September 1609. 941
^stehen, erläutert werde, wohin Rheinau gehöre. 4) Bezüglich der Lehenlente des Klosters Dänikon zu"°°rf, welche die gegenwärtige Äbtissin beim Antritt ihrer Regierung um der Religion willen von den Lehenfassen habe, habe Zürich auf der Lehenlente Bitte wiederholt die Äbtissin von ihrem Vorhaben abmahnenIsen. Dieses sei ohne Erfolg gewesen, da die V katholischen Orte vermeinen, daß die Lehen beim Antritt^ neue,, Äbtissin gemäß der Lehenbriefe ledig werden und die Äbtissin also Gewalt habe, sie zu verleihen,sie wolle. Weil nun Zürich der Conseqnenzen wegen und weil es wider den Landfrieden sei, diesesgeschehen lassen könne, begehre es, dahin handeln zu helfen, daß die gute» Leute bei ihren Lehen ver-, ' 5) über Wolfgang Jäger, Pfarrer zu Mühlheim seien viele und schwere Sachen eingeklagt, aber" Rechte,, zu Frauenfeld nichts gegen ihn bewiesen worden, weßhalb er nicht allein vom Landgericht, sondernl der lezten badischeu Jahrrechnnng, wohin der Landvogt auf der bischöflich constanzischcn Amtleute Klagepkllirt hatte, von den das Thurgau regierenden Orten nochmals freigesprochen und das Urtheil des Land«' >is gut erkannt worden sei, jedoch mit dem Anhang, daß Jäger mit Gelegenheit von der Pfründe zuÄheim entfernt werden und Zürich dem Bischof einen andern Pfarrer präscntiren solle. Weil nun aber^kiger nichts bewiesen worden sei, könne Zürich nicht gut finden, ihn so Plözlich entfernen zu lassen,bitte deßhalb, in dieser Sache vermitteln zu helfen. Sonst sind lezter Tage über Jäger heimlich Kund-^lten aufgenommen und er „etlicher Articlen halber bezigen, aber in einichen weg" schuldig erfnnden worden.
gegenwärtig noch zu Franenfeld im VerHaft sizenden Klans Vostcr, genannt Talpi, von Mühl-^ anbelange, so sei derselbe wegen seinen verruchten Drohungen und Lästerungen Wider die Majestät Gottes^^llehren Zürichs eingezogen und sodann ab der lezten Jahrrechnnng dem Landvogt befohlen worden, ihm" ^diente» Lohn zukommen zu lassen. Dieses aber haben die Amtleute zu verhindern gewußt. Gleich^ zur Rettung seiner Reputation genöthigt worden, den Voster wegen ehrverlezenden
ahungen gegen es und seine Neligionsgenossen vor dem Landgericht zu beklagen, wofür dann ein Tag
hei» ^ Orten aber auf nächste Zusammenkunft im Thurgau verschoben worden sei. Nun ver-
Hv/ ^^'kh, uian solle dort dahin trachten, daß Voster sein gebührender Lohn widerfahre. 7) WiewohlNile ^ fahren verabschiedet worden sei, daß die Papisten zu Frauenfeld, wenn sie ihren Gottesdienst be-ul, ihre Zierden hinweg thun sollen, damit auch die Evangelischen ihren Gottesdienst ungehindertkn können, so seien doch die erster» diesem nicht nachgekommen, weßhalb die andern, da wiederholteZesll" gefruchtet haben, diese Zierden selbst entfernt haben. Dieses Vorgehens wegen und weil aus-^ Dinge unter die Bänke geworfen und verunchrt worden, werden die katholischen
»icht Bestrafung dieser Crncifixstürmer, wie sie sie nennen, dringen, während Zürich glaube, daß sieHm getreulich beizustehen, damit ihre evangelischen Religionsgenossen im Thurgau bei dem Land-
. °e» . . 5. ... ...... m . .... ... .......
Zehr ^'^"edig seien. Da nun dieses mehrentheils Religionssachen seien und Zürich nichts Unbilliges be-^be, so bitte es, man möchte die Gesandten ans die angesczte Zusammenkunft mit Vollmachten ab-
Drtx . ^ ^ evangelischen Religion unbeirrt verbleiben können.— Dieses Begehren nehmen die übrigenAbschied, einesthcils, damit die Obern ihre. Gesandten in's Thurgau mit den nöthigen Voll-Zu versehen wissen, anderntheils, damit sie alles das, was sich gebührt und redlichen Eidgenossenth„n.