October 1609. 949
öur Verachtung geschehen, so halten sie dafür, daß die evangelischen Fraucnfelder aus besonderer Gnade 400dulden zur Strafe dafür geben sollen. Da nun aber die Evangelische» nicht nur mündlich vor den katholischen
ndten, sondern auch durch eine schriftliche Supplication über beide Anklagen, nämlich des Ungehorsams und^ Crucifixentehrung wegen, sich entschuldigen, und weil auch die Gesandten der evangelischen Orte ihrer"'gwnsgenossen sich annehmen indem sie sagen, diese haben nicht ans Verachtung, sondern wegen Krankheit'hrer Häupter nicht Folge geleistet, und um Erlaß der Buße bitten, so erklären die Gesandten der katholischen"e, daß sie den evangelischen Orten zu Ehren und zu Gefallen und um mehrerer Ruhe und FreundschaftMillen den Frauenfeldern die Strafe schenke». Bei Eröffnung dieses Beschlusses wird ihnen aber ihr TrozUngehorsam mit allem Ernst verwiesen. Die Gesandten von Ob- und Nidwalden stimmen nicht zu diesem
„ und nehmen es in den Abschied.. — Die katholischen Gesandten verlangen dagegen, daß jene neunfionen, welche die Crncifixe ab dem Altar genommen, unter die Bänke gestellt und vernnchrt haben, nach
c »nd Andern zum Exempel abgestraft werden, da die Crncifixe keine Ceremonien seien, wie man denzu Baden von 1536 auszulegen suche. Die evangelischen Kirchgenossen verantworten sich, daß sieu»d Abschied, wie angedeutet, verstanden haben, daß sie, nachdem der Priester sein Amt verrichtet
^ die Crncifixe ihnen zum Troz stehen lassen habe, auf Veranlassung der ganzen Gemeinde dieselben ab demgenommen und in die Sacristei gelegt, keineswegs aber zerbrochen und geschändet haben, daß dann der'^er an einem Sonntage, als er nichts in der Kirche zu thnn gehabt, diese Crncifixe auf dem Altar fest-
und einen Zeddel daran geheftet habe, was nur den Evangelischen zum Troz geschehen sei. Nachdemd/ ^ Gesandten der evangelischen Orte für die angeschuldigten Personen sich verwendet haben, erwidern jeneHab : Daraus, daß die ganze Gemeinde sich für die Handlung jener verantwortlich gemacht
^ - entnehmen sie, man habe sich wie in dieser Sache so auch in dem Ungehorsam vereinbart, übrigens seienhab^°" Landvogt Schund ermahnt worden, die Crncifixe ans dem Altar bleiben zu lassen; der Pfarrer^ keine» Troz bewiesen und auf den Zeddel nur Worte ans der hl. Schrift geschrieben; deßhalb sollen dieunten neun Personen 300 Gulden Buße bezahlen, wogegen ihnen der Regreß an die ganze Gemeinde offenha/ ^^lstich des Enoch Mörikofcr, der seiner eigenen Aussage nach ans einem dieser Crncifixe gesessena?/" ^ ^ Landvogt einen Untersuch anstellen, damit er, im Fall sich das erwahrt, nach Gebühr ab-^ uft werde. Und weil man zu Vermeidung von Widerwärtigkeiten für rathsam hält, daß die evangelischenH ^"5Ui>er eine eigene Kirche in der Stadt oder in deren Nähe haben und die Kirche in der Stadt denkje übergeben, soll die Buße der 300 Gulden ihnen nicht eröffnet werden, bis man vernimmt,
bj! ^ 5'ch bezüglich der Kirche zu verhalten gedenken. Je nachdem sie sich entschließen, mag dann auch in>hr/ etwas Milderung geschehen. Die evangelischen sowohl als die katholischen Gesandten sollen mit
^ isteligionsgenossen darüber sich besprechen, inzwischen soll diese Sache bis zum 15./25. eingestellt sein.
Morgen des 26. erfolgtem Wiedcrznsammentritt eröffnen die Gesandten von Zürich, sie haben^<»ib Instruction gehabt, darauf zu dringen, daß Klaus Voster gemäß thurgauischem Recht vor das
srk gestellt werde, „dann ein sollicher mentsch wcger todt dann lebendig were"; weil aber die Knnd-
>uegen ihrer Widersprüche allzu unzuverlässig seien, so wollen sie sich dazu verstehen, daß die Sacheausgedacht werde. Daneben müssen sie mit Bedauern den Eifer wahrnehmen, mit dem man die Evan-iHii b ^ Tuncifixe wegen bestraft habe, um so mehr, da sie die Crncifixe nicht, wie geklagt worden, ge-^ oder zerbrochen, sondern lediglich ans Rathbegehren in Zürich nach beendigtem katholischem Gottes-