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April 1609.
und Freundschaft willen; da nun aber die Gegenpartei dieses abgeschlagen habe und überdieß »och nachWeiterung ihrer Nechtsamen trachte, so bitte sie ganz dringend, dieselbe durch gütliche Mittel dahin zumögen, daß sie von ihren unbefugten Prätensionen abstehe nnd die Stadt bei ihren wohlhergebrachtenHelten unbeeinträchtigt lasse. Könne das auf gütlichem Wege geschehen, so wolle sie sich mit dem imergangenen Ausspruch begnügen, jedoch mit der von ihr schriftlich gegebenen Erläuterung, müsse aber duSache zum Rechten kommen, so wolle sie in kein anderes Recht als vor gemeinen XIII Orten sich einlastweil diese vormals in ihren Sachen auch gehandelt nnd gesprochen haben; überdieß müsse sie sich gegenGegenpartei beschweren, daß sie dem Artikel des Libells, der vorschreibe, daß kein Theil den andern gefähr ,übervortheilen solle, nicht nachlebe, sondern in Sachen, die in gemeinem Rath zu verhandeln sind, zuvor be'hoher Strafe sich verbindlich mache und dann im Rath die von der Stadt llbermehre, gleich als ob die vo»der Stadt ihre Unterthanen wären; dieses könne sie nicht dulden und müsse dagegen protestiren. — I" ^Absicht, beiden Parteien Gelegenheit zu geben, ihre Anliegen vorzutragen, werden sie nochmals vorgelad^und ermahnt, was sie noch vorzubringen haben in aller Freundlichkeit und mit bescheidenen Worten ZUöffnen. Die Abgeordneten der Stadt verbleiben bei ihrer Erklärung» in kein weiteres Disputiren noch-n^'sondern nur in gütliche Unterhandlungen sich einlassen zu können, die Abgeordneten der äußern Gemein^dagegen begehren Mittheilung der „Widerlag" der Stadt auf ihre zu Zug gestellte Klage, was aber diegeordneten der Stadt nicht zugeben wollen, und verlangen, sie heimkehren zu lassen, da sie finden, daßaus der Sache werden wolle. .
Am folgenden Tag hat man die Abgeordneten des äußern Amts wieder vorbeschieden, „Inen einCapittel gelesen" und anzeigen lassen, daß man ihre Unbescheidenheit und kurzen Bescheid mit Bedauernmit Verwunderung angehört und wahrgenommen habe, wie wenig sie die vier Orte und ihre Gesandtentiren, da sie mitten aus dem Handel sich entfernen wollen, ohne den Austrag abzuwarten. Siemahnt, bis zum folgenden Morgen auszuharren, wo man wieder über die Sache sizen und den Ausst"thun werde, und Wohl zu betrachten, zu welcher Verkleinerung für sie und ihre Obrigkeit ein solchesgehen gereichen würde. Darauf lassen sie durch ihren Redner, Hauptmann Hans Trinkler, sich entsch>" .und vermelden, daß das, was sie wegen der Kosten geäußert haben, auf die Kosten der vier Orte zu bez> ^sei und daß sie ihrem Auftrag, auf den Fall, daß ihre Gegenpartei sich in das Recht ans die sieben Orteeinlassen wolle, heimzukehren, nachkommen zu müssen glauben, endlich daß sie dieser Sache wegen Nienw ^mehr bemühen wollen, sondern sie Gott anbefehlen und selbst nach Mitteln trachten werden, ihnen abSache zu helfen. Weil man nun eine solche Halsstarrigkeit bei den Parteien wahrnimmt, wird ein A« >bezeichnet, welcher mit allem Ernst mit ihnen reden und sie zu bewegen suchen soll, daß sie sich zu « ^lichen" Mitteln verstehen.
Doustag den 30. April. Nachdem dieser Ausschuß berichtet hat, daß die äußern Gemeinden dara^ ^harren, den Ausspruch vom Februar nicht annehmen zu können, weil er zum Nachtheil ihrer Freih^"^,und auf das Recht dringen, und daß die von der Stadt sich entschuldigen, ihre Instruction nichtzu dürfen, dagegen den jüngsten Ausspruch unter dem früher angegebenen Vorbehalt annehmen wollen, ^nach gewissenhafter Erdauerung aller Sachen folgender Ausspruch gethan: 1. Das Libell von 1604 so ^ein weiser rechtlicher Ausspruch unverändert in Kraft verbleiben; man hat nicht die Absicht, etwasändern, sondern nur über den erwachsenen Span wegen des Beisizes eines Ammanns der äußern