322 Juni 1609.
Erkanntnisse nicht erneuern wollen, wird von Freiburg in den Abschied genommen. I». Die spänige Marchszwischen Larit und Entremont-les-Vaux ist schon früher durch Säze entschieden und 1593 zu Bern verbriefworden, wie man diesen Span theilen soll. Ungeachtet der Vorstellungen der freiburgischen GesandtenVorlegung des Vertrags von 1593 wollen doch die Gesandten Berns in die Sache sich nicht einlassen,entschuldigend, daß' in dem vorgelesenen Vertrag so viele ihnen unbekannte Orte und Namen vorkommen, daßdieses Spans im lezten sensischen Abschied keine Erwähnung geschehe und daß man ihnen das BegehrenAufschub nicht verargen möge. Auch auf die wiederholte Bitte, wenigstens einen Anfang zu machen undschen den Herrschaften „Carrojon" (Carouge), Vuilliens und Rue die nicht streitige Marche aufzustellen, wollen ^bernischen Gesandten nicht eingehen. Die freiburgischen Protestiren demnach gegen allen Nachtheil, der ihren Ha^und Obern an ihren Gerechtigkeiten, ihren Unterthanen an ihren Bräuchen und am Weidgang aus der ^schiebung erwachsen möchte. I. (4. Juni). In Betreff der Anstände über den Weidgang und Holzhau zwisA"den Gemeinden Brenles und Morlens gehen die Ansprüche der Parteien weit auseinander. Die eine will ei^große Eiche als die richtige Marche angesehen wissen/ die andere legt Erkanntnisse auf zur BegründungAnsprüche. Nach genommenem Augenschein wird erkannt, daß man einander die Schriften mittheilen und da>^erst einen Entscheid fällen werde; inzwischen sollen die Unterthanen in den spänigen Hölzern weder wenigeviel fällen, bei 5 Pfd. Buße von jedem Baum, im Übrigen soll der Weidgang gemein sein. Auf den Borschsden auf den Niedern sequestrirten Blumen, der bisher zu Brenles verwahrt worden, in Zukunft aufGebiet von Rue zu führen, wollen die bernischen Gesandten nicht eingehen. Ii,. Im Holz oberhalbhinter Villaranon wird die streitige Marche zwischen der Viviserstraße und einer alten Straße, genanntSarracins, in die Mitte gestellt, ungeachtet der vom Castellan von Romont erhobenen Einsprache. Iwird zum Untergang der Märchen in den Wäldern zwischen Lussy und Villarzel geschritten, wo auf der Han beiden Enden schon zwei Marchsteine stehen. Gemäß vorhandenen Briefen soll die Marche von einemandern „aller schnurrichte nach" gehen. Es wird nun nöthig gefunden, den dazwischen liegenden NauMmehr als zwölfhundert Klafter durch augenfällige Märchen zu unterscheiden. Da zu diesem Zwekeangezündeter Feuer die gerade Richtung gesucht werden muß und dieses so bald nicht geschehen kann, wirdAmtleuten, beiden „Generalen" (Generalcommissären) und den Untervögten befohlen, unter Beizug ^ ^Landleute möglichst bald diesen Untergang in's Werk zu richten. Anstatt der beiden äußersten Steine >ungefähr in der Mitte sollen Steine mit beider Städte Ehrenwappen, dazwischen aber andere gemeineso viel deren nöthig, gesezt werden, damit keine Übergriffe mehr vorkommen, in. In Betreff der str" " ^Zehntenmarche des Gotteshauses Altenryf zwischen Cerniaz und Villars-Bramard soll der Abt seinemorgen nach Peterlingen bringen. ». (5. Juni). In Combremont angekommen, verlangt Freiburg lpdes sensischen Vertrags von 1594 Ausscheidung des sechsten Theils dieser Herrschaft. Der Herr von 6°"' »mont wünscht, daß man ihm die Stüke, welche man zu theilen begehre, nenne, damit er seineGewahrsamen hervorsuchen könne. Nun erörtert Freibnrg, wie dieses Lehen an es gekommen undbezahltem Kaufschilling die Briefe beim Herrn von Combremont geblieben, in deren Besiz es erst nachholten Sollicitationen durch Vermittlung Berns gekommen sei; das zu theilen begehrte Stük seidas Holz, worin der Herr von Combremont ungeachtet wiederholter Verbote viel schwände und bedeute ^Schaden anrichte; was die andern gemeinen Sachen betreffe, z. B. Bakofen, Mühle, Straßen, Buß^Frevel, Allmenden u. A. m., die zu theilen wären und wovon der sechste Theil zu diesem Lehen