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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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März 160».

lichen Worten, wie in Zug, eröffnete. Darauf antworteten die vom äußern Amt nach üblicher eidgenössischeDanksagung: Sie können nach Anhörung der vorgebrachten Erläuterung und Erklärungänderst sich ^berhaten", denn da der auf der lezten Tagleistung zu Lucern gethane Ausspruch ihnen ganz nachtheilig se>, ^wollen sie ihn nicht annehmen und zwar aus folgenden Gründen: Bei der Aufrichtung des Libells sei ih»^ein ziemlicher Eingriff in ihre Rechtsamen geschehen; das Libell sage auch nichts darüber, daß sie über de»Beisiz des Ammanns änderst sich einlassen sollen, als nach bisheriger Übung; ihre Freiheitsbriefe (die siedem Artikel ihres Burgerbuchs, handelnd vom Eid des Ammanns, ablesen lassen) spreche» immer von ei»e>»Ammann, und bei der Aufrichtung der meisten dieser Briefe sei derselbe ans den äußern Gemeinden gcwesi»-nirgends aber geschehe von einer Aussönderung Erwähnung, woraus also folge, daß der Ammann bei all?»und nicht bloß bei den bußwürdigen Sachen mitzuwirken habe; sie verlangen das Recht, erwarten aber si^ihren Theil, daß die Orte, welche das Libell aufgerichtet haben, den Ausspruch thun, nicht aber jemand Andersdenn es seien schon mancherlei Streitigkeiten zwischen Stadt und Amt vergliche» und vereinbart worden,aber niemals andere Orte beigezogcn worden seien, außer ein einziges Mal Zürich, das aber damals »»katholisch gewesen, und aus welchem Streit ein Krieg erfolgt sei; sie bitten schließlich, sie für besohlt^halten und ihnen dazu zu verhelfen, daß der Rechtsspruch noch vor der bevorstehenden Landsgemeinde erlassi''werde. Nachdem man auch von dem äußern Amt, wie von Zug, begehrt hatte, sie möchten ihre A»tN>»schriftlich abgeben, geben sie die Zusicherung, daß sie dieselbe in wenigen Tagen einsenden werden. J»zw's^werden beide Parteien ermahnt, sich ruhig zu verhalten.

Die Gesandten der vier Orte wurden in der Stadt und im äußern Aintallerdingen" aus der Herb^gelöst und gastfrei gehalten.

Die schriftliche Erklärung der Räthe und Burger der Stadt Zug, vom 30. März, liegt bei den Acte». Ebenfalls ^

Antwort der äußern Gemeinden, leztere in Abschiedsform mit Titel, Datum und Gcsandtenverzeichniß, mit Angabe ^Hauptinhalts des Vortrags der Gesandten der vier katholischen Orte und einer ausführliche» Darstellung der AutwoU ^äußern Amts, in welcher als Hauptgrunde, warum sie den Ausspruch nicht annehmen können, hervorgehoben werden,er dem alten Brauch, ihren Privilegien und Freiheitsbrieseu und den Artikeln 6, 14 und 15 des Libells widerspreche

«8<».

Conferenz der die Vogteim Bellenz :c. regierenden III Orte.

Wrunnen. IK09, 1. April.

La»de»archiv Nidwalden. ..

Gesandte: Uri. Johann Konrad von Beroldiuge», Ritter, Statthalter; Vogt Martin Schick, desSchwyz. Sebastian Büeler, Landammann; Ulrich Aufdermauer, alt-Landammann; Kaspar Ceberg, alt-S>Halter. Nidwalden. Commissär Johannes Leu; Landvogt Johannes Stultz.

t». Nidwalden hat diese Couferenz augesezt zu Berathung der Angelegenheit wegen des calvinischtcauteu zu Misox, da die Verrichtung der jüngst dort gewesenen Gesandten nicht befriedigend ausgefälltindem eineungleiche" Antwort erfolgte. Man will nun die Misoxer zu einer nochmaligen Antwort vtlassen, welche Antwortauthentisch" sein solle, und zwar in kurzer Zeit. Und da verbitterte Leute sich ^vernehmen lassen, als ob auf nächstein Beitag wegen Eröffnung des freien Kaufs etwas gehandelt we