April 1909. 919
^ Nath der Stadt eine Erläuterung zu geben, weil im Libell keine deutliche Meldung darüber enthalten ist.' E>» Ainmann, wenn er von den äußern Gemeinden ist, soll, so lang er »ach dein alten Herkommen in der^adt Z„g wohnt, bis zu Ende seines Amtes als ein gemeiner Richter bei Allem sizen, nämlich im Rath,^'cht und Recht und was obrigkeitliche Sachen, kleine oder große Strafen und Bußen, Nechtshändel, Pro-^ und dergleichen Sachen betrifft, ausgenommen bei den der Stadt eigenen Sachen, als da sind ihre Ein-^"'sre, Zinsen, Zehnten, Rechnungen und andere Gerechtigkeiten und bürgerliche Sachen, der Stadt eigeneHungen, Gebote und Verbote sowohl in der Stadt als in ihren Vogteien, jedoch soll dem Ammann seineEhrung wie von Alters her zukommen. 3. Die Aussprüche vom October 1008 und vom Februar gegen-^ "igen Z-ghreg sollen aufgehoben sein und es soll fürdcrhin bei dem gegenwärtigen Ausspruch verbleiben.^ W und vormals vorgekommenen unfreundlichen Reden und Worte sollen aufgehoben und keiner Partei an^ Ehre und Hoheit nachtheilig sein.
Nachdem dieser Ausspruch wiederholt vorgelesen und das Nöthige daran verbessert worden, wird er beiden^ "Nen abschriftlich mitgetheilt und in ernstlichen Schreiben die Obrigkeiten ermahnt, ihn anzunehmen und" Entschluß ihrer Gemeinden, welche sie am Sonntag Miscricordiä besammeln sollen, unverzüglich an Lucern,den ^""knißgabe an die andern Orte, zu schiken. Würde ein abschlägiger Bescheid ertheilt, so soll jedes OrtSpruch mit rechtlicher Sentenz zu Kräften erkennen und bestätigen. Beide Theile werden gar ernstlichda»" Obrigkeiten zur Annahme zu vermögen und dafür zu sorgen, daß kein Unfug erfolge. Und
'll dieses Alles um so besser gehalten werde, wird beiden Theilen wieder wie zuvor der gemeine Frieden. ^ M u,,d streng befohlen, denselben zu halten, sowie auch ihre gewöhnliche Gcneral-Landsgcmeinde bis zum^trcig des Handels aufzuschieben.
^ J>t Betreff der noch nnerörterten Anstände zwischen den katholischen Orten und Zürich über^Nons- und Glanbenssachen, Gotteshäuser, Lehensachen, Märchen n. s. w. namentlich im Thurgau, über^ ^>t einigen Jahren viel verhandelt worden ist, wird für dringend nöthig befunden, daß diese Sachen' aufgeschoben, sondern sobald möglich ausgetragen werden. Es wird nun den Gesandten ein aus zwanzig^stehendes Verzeichniß dieser Anstände in den Abschied gegeben, damit ans künftige Jahrrechnnng zu^ en allerseits darüber instrnirt werde. Zu diesem Ende wird das Verzeichniß auch Zürich mitgetheilt.^ De», Niklaus Rnsca von Lauis, Erzpricster zu Sonders im Veltlin, wird eine freundliche Fürschrift an^ Bünde bewilligt. «I. Den Gesandten werden Copien der eingelangten Zuschriften des Gubernators von^plciud und des Ambassadors Casale betreffs der Pensionen gegeben. Auch weiß jeder Gesandte seinen^ zu berichten, was für Vertröstung der französische Ambassador der Pensionszahlung halber gethan hat.>»it ^ ^ ^ beförderlich dafür sorgen, daß Lucern und Uri ihre Unkosten
^ ber Botschaftschikung in die III Bünde vergütet werden. Zt.. Betreffend den Znstand des katholischen^ ^bens im Wallis berichtet Oberst Rudolf Pfysfer von Lucern, daß hauptsächlich drei Punkte nöthig seien:Tied ^ Jesuiten, welche der Bischof an einen andern Ort zu verlegen beabsichtigen soll, im Kloster bei«der ^ behalten werden; 2. daß der Bischof sich mit seinen Domherren oder Cvllcgiaten bezüglich der Spoliens^^^bschaftcn vergleiche, damit man alsdann mit der Visitation fürfahren könne; 3. daß der Bischof dafür^ ' baß man zu Sitten und Lenk, als den vornehmsten Zehnten, die Priester nnd geistlichen Ordcnsleute,^and schikt, auch predigen lasse, worüber man vom Bischof noch keinen Entscheid habe er-" können. Darauf wird beschlossen, durch einen eigenen Boten dein Bischof über diese drei Punkte sowie