970 Februar ILIO.
Zürich verfaßte Abschied kraftlos erklärt werden soll. Zn Vermeidung ähnlicher Confusion findet manmessen, daß ans allen Tagsazungen der Landschreiber, sobald eine Sache berathschlagt ist, dieselbe concipirein der nächsten Sizung verlese. Daneben soll Zürich nicht gestattet werden, neben den ordentlichen La>^'schreibern noch einen besondern Schreiber zu halten. 2. Kapelle zu Wylen. Hierüber lauten die Instruction^verschieden, zudem sind seither vom Abt von St. Gallen vorher nicht bekannte Aufschlüsse eingelangt mit den>Begehren, dieser Kapelle wegen Zürich nicht nachzugeben. Demnach kann man über diesen Punkt bestiM»^Befehle nicht geben, sondern muß ans bessere Informationen abstellen, weil der Landfriede darüber nicht stviel zugibt und andere Verträge und Abschiede, die nach dem Landfrieden ergangen und auf der KanzleiFrauenfeld zn finden sind, zu Rath gezogen werden müssen. Zu Beförderung der Sache hat sich Lucer»bitten lassen, einen seiner Nathsschreiber nach Frauenfeld zn schiken, um in dortiger Kanzlei die nöthi^'Nachforschungen anzustellen und namentlich zu untersuchen, ob Zürich befugt sei, nach Belieben neue Kir^zu bauen. Was darüber aufgefunden wird, soll jedem Ort noch vor der Tagsazung zn Baden mitget^werden, damit daraufhin die Gesandten instrnirt werden können. Würde man Zürich dennoch willfahren,soll es nur geschehen mit guter Sicherheit und gegen einen Revers, daß in Ewigkeit zu Wylen kein eig^Prädicant aufgestellt, sondern diese Prädicatur durch den Prädicanten zu Bußnang versehen werde, unddieses dem Landfrieden unabbrüchig sein solle. Den Abt von St. Gallen will man einladen, auch eine ^sandtschaft mit den nöthigen Vollmachten und Gewahrsamcn nach Baden abzuordnen. 3. Betreffs derim frauenfeldischen Abschied begriffenen Thurgauer Angelegenheiten läßt man es gänzlich beim Abschob ^Lucern verbleiben. Uri nimmt noch einige Punkte in den Abschied, mit der Erklärung, daß es sich deßlstvon den andern Orten nicht söndern werde. I». Weil in diesen unruhigen Zeiten häufig vorkommt, daßAufschlüsse und Documente aus den Kanzleien zu Baden und Frauenfeld nöthig hat, so soll den beidenschreibern anbefohlen werden, alle Gewahrsamen zu vidimircn und jedem Ort ein authentisches, collatiowJnventarium znznschiken. «. (S. u. Thurgau). «R. Da auf künftige Ostern bereits die vierte sp"Pension verfallen wird und troz wiederholten Sollicitirens und Festsezung von Terminen bisher keine Safaction erfolgt ist, wird ans Ratification hin beschlossen, ganz ernsthaft und in der stärksten Form nach ^ ^land zu schreiben, daß, wofern bis zur alten Fastnacht (28. Februar) der Ambassador die Pensionenbezahlen würde, man ohne ferneres Besinnen und unverzüglich Gesandte ans allen Orten schiken nnd ^Inhalt des Bündnisses nachkommen werde. Seine Stimme darüber soll jedes Ort bis zum 8. dieses ,nach Lncern schiken. Uri bittet abermals ganz ernstlich um Rath in Betreff des Anstandes zwischa" ^und dem französischen Ambassador der bewußten Pensionssache wegen eines seiner Landleute. Da nw» ^allerseits ganz geneigt ist, Uri in seinem Anliegen nach Kräften beholfen und berathen zn sein, soSchultheiß Schürpf, Stadtschreiber Znrlauben, Schultheiß Sury und Sekelmeister Wagner beauftragst'^Namen der katholischen Orte beim Ambassador mit allem Ernst dahin zu trachten, daß über diesenAusgleichung in dem Sinne zu Stande komme, daß zwar der König nnd seine Ambassadoren beider „extraordinari" Pensionen nach Gutsinden disponiren mögen, daß aber wegen der zu besorgendenUri seinerseits, als eine weise Obrigkeit, die nöthigen Vorsorge» treffen müsse, il Der savoyischc Anibalstdem man die Beschwerde wegen der rükständigen Pension nochmals hatte vermelden lassen, mit deinÄow^daß man dieser Sache wegen an den Herzog selbst sich wenden werde, begehrt schriftliche Mittheil»uö
Veschwerdcpunkte und erbietet sich, dieselben beförderlichst dem Herzog zn übcrschiken. Es wird ih»