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December 1609.
nicht im Landfrieden begriffen ist, so soll man darauf dringen, daß denen von Ellikon eine Kirche außRheinau gebaut werde, oder dem Gotteshaus auf andere Weise in seinem geistlichen Vorhaben zu helfen s»ch^'Den von Zürich zu diesem Punkt gemachten Zusaz in dem frauenfeldischen Abschied kann man nichtlassen, weil er dem Gotteshaus an seinen Freiheiten und den katholischen Orten und ihrer Religion nachth^wäre. 6. Nachdem man dem Bischof von Consta»; auf sein ziemlich „räßes" Schreiben betreffs descanten zu Mühlheim geantwortet und die katholischen Orte und ihre Gesandten entschuldiget hat, willZürich nochmals ermahnen, seinem Erbieten gemäß diesen Prädicanten beförderlich abzuschaffen, damitdieser Sache halber einmal zur Ruhe komme. 7. Mit Verwunderung vernimmt man, daß Zürich, welches Z"Frauenfeld seine Zustimmung zum Abzug binnen Jahresfrist des Kelnhofer zu Dänikon gegeben hat,Entschluß wieder znrükgezogen habe. Man ist aber nicht gesonnen, in diesem Punkte nachzugeben, und erläßtan die Äbtissin auf ihre erneuerte Klage über den Troz dieser Lehenleute ein tröstliches Schreiben. I»-u. Thnrgau). e—v. (S. u. Freiämter), I (S. u. Baden), x. Lucern macht Anzug, daß seit einigtZeit, zuwider den bestehenden Sazungen, große Unordnung im Kornkauf, insbesondere auf seinen Wochenmärkl^eingerissen sei und daß namentlich einige Personen ans den drei Orten Uri, Schwyz und Unterwalden außerhalb der gewöhnlichen Märkte und zur Bertheuerung des Getreides besondern Kornkauf zu treiben sich herausnehmen. Es begehrt, daß jedes Ort seinen Angehörigen dieses verbiete und die so wohlthätigen Verordnung^aufrecht erhalte. I». Die Gesandten von Schwyz sollen ihren Obern berichten, was mit ihnen gesprochenbeschlossen worden ist in Betreff ihrer Angehörigen, „so den Korngwirb zu Sursee anrichten wöllent". I- ^u. Vier eunetbirg. Vogt, überh.). Ii.. In Betreff des Annonischen und Pellizarischen Basler und Mni»^Spans und ob man gegen die Bündner Gegenrecht halten wolle wegen des Vorrechts der Ihrigen vorFremden in Schuldsachen, sollen die Gesandten nach Baden Vollmachten mitbringen; ferner will manihnen vernehmen, wie es sich bei ihnen bezüglich verbriefter und unverbriefter, verpfändeter und unverpfä»^Schulden verhalte; endlich will man sich dort auch erläutern, welche Orte den Arrest bewilligt haben, w?nicht. I. Im Namen des Bischofs von Basel meldet dessen Abgeordneter, I)r, Johann Christian Schnn^wie es sich gegenwärtig mit dem bewußten bielischen Geschäft verhalte und welche Beschwerden demsowohl von den Bielern als von dem bernischen Landvogt zu Nidau begegnen; er bittet dringend, dein!bei diesem langwierigen Handel hülfreiche Hand zu bieten. Darauf wird geantwortet, man hoffe Zuversicht'daß die Obrigkeiten ihre Gesandten auf die nächste Tagsazung mit entsprechenden Vollmachten abfertigen werin der Sache zu handeln und dem Bischof in seinen guten Rechten getreuen Beistand und Schirm zu ^ ^so daß er hoffentlich zufrieden sein werde; den andern Punkt seines Anbringens, nämlich die ErneuerungBündnisses anbelangend, habe man in den Abschied genommen, damit die Obern mit Zeit und Gelegt^den Gegenstand an ihre Gewalten bringen und der Gebühr nach darüber sich entschließen. An Zürich ^das Nöthige geschrieben, in. Bei diesem Anlaß wird für gut erachtet, daß auch Appenzell in dieses bischtbaselsche Büudniß eintrete, weßhalb mit den Gesandten Appenzells und des Bischofs darüber Nüksprach^ ^nommen wird. i». Wiederum kommt der Span zwischen der Stadt und dem äußern Amt Zug in Beha»dDie Anwälte des leztern eröffnen, daß sie von ihrer Obrigkeit den gemessenen Befehl haben anzuhalten, ^möchte ihre Gegenpartei dahin vermögen, dem jüngsten badischen Rechtsspruch nachzukommen, ansonst si^entschlossen habe, den Burgern weder Gericht noch Recht zu halten und weder Zinsen noch Schulden verabsr' ^zu lassen, ausgenommen ihren Beisaßen und den Kirchen, Pfründen und Spitälern. Die Anwälte der