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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Juni 1609. 931

Nation und Hvheit nachtheilig sein. 3. Beide Theile sollen die erlittenen Kosten an sich selbst tragen, dagegendie Stadt, weil sie wohlhabender ist und weil die äußern Gemeinden viel mehr Kosten erlitten haben,Kern zog Kronen daran vergüten. (Actum den 3. Juli). Ii,. Jin Namen des Erzherzogs Albrecht und^ Grafen von Champlyte, Gubernators der Frcigrafschaft Burgund, cröffuet deren Gesandter, Pompcjusenoit,ach Vermeldung seiner Committenten freundlichen Grußes und Wohlwollens, er habe den'Auftrag,verfallene Ehrengeld zu übergeben. Die Erbeinung zwischen den Eidgenossen und der Freigrafschaft^ um so mehr getreulich zu halten sich angelegen sein lassen, weil sie dadurch vor den ersten GefahrenKrieges bewahrt bleiben und der Wohlstand und die Erhaltung der burgundischcn Provinz ihnen als^ vierk diene. Er verdanke die wohlmeinende Antwort, welche man ihm auf lezter Tagsazung gegeben, undbei derselben zu verbleiben, wogegen der Graf, das Parlament und die ganze Grafschaft ebenso bereit-es und unverdrossen all' ihr Vermögen den Eidgenossen darstreken werden. Durch einen Ausschuß von sechs

läßt man ihm die wohlwollende Versicherung verdanken und ihn erinnern, seine Regierung um ent-^chende Schritte anzugehen, damit die nächstens auslaufende Neutralität wieder erneuert werde. In dieseremung wird eine Zuschrift an den Erzherzog erlassen und Solothurn und Lucern beauftragt, beim franzö-^ und beini spanischen Ambassador für die Erneuerung der Neutralität persönlich sich zu verwenden-'Dr. Johann Christian Schmidlin, bischöflich baselschcr Kanzler, Johann Ludwig Blatthey, Statthalter im^'^berg, und Hans Balthasar Widenkcller, Licentiat und Secretär der Domstift, eröffnen als Abgeordneteund der Domstift, sie wollen unterlassen, die Widerspenstigkeit der Stadt Biel gegen den Bischof,v uatürlichen Oberherrn, näher zu erörtern; entgegen ihren Zusicherungen verweigere die Stadt dein Meyer

Heinrich Thellung den Antritt seiner Amtsverwaltung, bevor er sich auf die gegen ihn ausgestoßenenbeiin genügend gerechtfertigt habe. Dieses aber sei sowohl ihrem Revers als der Vernunft zuwider,

^cltworte

Phalli,lttvo

^lvit den ein loser Geselle etwas Anschuldigendes äußert, deßhalb in seinem

er?,' sollte, müßte man die Amtleute nicht nur jährlich, sondern täglich abändern. Der Meyer an-

huiid ^ Gefahr vor jedem unparteiischen Rechten Antwort zu geben, es sei also kein Grund vor-

^ ^Huldige Verpflichtung gegen die rechte Obrigkeit zu verweigern. Sollte die Sache sich verziehen> so begehre der Bischof, daß unverweilt eine allgemeine Tagsazung nach Biel auf Kosten des verlierendenungesezt werde. Die Abgeordneten Biels, Burgermeister Johann Aprel und Nathshcrr Johann^^sch'- erwidern, sie haben keine Vollmacht zu antworten, sondern ihre Instruction gehe lediglich dahin, an-und zu referiren. Den Meyer belangend halten sie dafür, derselbe müsse gemäß allen Bräuchen dasfüglich der Scheltworte suchen und dessen Ausgang erwarten, bevor man ihm gestatten könne, sein^ Zu verrichten. Hierauf wird erkannt, der Bischof sowohl als die Stadt Biel sollen gleich viel Schied^ Orten erkiesen, welche so bald als möglich an einem gelegenen Orte zusammen kommen, zuerst»ich Handel vornehmen und berichtigen und sodann die übrigen Mißverständnisse zwischen dem Bischof

A°s ^ Stadt Biel zu vereinbaren suchen sollen. Wäre das ohne Erfolg, so soll der Handel wieder an die

en der XIII Orte gelangen. Anläßlich protestire» die Gesandten von Bern, falls der voriges Jahr. . °^uen drei Punkte halber, nämlich betreffend ihre Ehre und Reputation, die Kosten und den Stand dersihl Münsterthal, nicht nach Begehren entsprochen werde, wollen sie sich des Tausches keineswegs cnt-sondern an dem gefällten Spruche festhalten. Antwort: Der erste Punkt solle, falls das nichtäeschchen sxj^ Nichtigkeit bekommen, die andern zwei werden hoffentlich durch erkieste Schicdherrcn