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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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März 1610. 977

Aushaus bringen lassen, sowie auf ihre Beschwerde, daß ihnen vom Waagmcister in Zürichetwas bisher"'cht gebrachte nüwernng vfgelegt werde", stellen Schwyz und Glarns an Zürich die Bitte, die Sache zu"versuchen und dafür zu sorgen, daß die Schiffincistcr, die ohnehin einen geringen Lohn haben, nicht unbilligSchwert werden. Ii. Zürich fände besser, wenn, wie früher, von jedem der drei Orte nur Ein Schiffincistcr"Ge, indem dann viele Unrichtigkeiten vermieden blieben. Den Schiffmcistern wird zugesprochen, über ihre"^schiedenen Späne sich gütlich zu vergleichen. I. Die Schiffmeistcr von Schwyz und Glarus begehren, daß""ch die Schiffmeister von Zürich im Amt halbjährlich abwechseln und daß der, an welchem das Amt nicht' der wöchentlichen Rechnung beim Meggen sich nichts annehme. Weil nun aber Meister Hans BernhardGer bemerkt, daß seine Herren ihm befohlen haben, alle Freitage auch beim Weggen zu sein, wird diese^Ge in den Abschied genommen. Ii. Die Schiffmeister beklagen sich über die Neuerung, daß sie beim^ Igen drei Klafter Holz oder wöchentlich 8 Schilling bezahlen sollen, ferner daß sie jenem Herrn, welcherZürich m,d zu Rapperswyl den Zoll einnimmt, alle Freitage einen Abendtrunk und dazu 16 Schilling^hlen müssen, was jährlich 30 Gulden betrage. Nachdem Zürich erläutert hat, daß jene Abgabe an denHab Brauche beruhe und die Zunft zum Meggen viel Unmnß mit den Schiffmeistern

^ßt man es für dermalen dabei bleiben. I. (S. u. Gaster).

». Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegenhciten:

I. Art. 44.

^ aus dem Schwyzer Exemplar.

72«.

Conferenz der VII katholischen Orte.

Lucern. 1610, 22. und 23. März.

Staatsarchiv Llicer». Allg-m. Abschiede IV. Kl.

e. ^sandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Johann Helmlin, alt-Schult-^^her Amrhyn, Ritter; Jakob Sonnenberg, Ritter, Pannerherr, alle des Raths. 11 r i. Hans Konrad^^"Idingen, Ritter, Landammann; Jakob Muheim, des Raths. Schwyz. Sebastian Büeler, Land-dvn llnterwalden. Peter Jmfcld, alt-Landammann, von Obwalden; Johann Lnssi, alt-Landammann,^ ^iidwalden. Zug. Hans Jakob Stocker, alt-Ammann; Leonhard Bossart, des Raths. Freiburg.

""s Meyer, des Raths. Solothurn. (Entschuldigt).

^ Dieser Tag ist ausgeschrieben worden, um sich bezüglich der jüngst zu Baden verhandelten thnrgauischenb^Gnheiten liber einen einhelligen Entschluß zu vereinbaren: 1) Obere Kirche zu Rheinau. Abgeordnetes^,.^latcn von Rheinau eröffnen ihres Herrn Beschwerde über die von Zürich in den jüngsten franen-^ im Abschied eingebrachte Clause! und insbesondere über die Freistellung der Religon, und bitten ganzder « Beschirmung des Gotteshauses bei seinen Freiheiten und Rechtsamen. Darauf wird erläutert,lins ^ seiner Freiheiten wohl befugt und möge fortfahren, den katholischen Gottesdienst in dieser

»iigxv ^Zurichten und zu Rheinau keine Religionsfreistellnng zu dulden, indeß sei besser, daß er selbst diemiete Clause! unter Angabe der Motive und insbesondere, weil Rheinau im Landfrieden nicht begriffen""6schlagc und davon den Säzcn auf künftige Tagleistung zu Baden Kcnntniß gebe; im Progreß der Sache

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