Januar 1610.
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^ der Gemeinde mit der Anzeige, sie wollen, wenn man sie versichere, daß ihnen die VII Orte über dentischen Ausspruch einen Bestätigungsbrief zustellen und Schuz und Schirm halten werden, dann bezüglich^ 300 Kronen auch guten Bescheid geben. Dessen hat man sie vertröstet und die Verwendung bei den Obrig-"ke>, verheißen; daneben hat man ihnen bemerkt, sie sollen nicht etwa glauben, daß diese Summe änderst^her als von den vier Orten kommen werde, und wissen, daß die Orte die dieser Sache wegen erlittenenosten nicht vergessen, sondern gehörig daran denken werden. Nicht lange nachher sind dieselben Ausge-wesenen wieder vor den Gesandten erschienen und haben vermeldet, daß man sich nunmehr dazu verstehen"e, die 300 Kronen von den vier Orten anzunehmen nnd bei dem Ausspruch zu verbleiben, im Fall manwie abgemeldet, Brief und Siegel darum gebe. — Hierauf haben sie die Gesandten zum Jmbis ge-^rt und mit freundlicher Gesellschaft gastfrei gehalten. —
Da bei dieser Sachlage bei den beiden andern Gemeinden wenig Anderes zu erhalten sein dürfte, unter-die Gesandten, zu ihnen zu reiten, und begeben sich noch denselben Abend in die Stadt Zug, nachdemZuvor in einem Denkzeddel erklärt, daß ihrer Obern Meinung stets gewesen und noch sei, es solle beim>>chen Ausspruch unverändert sein Verbleiben haben, und daß sie, die Gesandten, den drei GemeindenSiegel von den katholischen Orten ausbringen wollen, daß das zu Lucern aufgerichtete Libell nndlängst zu Baden erlassene Ausspruch fnrohin in allen Punkten und Artikeln buchstäblich und unverbrüchlichteu und die Gemeinden dabei geschirmt werden, dagegen sei der Gesandten ganz freundliche und brüder-^ ^ Gemeinden möchten die ihnen zu Baden zugesprochenen 300 Kronen ihren Obern zu EhrenGefallen fallen lassen.
. ^uf dem Rathhaus zu Zug hält Schultheiß Schürpf am folgenden Tag vor Näthen und gemeiner Bürger-et einen gleichen Vortrag wie zu Ägeri, nur mit der Änderung, daß die vier Orte beim badischen Aus-Hab ^ verbleiben bis an die gesprochenen 300 Kronen, von welchen sie die von der Stadt gelediget
Ni/Ü' ^ Z" Bezeugung ihres treuherzigen Willens diese aus ihren eigenen Sekeln den äußern Ge-
e» abtragen wollen; dcßhalb sei der VII Orte freundliche Bitte, die Stadt möchte ihnen die Ehre und^'"^chaft erzeigen und dem badischen Ausspruch sich unterwerfen. Hierauf antworten die von der Stadt,^ entschlossen haben, den badischen Ausspruch anzunehmen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß sie gemäßl>vj eigenen Sachen verbleiben können; würden sie aber in Znknnft durch die Äußern beleidiget
eben viel Beschwerden durch das Übermchrcn u. A. m. begegnet seien), so würden sie sichbx gemeine Orte der Eidgenossenschaft wenden, neue und alte Beschwerden vorbringen nnd die Theilungdas ^ Gesandten aber bedingungslose Annahme des badischen Ausspruches verlangen, so führt
"ach^' Herreden und zu der schließlichen Erklärung der Burgerschaft, sich dem Ausspruche
""änd ^altenen Erläuterungen fügen zu wollen. Inzwischen ist von den noch zu Ägeri versammelten Ge-^ Antwort auf das ihnen übergebene Memorial eingelangt, worin sie anzeigen, daß, wenn die
gij„.! v°n der Stadt Brief nnd Siegel ausbringen, fürderhin beim Libell und beim badischen Ausspruch^ ^'bleiben zu wollen, sie die 300 Kronen fallen lassen, widrigenfalls aber bei ihrem gestrigen Mehrdie werden. Auf dieses erwidern die Gesandten, sie sehen mit Verwunderung das neue Begehren nndaast, " ^)res gestrigen Beschlusses; man ersuche die Gemeinden, dieses Mißtrauen und diese Zweifel^ darauf zu verlassen, daß die VII Orte die ihnen gegebene Versicherung mit Brief undbekräftigen werden, indem sie entschlossen seien, dieser Sache endlich ein Ende zu machen; weil die