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December 1609.
In Folge eingegangener Klagen über die Unordnung in der Bezahlung der savoyischen Pensionenmit dem savoyischen Ambassador hierüber ernstliche Rüksprache gehalten. HV. (S. u. Thurgau). x. Schw^klagt, daß das Korn der Ducaten zu leicht und der Abzug zu groß sei, und bittet, Lucern möchte durchhiefür aufgestellten Beamten und Wardeine die entsprechenden Maßregeln vornehmen lassen. Lucern sagtzu. (S. n. Freiämter). Landammann Lussi soll eingedenk sein, was bezüglich des verbotenen Ko^kaufs des Zieglers zu Hergiswyl vorgebracht worden ist. »»». (S. u. Luggarns).
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Landgrafschaft Thurgau.
I».
Art. 683.
Verschiedenes.
Art. 626.
Stifte und Klöster.
Grafschaft Baden.
r.
Art. 127.
Gotteshäuser.
«.
Art.
19.
Kanzlei.
Landvogtci Freiämter.
e.
Art. 45.
Rechts- und Gerichtssachen.
e.
Art.
46.
Rechts- und Gerichtssacht"'
«I.
. 87.
Verbot des Vorkaufs.
„
88.
Verbot des Vorkaufs.
Vier enuetb. Vogt- iiberh.
I.
Art. 76.
Rechts- und Gerichtssachen.
«
Art.
48.
Allg. Vcrwaltungssachcn-
Landvogtci Lnggarus.
««
.Art. 301.
Geistliche «c.
Beru-freib. Vogt, iiberh. I«. Art. 35.
zc, as, »» aus dem Lucerner Exemplar.
7R«.
Conferenz der IV Waldstätte.
Hersau. 1609, 23. Zkecemver (Mittwoch vor Weihnacht).
TtaatKarcbiv Lucer». Acten: Zug.
Gesandte: Lucern. Johann Helmlin, Schultheiß; Hauptmann Heinrich Kloos, Ritter, Vennerdes Raths. Uri. Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Landammann; Peter Gisler, Ritter, alt-L^ammann. Schwyz. Sebastian Büeler, Landammann; Ulrich Holdener; Kaspar Ceberg, beide Stattha^und des Raths. Unterwalden. Niklaus Leu, Ritter, alt-Landammann, von Nidwalden. (Obwalde"abwesend, hat aber Nidwalden Vollmacht gegeben).
«. Schwyz, dem von glaubwürdigen Personen der Bericht zugekommen ist, daß die äußern Geweihsvon Zug, im Fall ihnen nicht willfahren würde, sich entschlossen und verbunden haben, die Stadt sei"zu überfallen, hat in aller Eile diese Conferenz ausgeschrieben, damit diesein zu besorgenden Übel mit g"Rathc begegnet und Thätlichkeiten durch gütliche Mittel verhindert werden können. Es wird nun, in Beü'"der Wichtigkeit der Sache und weil der jüngste lucernische Abschied noch nicht in allen Orten „geue^'Iworden, für nothwendig erachtet, ein ernstes Schreiben an die drei äußern Geineinden abgehen zu ^worin sie nachdrüklich zum Frieden und zur Ruhe ermahnt und von ihren, Vorhaben des angedrohte»falls der Stadt abgemahnt werden sollen, mit der ferner» Anzeige, daß ihnen in den nächsten Tags" ^jüngst zu Lucern ergangene Spruch durch eine Abordnung der vier Orte eröffnet werden solle und daß 'hoffe, sie werden zu beiden Theilen sich demselben unterwerfen. Deßgleichen soll an die von derschrieben werden, sie möchten ihren Freunden des äußern Amts zu Unfngen keinerlei Anlaß geben, iw^ ^ ^Unfreundliches gegen dieselben vornehmen. — Und weil einige Orte den angeregten lucernischen Abschied >nicht in Berathnng genommen haben, so werden sie erinnert, dieses beförderlich zu thnn und ihre ^t>