und den ganzen Handel vor Räthe und Burger, wohwseiner Wichtigkeit nach gehöre, gebracht habe, werde es unter Mittheilung der eingenommenen Berichte gebührenden BeBgeben und sich dabei also erzeigen, daß man seinen gutherzigen Willen für Frieden, Ruhe und Einigkeit erkennen soll! ^dann im Übrigen die über die zürcherische Obrigkeit dieser und anderer Sachen halber ausgegossenen unguten Reden, woc»man neulich im Thnrgau allerlei Nachfrage gehabt, anbelange, erwarte es, seine Eidgenossen werden solche mehrenthcll- ^

gegrüßte Gassenreden so viel wicht beachten." sowie °üch '°s"m.s tue v°rscklicdmm^m ^kömu^^ Red^n und Droh.."--".^n n ?? ^be: m.f die eingegangenen Klagen habe Zürich sich bereits

schloß, e.n Mandat ,n d.e Gra.schaft Kyburg zu sch.ken und die Untcrthanen zur Ruhe und zu guter Nachbarschaft l<das Thnrgau zu ermahne., und versehe sich alles Gehorsams, hoffe daneben, die Eidgenossen werden die Amtleute imgau ebenfall- zu besserer Frenndl.chke.t und Bescheidenheit gegen seine Religionsgenoffen ermahnen; wenn der vontungen zu Gachnang G-le.t begehren würde, werde Zürich ihn. dasselbe sowie die ungehinderte Nuznng seiner Güter in

Grafschaft Kyburg nicht abschlagen und ihm auch in andern billigen Begehren entsprechen. Actum, Montag denJuni Anno 1610.

Staatsarchiv Lucern: Abschiede der deutsche» Vogteie»>

4./^'

Conferenz der V katholischen Orte.

Lucern. 1K10, 19. Juni.

Staatsarchiv Lucer», Acten: Abschiede der deutschen Vdgteten. »

Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß; Johann Helmlin, alt-Schultheiß;Walther Amrhyn, Ritter; Rülaus Pfyffer, Ritter, Paunerherr; Heinrich Kloos, Ritter, Venner;Sonneuberg, Ritter, Paunerherr; Christof Feer, alle des Raths. 11 r i. Peter Gisler, Ritter, Landesfäh"^ 'Emanuel Bcßler, beide alt-Landammauu; Hauptmann Heinrich Troger, des Raths. Schwyz, J°st ^Landammann; Sebastian Büeler, alt-Landammann. Unterwalden. Rülaus zur Fliih, Landamman»,Obwalden; Niklaus Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Frey, Statthalter' ^

t». Des gachnangischen Handels wegen zusammengekoinmen, vereinbart man sich nach reiflicherschlagnng, durch einen eigenen Läufersboten ein ernstliches Schreiben an Zürich zu erlassen mit der Mc ^daß die V Orte nicht „absetzen" werden, bis eine so grobe Unthat nach Verdienen bestraft sei, und dall ^erwarten, Zürich werde mit und neben ihnen diese Abstrafnng und die Anordnung der geeignetengegen Wiederholung solcher Vorfälle verrichten helfen; denn so lange das nicht geschehen sei und es sich ^ .Sache halber mit ihnen nicht vereinbare, werden die V Orte weder zu Tagen »och in andern Ha" ^