April 1009.
kündet werden. «. Auf den Bericht der Gesandten UriS im Namen ihrer Obern wird bewilligt, daß Lucer»in der vier Orte Namen ein „Commendationsschreiben" an die III Bünde von wegen eines daselbst vertrUbenen ErzPriesters abgehen lasse.
«88.
Münzconferenz der Städte Bern, Freiburg und Solothurn.
Aern. 1K09, 13. April (3 alt. Kal.).
Staatsarchiv Bern. Jnstructionenbuch S. 719.
Gesandte: Bern. Albrecht Manuel, Schultheiß; Konrad Zehendcr, Deutschsekelmeistcr; Vincenz Dach^'hofer, Wälschsekelmeister. Freibnrg. Franz Werro, Vcnner. Solothurn. Hauptmann Heinrich Greder,des Raths.
»». Auf das Schreiben Solothurns an Bern, wie es glaubwürdig vernommen habe, daß die neuen Z»!>^und Freiburger Dikpfenninge zu Straßburg, Frankfurt, Speyer und andern Orten „hinter Österreich" '
verrufen seien, sah sich Bern zur Ansezung dieser Conferenz veranlaßt. Nach Verrichtung gegenseitigenverständigt man sich auf Gefallen hin der Obern zu folgenden Beschlüssen: Obwohl die Zuger Dikpfenni»^etwas geringer an Gehalt sind als die Freiburger, und zudem von jenen auf die Mark ein halbes Stük umgeschnitten wird als von diesen, will man doch zwischen beiden keinen Unterschied machen, sondern sezt be^auf K'/, Bazen. Dagegen meint der Gesandte Freibnrgs, seine Herren werden kaum von der früherngung abgehen; gleichwohl ist man der Hvffnnng, Freibnrg werde in BerüksichtiguiH der Gründe dieses ^schlnsses sich von den beiden andern Städten nicht sondern. Damit nicht durch einen plözlichen AbrufUnterthanen in Schaden kommen, will man sie unter der Hand warnen lassen, sich während der nächstK Wochen mit Einnehmen und Ausgeben dieser Münzen, sowie auch der andern lothringischen bischöst'^Diken, welche bisher um 6'/z Bazen in Curs waren, so zu verhalten, daß ein Jeder wisse, derselbenNuzen los zu werden, denn nach Ablauf der nächsten 6 Wochen sei Niemand schuldig, diese Münzsorten hdanzunehmen als die Zuger und Freiburger Dikpfenninge um 6'/z Bazen und die genannten Lothringerum 0 Bazen und 1 Kreuzer, was dann, sofern alle drei Obrigkeiten damit einverstanden sind, öffentlichkannt gemacht werden soll. I». Bezüglich des Frankens, der gegenüber den andern Silbersorten zu 3^gewerthet und daher auch in: Lande nicht anzutreffen ist, indem er außer dasselbe getragen, in den T>3^ ^worfen und vermünzt wird, meint man, wenn schon ein währschafter Franken zu 10 Bazen und 3 Kre»
genommen werde, er dessen gar Wohl und bald noch mehr Werth sei, also Niemanden Unrecht 3^«. Münzmeister Kolin hat in seinem und des Münzmeisters von Freiburg Namen eine Ausrechnunglegt, wie sie meinen, daß ganze und halbe Bazen, Kreuzer und Vierer zn münzen seien. Freiburg ^Sache untersuchen und seinen Entschluß den andern beiden Städten mittheilen, damit sie ebenfalls einelution fassen und sich darnach verhalten können.
Zu «?. Hiezu folgende Übersicht: ^
(l) Ganze Bazen halt die Mark 77 Stäke nnd 6 Loth feines Silber, die kosten gegenwärtig 84 Bazen, daz» ^10 Loth Kupfer zu 6 Hl., thut zusammen 85 Bazen 3 Kr. 4 Hl.; es hätte demnach der Mnnzmcistcr einen Verl»!9 Bazen minder 4 Hl.