Februar 1610. 973
Schiedherren zu haben, sind indessen geneigt, anzuhören, was für Mittel man vorschlagen werde.Folge dessen werden von den sechs Orten Scize aus ihrer Mitte ausgeschossen, welche am 18. Februarreiflichem Bedenken folgendes Gutbesinden abgeben: 1) Die Landmarche zwischen Thurgau und Kyburggemäß dem vorgelegten „Abriß der Contrafactur" verbleiben; demnach solle» unvcrweilt von beiden Par-Abgeordnete geschikt werden, die Märchen ordentlich aufzurichten und in das Landbnch eintragen zu lassen," die katholischen Orte Zürich zu Ehren und Gefallen der angesprochenen Landmarche sich begeben haben.^ Die katholischen Orte sind ersucht, den sechs Orten zu Ehren und zu Erhaltung guter Freundschaft die"Mischafl Ellikon ennet dem Bache Zürich ebenfalls zu cedircu, wobei der Laudgrafschaft Thurgau die"c Obrigkeit und das Malefiz, Zürich dagegen seine Nechtsamen der nieder» Gerichte vorbehalten sein sollen.Weil die Bauersame zu Wylcn ihre freie Religionsübung in der Kirche zu Bußnang hat und am Gottcs-nicht verhindert wird, ist Zürich gebeten, zu Erhaltung guter Freundschaft und des Friedens es wie" Alters her verbleiben zu lassen. 4) Die neue Kirche zu Rheinau soll innerhalb des Flckcus in einerhalb ^ ^^"lb des Nebbergs gebaut und dazu ein Plaz zur Begräbniß gegeben werden; die Kirche soll inner-soll ^ ^6)uh lang, 30 breit und 20 hoch werden; im Chor soll ein zweifaches Fenster, auf jeder Seitedrei Fenster von 12 Schuh Höhe und 2 Schuh Breite und über der Eingaugsthüre ein einfaches Fensterwerden; in das Thürmchen über dem Chor sollen die zwei größern Glokcn aus der Pfarrkirchewerden; Bedachung, Bestuhlung, Fenster, Kanzel, Taufstein n. s. w. soll nach Gebühr gerüstet, umKirchhof ei„e 5 Schuh hohe Mauer gezogen und erhalten werden, Alles in des Abtes Kosten; bis
^ Dollendung dieses Baues sollen die Neligionsgenossen Zürichs ihren Gottesdienst in der Kirche auf demHolz
^ Ungehindert ausüben dürfen; im Fleken Rheinau soll die Religion frei sein und in Wunn und Weid,
und Feld den Religionsverwandten Zürichs kein Eintrag geschehen; dabei soll es gänzlich beim thnr-
^ ,eu Abschied verbleiben; würde der Abt nicht gemäß demselben die Kirche bauen wollen, so sott es bezüglichKirche auf dem Berg sein Verbleiben wie von Alters her haben. 5) Die Abschaffung des Prädicantcn zusoll ^ ^ August vollzogen und inzwischen dem Collator ein anderer präscutirt werden; die Pfründe
^ ^wbgekurt und unzertheilt verbleiben, weil die Neligionsgenossen Zürichs ab und auf ihren eigenen Gütern und^ Pfründe dotirt haben; wenn solche, welche bereits katholish geworden sind, den Antheil ihrer Steuer^ verabfolgen wollen, steht es ihnen frei. 6) Die Frau Äbtissin zu Däuikon soll betreffs ihrer Lehenlcute
anderstwo bei ihren Briefen und Siegeln verbleiben und geschirmt werden, jedoch sollen die" ^Ae sich bei ihr verwenden, daß sie ihre Lehcnleute nicht der Religion wegen abschaffe, sondernhalt ^^den gemäß sich verhalte; wegen schlechter Wirtschaft, unrichtigem Zinsen und unehrbarem Ver-hex ^ bie Betreffenden nach Inhalt der Lchcubriefe und Reverse wohl cutlassen; weil über den Kel-^ugen vorliegen, soll er abziehen, jedoch erst im Herbst, um das Augepflanzte noch einsammelndttd in allgemeiner Versammlung abgelesenen Artikel werden von beiden Parteien angemessen
^ bic Instruction der einen und der andern Partei gehen, nehmen selbe sie in
^ouen Abschied. I». Vor zwei Jahren war beschlossen und in allen XIII Orten bestätigt
daß jedem Ort das, was auf Hingerichteten gefunden wird, gehören solle, was sie aber an andernbesessen, daselbst zu verbleiben habe. Nun führen Abgeordnete der Stadt Bremgarten Beschwerde,Laudvögte von Baden und der Freiämter das Geld von zwei Gültbricfen, welche eine vor einigendort Hingerichtete Weibsperson auf Unterpfändern in den genannten Landvogteien hinterlassen habe,