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Oktober 1K09.
dann die alte Kirche in der Stadt den Katholischen allein gehören, q. Schließlich werden beide Religio^'Parteien zu Frauenfeld, sowohl die Geistlichen als die Weltlichen, alles Ernstes ermahnt, in Liebe und Einigtmit einander zu leben und dem Landfrieden gemäß sich zu verhalten, unter Androhung unnachsichtlichergegen die, welche dagegen sich verfehlen würden.
Über die Verhandlungen dieser Conferenz wurden zwei verschiedene Abschiede ausgefertiget, der eine durch Landschre'^Locher zu Frauenfeld, der andere vom zürcherischen Unterschreiber Keller. Keiner befriedigte (s. Absch. 713). Gegen erst^protestirten die Gesandten von Zürich, Bern und Glarus, gegen lezteren, in seiner ursprünglichen Fassung, die katholis^Orte, die sich dann aber nach angebrachten Correcturen damit zufrieden gaben. Unsere Bearbeitung folgt dem verbessertKeller'schen Texte des Zürcher Exemplars, welchem folgende Note beigefügt ist: „Da zu müssen, daß diser Abscheid t'fängklich von einem Schryber von Zürich vfgesetzt, nachgeich aber von der katholischen Orten wegen übersehen, anOrten vermehret vnd verminderet vnd in dise Form, wie er hernach volget, gebracht, der von Landschryber LocherFrauenveld gestellte aber nebent sich gestellt worden." Zur Vergleichung lassen wir in auszüglicher Bearbeitung hierdie Locher'sche Ausfertigung folgen: ^
». Behufs Beseitigung der Marchanstünde zwischen der Landgrafschaft Thurgau und der Grafschaft Kyburg sitGesandten beauftragt worden, auf den Augenschein sich zu verfügen und die streitigen Stellen zu besichtigen. Nachdem o"geschehen war, eröffnen die Gesandten Zürichs, sie zweifeln nicht, die Gesandten der neun Orte werden durch denschein gefunden haben, daß sie Zürich bei seinem alten Posseß und seinen obrigkeitlichen Rechten in der Grasschaft ruhig ^bleiben lassen müssen. Dagegen erwidern die Gesandten der neun Orte, sie haben sich beim Augenschein überzeugt, daßvermöge des Spruchs zu Wintcrthur von 1432 zu ihrer Forderung und Ansprache wohl befugt seien und nie mehr "sprachen haben, als was dieser Spruch zugebe, daher sie zuversichtlich erwarten, Zürich werde sie dabei verbleibe»
Nach genommenem Ausstand bitten die zürcherischen Gesandten im Namen ihrer Kleinen und Großen Räthe und ,Burgerschaft, man möchte sie von ihrer Besizung nicht treiben, denn Zürich habe die Grafschaft Kyburg im Jahr(1424) käuflich an sich gebracht, also zu einer Zeit, da das Thurgau noch zu Österreich gehört habe und bevor der »'" ^thurische Spruch von 1432 gemacht worden, und habe sie bei hundertundachtzig Jahren ruhig besessen, auch habe 3"^bei der Eroberung des Thurgaus Gut und Blut daran gcsezt und viel mehr Mannschaft als andere Orte gestellt'werden nun die beiden Schultheiße von Lucern und Solothurn beauftragt, den Gesandten Zürichs „allerlei ze sinn ^und mit ihnen nach Mitteln zu suchen, wie dieser Span in Güte vereinbart werden könne. Sollten diese gütlicheHandlungen zu keinem Ziele führen und Zürich bei seinem Posseß verbleiben wollen, so wollen die neun Orte einen r>M ^Besiz Zürichs nicht zugestehen, sondern halten es für eine Usurpation, da die Ansprache schon bei sechszig Jahren! list; deßhalb wollen sie sich auf den Spruch zu Winterthur, das thurgauische und kyburgische Landbuch, worin derauch steht, stüzen und gewärtigen, wer sie davon verdrängen wolle. Weil nun aber die Gesandten von Zürich "Meinung verharren, wird die Sache allerseits in den Abschied genommen. I». Was den Span zwischen der Lands'" ^Thurgau und der Grafschaft Kyburg in Betreff der Mannschaft und obrigkeitlichen Rechtsamen zu Ellikon anbetrifft, I" ^jeder Gesandte darüber Bericht zu erstatten. «?. Die auf der lcztjährigen Jahrrechnung zu Baden aufgestellte Ord»u> ^Betreff der Landgrafschast Thurgau wird confirmirt; sie soll durch ein öffentliches Mandat publicirt und verlese»«I. Zürich stellt das Ansuchen, man möchte denen von Wylen erlauben, auf ihre Kosten einen Prediger zu halten, .^ngemäß des Landfriedens es nicht wehren dürfe, wo man die alte und neue Religion begehrt. Die Gesandten der kat?" ^Orte nehmen dieses Begehren all rokorouclum. e. Wegen des Ungehorsams und der Verachtung, welche Einige ^neuen Religion gegen etliche Gesandte zu Frauenfeld sich haben zu Schulden kommen lassen, werden dieselben vorbeiund wird ihnen ihr Vergehen vorgehalten und Bestrafung in Aussicht gestellt. Nachdem sie ganz unterthänigzeihung und Gnade gebeten und Gehorsam versprochen, wird ihnen aus Gnade die Strafe erlassen. Ob- und N" ^nehmen es in ihren Abschied, t. Bezüglich der Crucifixe in der obern Kirche wird erkannt: Das Kreuz auf dc>^ ^Altar soll unverändert stehen bleiben, die Kreuze aber auf dem untern Altar soll der Meßmer während der PredigtAltar thun und nach Beendigung der Predigt wieder hinstellen. Die Gesandten von Zürich sollen den Prüdica»