Juni 1610. 991
Zürcherischen Gesandten nicht gestattet werden will. Das Klagmemorial deS Junker Hector wird, weil'""n nur den Proceß über den Vorfall zu formiren Auftrag hat, in den Abschied genommen, die GesandtenZürichs werden aber nicht ermangeln, ihrem freundcidgenössischen Erbieten gemäß ihre Obern dahin zu bereden,ihm freies sicheres Geleit von und zu dem in ihrer Jurisdiction gelegenen Seinigen gegeben werde; im^>gen wird mit ihm gesprochen, wie er sich zu Vermeidung von Unwillen von Seite der zürcherischen und^"rgauischen Unterthanen gegen ihn zu verhalten habe. Die Ehrengesandten Zürichs rechtfertigen sich wieder-gege,, die Annahme oder Andeutung, als haben sie zu diesen Unruhen Anlaß gegeben, und begehren, daß^>i, weil die Obrigkeit die Sache zu ihren Händen genommen, keine Angehörigen Zürichs verhafte. Worauf" katholischen Orte nach Erwiderung der freundlichen Ermahnungen bemerken, daß sie bezüglich der Abstrafung^ Schuldigen, seien es zürcherische oder thurgauische Unterthanen, weil sie keinen andern Befehl haben, als^Proceß zu formiren, den Befund in den Abschied nehmen werden. Dabei hat man es allerseits verbleibenMn. —. Verrichtung alles dessen richten die Gesandten der katholischen Orte an die Gesandten ZürichsAnsuchen, ihnen, da sie den Auftrag haben, ans ihrer Heimreise vor dem Rath zu Zürich etwas vorzu-auf nächsten Montag Audienz zu verschaffen. Schließlich verdanken sie die bei dieser Verhandlung er-^>gte Freundschaft und Gutwilligkeit, worauf die Siznug aufgehoben wird. (Der für Zürich ausgefertigteschied schließt hier).
, besondere Verhandlungen der katholischen Orte. I». Den Beamten zu Frauenfeld wird auf^ Vorstellung, daß ihnen unmöglich wäre, gegen solche unruhige Unterthanen ihre Pflicht zu erfüllen, wie sie, k gerne thun möchten, und daß sie immer in Gefahr ihres Leibes und Lebens sein müßten, wenn man ihnenSchuz und Nüken halten würde, wird freundlich zugesprochen, wachsam zu sein und den katholischen OrtenVag und Nacht zu berichten, wenn ihnen dieser oder anderer Landessachcn halber etwas begegnen sollte,wi'd^ Vater Scraphin, Kapuziner zu Frauenfeld, aus Auftrag seines Provinzials sowie des Klostersfür Ordens eine ernstliche Erinnerung gcthan hat, wie jeder Bote weiß, so wird ihm gedankt und
be'd^ Protection und Aufsehen anerboten. «I. Ferner eröffnen die Verwalter und Schaffner der
"W Gotteshäuser St. Katharina zu Dießenhofcn und Paradies, wie sie dieses Gachnanger Aufruhrs und^ ^er Drohungen wegen, die im Ober- und Niederthurgau gegen die Klöster und Gotteshäuser vorgehen, inwissen, wie sie sich gegebenen Falls zu verhalten hätten, und bitten ernstlich um HülfeNath. ihuen ^ird zugesprochen und Schuz und Schirm verheißen, v. Dasselbe hat man auch mit^ " Schaff,,^ des Gotteshauses Illingen verhandelt. I'. Ans das durch den Kanzler des Gotteshauses vorgebrachteseh^>^ ^ Abtes von Rheinau in Betreff seines Spans mit dem Lehenmann Glintz wird geantwortet, man. ^ ^kes Bxgxhren als eine rechtmäßige Sache an und werde es nicht allein bei dem Wortlaut der Zürichllien Stimme über die Vollziehung des Abzuges dieses Lehenmannes verbleiben lassen, sondern das Gottes-ke>» Briefen und Siegeln schirmen. Bei dieser Gelegenheit wird dem Kanzler anbefohlen,
^ Abt dieses Gachnanger Tumultes wegen im Namen der katholischen trostlich zuzusprechen. Aufdaß der Anstand der Äbtissin von Dänikon mit ihrem Lehenmann Kalchofer (Kelnhofer) schon mehr-'h»> entschieden worden sei, daß er bis St.Gallcntag abziehen soll, wird dem Statthalter aufgetragen, mitwöchige zu besprechen. Auch soll er an Zürich schreiben wegen Vorenthaltung der gewöhnlichen Fälle^ ^k)rschäz^ ^ bei jedem Wechsel der Äbtissin dem Gotteshaus gebühren. I». Wenn man die thurgauische»