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October 1609.
707.
Conferenz der V katholischen Orte.
Lucern 1KV9, 5. HctoVer
Landesarchiv Schwyz, — Staatsarchiv Lueern. Acten: Abschiede der Vogtei Thurgau.
Gesandte: Lucern. Johann Helmlin, Schultheiß; Ludwig Schiirpf, Ritter und Stadtfähnrich; ^Pfyffer, Ritter, leztere beiden alt-Schultheiß; Heinrich Kloos, Venner; Jakob Sonnenberg, Pannerherr, b"Ritter und des Raths. Uri. Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Landainmann; Jakob MuheiM, ^Raths. Schwyz. Sebastian Büeler, Landainmann; Rudolf Reding, Ritter, alt-Landammann und Pan»e>^"Unterwalden. Melchior Jmfeld, alt-Landammann, von Obwalden; Niklaus Ryser, Landainmann, "Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, Stadtschreiber und des Raths; Peter Schmid, Sekelmeister »des Raths.
Dieser Tag wird abgehalten, um sich betreffs der Anstände mit Zürich wegen der Landmarche und andas Thurgau betreffenden Sachen, sowie wegen des zu Frauenseld gefangenen Klaus Posier über eine ^stimmige Instruction zu vereinbaren. ». In Betreff der Landmarche findet man, daß man die Sache-böse Consequenzen zu verhüten, nicht ersizen lassen dürfe. Und weil die Gesandten Zürichs auf demTag zu Baden begehrt haben, daß man „den ersten Jnkeer" zu Elgg nehmen möchte, um dort den Untersmit Ellikon zu beginnen und dann über Alles in Frauenfeld zu verhandeln, so wird jezt an Zürich
es möchte seine Gesandten mit Vollmachten über diese Sachen abfertigen, damit keine weitere ^
oder Ausrede mit Mangel an Vollmacht stattfinde; im Fall man sich dort nicht vergleichen könnte,
Sache an unparteiische Säze zu gütlicher oder rechtlicher Erörterung gewiesen werden. I». Bezüglich der ^leihung der Lehen der Gotteshäuser Dießenhofen und Dänikon sollen die V Orte darauf dringen, ^Gotteshäusern eine förmliche Bestätigung nicht allein ihrer Lehenrechte, sondern auch ihrer andern ^und Rechtsamen gegeben werde, damit, wenn ein Lehenmann eines Schupflehens sich ungebührlich hält, s^ ^absezen und einen andern damit belehnen können, ohne Ansehen des Glaubens, e. Da es leider dal)'"kommen ist, daß die zwinglischen oder neuglänbigen Unterthanen sich nicht mehr scheuen, noch es für einehalten, falsche Kundschafte» zu geben, wie es sich in des Prädicanten von Mühlheim und des KlausHandel genugsam zeigt, so soll man darüber räthig werden, wie diesem zu begegnen sei. «I. Man findet- ^man sich bezüglich der spänigen Kirche und des Gottesdienstes im Städtchen Rheinau gegenüber Zürich
lezte Verabredung zu Baden und die dort von Zürich gegebene Vertröstung halten solle. Zu besserersition sollen die Gesandten von Lucern und Zug auf ihrer Durchreise nach Frauenfeld in Zürich beimmeister zu erfahren trachten, was der Sache im Wege stehe. Über das Resultat kann man dann zu ^weiter räthig werden, des neuen Kirchenbaus halber aber soll nichts vorgenommen werden, bevor Zu" ^resolvirt hat. Im Fall Zürich nicht einlenken wollte, soll man ihm erklären, daß man die SacheObrigkeiten bringen und zu wissen begehren werde, ob man beim Landfrieden verbleiben könne oder ^v. In Betreff des zu Franenfeld im VerHaft sizenden Klaus Voster von Mühlheim sollen die Gesandt"^ganzen Proceß sammt allen Kundschaften verhören, die Sache wenn immer möglich beizulegen suchen n»d o ^erinnern, daß man, wenn es so streng auf diesen Mann dringe, gegen die falschen Kundschafte» a" ^verfahren solle. An den Landvogt und die Amtleute zu Frauenfeld wird wegen Formirung dieses ^