März 1609. 91Z
^ann die Öffnung der Sendbriefe anbelangt, so soll der Amman» die an Stadt und Amt adressirtcn Briefei'"en und an das gebührende Ort zur Berathung bringen, während er Briefe an Statthalter und Rath derM adressirt nncrösfnet dem Statthalter überantworten soll. Wäre Einer an dein Ammannamt, der nicht"n könnte, so soll dieser die Briefe nicht mehr, wie geschehen, Leuten, die nicht von der Obrigkeit sind, sondern'U Landschreiber, weil dieser von Stadt und Amt beeidigt ist, oder andern Rathsverwandten zu lesen über-Die vier Orte bitten demnach, man möchte ihnen mit Nüksicht ans die Wichtigkeit der Sache denrundlichen und brüderlichen Gefallen erweisen und diese Erläuterung sich gefallen lassen. — Hierauf lassenund Bürgerschaft durch einen Ausschuß den Gesandten für ihre freundliche Begrüßung, Ermahnungen^ dieser Sache wegen gehabte Mühe und Arbeit geziemend danken mit dem Beifügen, daß sie ihre Erklärunggehaltenen Bortrag den Gesandten begehrtermaßen zu ihrem Verhalt in einem besondern schriftlichenlchiede übergeben werden. Borläufig geben sie indeß folgende Antwort: Stadt und Burgerschaft beharrenlhrer „iit Schreiben vom 5. März den vier Orten mitgetheilten Ansicht, man sollte, bevor sie die begehrteabgeben müssen, vom ansprechenden Theil vernehmen, wessen er gesinnt sei, dagegen wollen sie, ausung vor den vier Orten und deren Gesandten, als antwortender Theil sich dahin resolviren: Die Übung,km Ammann aus den äußern Gemeinden bei allen bußwürdigen und andern Sachen der Stadt und Bur->kyaft beisize, sei erst etwa zweihundert Jahre alt und allein zu Erhaltung der Liebe und FreundschaftIch, worden. Was nun von ihnen und ihren Altvordern gütlich zugestanden worden sei, begründe nochh ^krbindlichkeit, ans welche ihre Freunde vom äußern Aint so sehr dringen. Sie bitten zu bcrüksichtigen,^ Stadt wohlhergebrachte Regimentssachen nicht so wie in den andern Orten der Eidgenossenschaft^ Burgerbnchs der Stadt haben die vom äußern Amt mit dem, was der StadtBürgerschaft anbelangt, nie etwas zu schaffen gehabt, so wie die Stadt auch niemals versucht^ ' "> die eigenen Angelegenheiten der äußer» Gemeinden sich zu mischen, obschon sie auch wie die äußernfinden einen Ammann zu geben habe, wenn die Reihe an sie komme. Was die Andeutung wegen deski»/ ^ abklänge, so habe sie allerdings bisher mündlich und schriftlich dagegen protestirt und erklärt, daß esi. ""^gemachte Sache sei, worüber sie nicht mehr zu antworten habe; da sie indeß den wohlgemeinten Ent-^ v der vier Orte wahrnehme, daß diese, wenn ans gütlichem Wege nichts ausgerichtet würde, dann demTendei, gemäß der Bünde das Recht nicht vorenthalten können, so wolle auch sie ihren Freunden vomder ^ bor Recht stehen, müsse jedoch darauf aufmerksam machen, daß der eine Theil der Klage nicht^ bie katholischen Orte allein, sondern vor gemeine Eidgenossenschaft gehöre. Was endlich das Begehrensie bei Botschaftschiknngen das äußere Amt zwei und die Stadt einen Gesandten geben solle, so wisse
^ dieses zu verstehen sei, da bisher von keinem Ort drei Gesandte abgeordnet worden seien,sten bemerken sie, daß sie sowohl als ihre frommen Altvordern stets bereit gewesen seien, für ihre lieb-en Leib, Gut und Blut einzusezen. — Nach Anhörung dieser' so scharfen abschlägigen Antwort wirds^ .^sandten von Lucern aufgetragen, mit den Ausgeschossenen nochmals alles Ernstes zu unterhandeln undh, ki aufmerksam zu machen, daß die katholischen Orte wohl Bedenken tragen möchten, neben ihren Re-nkte widerwärtigen in dieser Sache zu handeln, wenn ein Theil des Strcithandels an's Recht vor die XIII
gebracht werden wollte. Auch diese Unterhandlungen blieben fruchtlos.pfa> " Wittag des 31. verfügten sich sodann die Gesandten nach Baar, wo sie ebenfalls angemessen em-" und begrüßt wurden und wo der Gesandte von Lucern seinen Bortrag mit gleich ernsten doch freund-
115