Mai 1610.
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Breden noch zu handeln, noch reden oder handeln zu lassen, bei ernstlicher Strafe und Ungnade. Schließlich^rden die Kosten gegenseitig aufgehoben.
^ Das am 14. Juni über diesen Vergleich aufgerichtete Instrument ist abgedrukt in Lcu's Lexikon IV, 23—44.^schien auch besonderem Drukc unter dem Titel: „Vertrag zwischen dem Hochwitrdigen Fürsten vnd Herren, Herren'Helm Bischoffen zu Basel eins, sodann Jhro Fürstl. Gnaden vnd dero hohen Stifst Erbgchuldigtcn Vnderthanen dcrogehörige» Statt Biel andern Theils. Vermittelst Loblicher Aydtgnosschafft zu Baden im Ergcw auffgcricht im Jahr 1610."
731.
Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte.
Wrunnen. 1610, 25. Mai
t!ande»ar<Ittv Nidwalde».
Gesandte: 11 r i. Johann Kaspar von Bcroldingen, Sekelmeister; Hauptmann Heinrich Troger, Zeugherr;^uptmann sdl. Trösch. Schwyz. Jost Ulrich, Landesfähnrich und Sekelmeister; Balthasar Kyd, Ritter, alt-^Meister. Nidwalden. Ritter Johannes Leu, Sekelmeister und alt-Commissär zu Bellenz; HauptmannSannes Lussi, alt-Sekelmeistcr.
Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgenheitcn:
Bollen; zc. » I. Art. 277-282.
732.
Conferenz der V katholischen Orte.
Hersau. 1610, 3. Juni.
t!andc»archiv 2el»vyz.
^ Gesandte: Lucern. Wilhelm Balthasar, des Raths; Christof Feer, alt-Banmeister, des Raths. Uri.
Ritter, alt-Landammann und Landeshauptmann; Hauptmann Heinrich Troger, Zeugherr und^hs. Schwyz. Ulrich Holdener, Statthalter; Balthasar Kyd, Ritter, alt-Sekclmcister; Hauptmannbeding, Pannerherr. Unterwalden. Sebastian Wirz, des Raths, von Obwaldcn, erwählter Land-dx,. Thurgau; Niklaus Leu, Ritter, Laiidammann, von Nidwalden. Zug. Hauptmann Melchior Bran-dl!, alt-Landvogt zu Luggarus und des Raths; Landvogt Trinkler, des Raths.
^hal^' diesen Tag in aller Eile ausgeschrieben auf den vom Verwalter der Landvogtci Thnrgau
Bericht, daß am Pfingsttag (30. Mai) Junker Hector von Beroldingeu zu Gachnang von einer" ^"öohl Zürcher Bauern in seinem Haus überfallen und übel gcschädigct worden sei, und daß diese nicht!»»d^ ^ Abmahnen des Verwalters und seiner Amtleute und Darbieten des Landfriedens nicht geachtet," ^tern sogar gedroht haben, wenn sie des Junkers sich annehmen würden. Weil nun dieser Handel^ie b' Bünden und dem Landfrieden „straks" zuwider ist, ist dringend nöthig zn berathschlagen,
dem ^ ^""bel bestraft und solchen Gcwaltthätigkeiten für die Zukunft vorgebeugt werden kann. In einemkünden Schreiben (vom 21. Mai a. K.) an Lucern spricht Zürich sein Bedauern über diesen Vorfall aus,