October 1609.
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^''de, nichts gelten und aufgehoben sein sollen, da sie von ihren Obern diesen Befehl haben. >. Bezüglich^ Kirche auf dein Berg zu Rheinau stellen die Gesandten der katholischen Orte im Namen des Prälaten""d des Convents und der ganzen Burgerschaft zu Rheinau an die Gesandten der evangelischen Orte dasLehren, man möchte sie, weil jczt dieses Kloster sowie auch andere Gotteshäuser des Nachts geschlossen/'den müssen und der Prälat einen Laienpriester außerhalb des Klosters halte, um die Kranken versehen zuentweder in der obcrn Kirche den Gottesdienst verrichten lassen, wobei den evangelischen Neligions-^"°ssen nichts destoweniger ihren Gottesdienst dort zu halten ebenfalls gestattet sein solle, oder ihnen, wenndie ga,,ze Kirche, doch den Chor einräumen, wie im Abschied zu Baden enthalten sei, oder aber zu demAeredeten Bau einer neuen Kirche schreiten. Die Gesandten Zürichs erwidern: Da zur Zeit der Nefor-"'"tion die obere Pfarrkirche den evangelischen Kirchgenossen zu Rheinau (wohin auch die von Marthalen und" Ellikon in der Grafschaft Äyburg pfarrgenössig sind) übergeben worden sei, hoffe Zürich, man werde nichtä"iren, dort die katholische Religion wieder einzuführen. Was zu Baden tractirt worden, sei auf Ratifi-"" hin geschehen und nicht so, wie es im Abschied stehe, denn der Landschreibcr habe Worte eingesezt, die" also gesprochen worden, wie es auch mit ber mühlheimischen Sache geschehen sei. Sie hoffen, die katho-Orte werden von dieser Sache, die nur zu Verwiklungen, namentlich wegen des Kirchhofs, führen^ "tr, abstehen, um so mehr, da Zürich bisher gegen das Gotteshaus Rheinau, dessen meistes Einkommen in^ Grafschaft Kyburg liege, viele Freundschaft erzeigt habe. Würde man immerdar mit solchen Neuerunge»'Neu, so könnte Zürich veranlaßt werden, auch änderst aufzutreten und schon zugestandene Sachen wiederein ^ Kloster bei Nacht geschlossen haben, so könne man den Katholischen zu Rheinau
e'gene Kirche im Bezirk des Klosters einräumen, wodurch man des Baues einer neuen Kirche überhobenr, oder aber den Katholischen eine neue Kirche baue» und die Evangelischen bei ihrer Kirche verbleibensDa man angefangen habe, alten Sachen nachzufragen, habe auch Zürich seine Gewahrsamen unter-halb ^ gefunden habe, lasse es einstweilen auf sich beruhen; sie werden fernere Antwort geben, so-lag ihnen gemeldet habe, in welcher Jurisdiction oder Herrschaft Rheinau liege. Die Gesandten der^tischen Orte repliciren, daß das Gotteshans Rheinau für die ihm erwiesene Freundschaft stets dankbar^ ^ deßhalb eine Kirche begehrt habe, weil es einer solchen außerhalb des Klosters wirklichhab"^' ^ ^ ^ ^ ^ Katholischen eine neue Kirche zu bauen und daß sie keine Bollmacht
^ darüber zu antworten, wo Rheinau liege, da die Gesandten von Zürich selbst zu Baden gesagt haben,darüber nicht disputiren; daraus aber, daß die von Rheinau dem Landvogt im Thurgan huldigenschwören, daß dieser Landvogt im Namen des Abts zu Rheinau das Malefizgericht vollführe, daß die
?e» Orte neben Zürich des Gotteshauses Schirmherren seien, könne man genugsam schließen, in welcher^vesobrigkeit Rheinau liege. Die Gesandten der evangelischen Orte wollen sich auf Ratification hin ihrer""d dein Frieden und der Einigkeit zu lieb dazu verstehen, sofern man bezüglich der Landmarche und^""digers zu Wylen nachgebe. Die Freiheit der Religion soll denen im Fleken Rheinau ausdrüklich vor-der 5/" Bezug ans die Nuzung von Wnnn und Weide, Holz und Feld und alle andern Sachen soll^ ' "ig!»,, wegen kein Unterschied gemacht werden; bezüglich der Ausgrabung und Veränderung der Gebeine^ /»f den, Kirchs hoi der Kirche auf dem Berg Begrabenen soll zur Verhütung von Zwietracht gute^"3 gethan werden; die neue Kirche sott innerhalb des Flekens Rheinau in einer Matte ob dem"''3 erbaut und dabei ein Plaz zur Begräbniß gegeben werden; sie soll im Inner» 60 Werkschuhe lang,