Februar 1610.
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""sprechen, aber zugleich angezeigt, daß man eiue Gesandtschaft an den Herzog abordnen würde, wenn bis zuAnfang März kein befriedigender Bescheid erfolgte. Ml. (S. n. die betr. Bogt.), i»». Die Gesandten ans^vorstehenden Tag zu Baden sollen beauftragt Wirde», dem Schultheiß Schürpf und Landammann Beßlcr dieuslagen für ihre Mission nach Bünden zu bezahlen, wie schon wiederholt Mahnung geschehen ist. n. Ap-^"zell wird ermahnt, die Tagsazung zu Baden zu besuchen, da allgemein-wichtige Geschäfte, besonders aber" so ernsthaften Religionsangelegcnheiten, an denen den katholischen Orten so viel gelegen ist, daselbst zur^Handlung kommen werden. «. Bezüglich des Spans zwischen der Stadt und dem äußern Amt Zug wirdgender Endausspruch gethan: Der jüngste Ausspruch zu Baden soll seinem ganzen Inhalte nach zu Kräften^kennt und bestätigt sein und daher beide Parteien gänzlich bei demselben verbleiben und ihm ohne ferneres Dis-^tiren nachkommen; hiermit soll auch der den beiden Parteien in Zug eröffnete Entschluß bestätigt sein, daß'e sieben katholischen Orte einstimmig dieses Geschäft für einen ausgemachten Handel ansehen, mit dem sievwerhin nicht mehr beunruhigt werden wollen, und mit dem Anhang, daß sie dem gehorsamen Theil beistehen^ ihn den ungehorsamen schüzen werden. Was aber die zu Baden den äußern Gemeinden znge-
^ chencn Kosten anbetreffe, habe man erwartet, sie werden diese den katholischen Orten zu Ehren fallen lassen;nun aber das nicht der Fall sei, so werden diese der Zusicherung ihrer Gesandten gemäß und um des"ien und der Freundschaft willen diese Kosten ans ihren Sckcln bezahlen und ans nächsten Tag zu Baden"'gen, wo die äußern Gemeinden sie erheben lassen mögen. Weil es diesen also beliebt, mögen sie dabeiwissen, daß die katholischen Orte durch ihre dorthin abzuordnenden Gesandten die Rechnung über ihre^ Handels wegen erlittenen Kosten, so viel es für ihren Theil trifft, von ihnen einzufordern nicht ermangelnvocn; hätten die äußern Gemeinden den vielfältigen Vorstellungen und Bitten nachgegeben, so würden dieMischen Orte davon geschwiegen haben. Sie sollen auch ernstlich ermahnt sein, die gegen die Burger an-^iegte» Arreste aufzuheben und diesen das Ihrige ohne Eintrag zukommen zu lassen. Die Bürger der Stadt^ gen gegenwärtigen Ausspruch in Vollziehung bringen und wenn etwas Nothwcndiges vorfiele, könnte solchesden katholischen Orten jederzeit wohl erläutert werden. Weil die katholischen Orte beiden Parteien or-^^'chv und besiegelte Bestätigungsbriefe dieses gegenwärtigen Ausspruchs znkommen lassen werden, so sollen^ äußern Gemeinden den Sprnchbricf des badischen Abschieds wieder herausgeben. — „Vnd zücht sich der" Hedem Ort den Gemeinden zu crlcggen 85 Gulden 27 Schilling 2 Hakler",y Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegcnheiten:
Thnrgau. e Art. SS. Justizsachcn. «. Art. 467. Kirchliches u. Glaubcnssachcn.
^ °"ogtei Rheinthal. I Art. 143. Locales. I. Art. 64. Gütcrvcrkaus ,c.
"lschaft Baden. I». Art. 129. Gotteshäuser.
^reib. Bogt, iiberh. lt.. Art. 86.
^ »us dem Exemplar des Lucerner Staatsarchivs, «» aus den Zuger Acten daselbst.