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März 1609.
«83.
Abordnung der IV Waldstätte nach Zug.
Aug und Aaar. 1K00, 30. und 31. März (Montag und Dienstag nach Lätare).
TtaatSarchiv L«cern. Acten: Zug.
Gesandte: Lncern. Johann Helmlin, Schultheiß. Uri. Peter Gisler, Ritter, Landcsfähnrich; E>na»>^Beßler, beide alt-Landammann. Schwyz. Hauptmann Josef Griininger, des Raths. UntermaltMelchior Jmfeld, Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Niklaus Leu, Ritter, alt-Landamman»,Nidwalden.
Nachdem die Gesandten am Sonntag Abend in Zug sich eingefunden, wurden sie von Statthalter, Räth^und Burgern auf's freundlichste begrüßt. Auf ihr Begehren wurde ihnen angezeigt, daß Statthalter,und Burger am andern Morgen ihre Aufträge anhören werden. Die gegenseitig eröffneten Jnstrnctio^lauten einmüthig dahin: Vorerst wolle man der Stadt die zu Gersau berathschlagte Insinuation und Eriö"ternng mit einem Zuspruch eröffnen und soviel möglich dahin trachten, daß sie bezüglich der beiden streifPunkte, nämlich des Beisizes des Ammanns im Rath der Stadt und Eröffnung der eingehenden Missiven du^den Ammann zu einer Vereinbarung sich herbeiläßt; würde dieses ohne Erfolg sein, so soll das zuverabredete Mittel, die Sache an das Recht zu bringen, zur Hand genommen werden. Weil nun aber
Stadt bisher zum Recht sich nicht hat verstehen wollen, so will man im Vortrag zuerst vom Rechterwähnen, sondern zuvor der Stadt Antwort über die beiden Punkte anhören; zeigt es sich dann, daßdie Erläuterung der beiden Punkte abschlägige Antwort ertheilt, so soll man ihr mit runde» Worten verweb'daß die Obrigkeiten nichts lieber als eine gütliche Vereinbarung des Spans gesehen hätten, daß sie »u» a ^weil alle gütlichen Moderationen und Unterhandlungen zu nichts führen, gemäß der Bünde nicht erina«gwerden, dem klagenden Theil gegen den antwortenden das Recht zu halten und ihn nach altein eidgenösst!^Brauche zu schirmen, damit sowohl die Parteien als auch die Obrigkeiten nicht mehr mit diesem GeschOlästiget werden. ^
Am folgenden Morgen (30. März) wurden die Gesandten durch einen Ausschuß des Raths auf ^Rathhaus begleitet, allwo der Gesandte von Lucern im Namen der vier Orte Folgendes eröffnete: DieOrte bedauern von Herzen, daß ein solcher Zwist ausgebrochen, und es wäre ihnen nichts erwünschterals wenn die Parteien sich gütlich vereinbart hätten. Daher habe man nicht ermangelt, wiederholt zu ^ ^und sonst nach Mitteln zu trachten, wie eine Versöhnung herbeigeführt werden könnte, weßhalb man noch l" ^einen Tag in Gersau abgehalten habe. Die vier Orte stellen nun das treuherzige, brüderliche Ansuche"'^Stadt möchte im Hinblik auf die ohnehin bedenklichen Zeitumstände und aus andern Motiven sich ,
stehen, daß ein Amman», wenn Einer von den äußern Gemeinden im Aint ist, bei allen strafwürdigen S" ^sie mögen das äußere Amt oder die Stadt und Bürgerschaft betreffen, beisizen möge, jedoch mit derlichen Erläuterung, daß sich dieser Beisiz in Straffällen weiter nicht erstreken solle, als so laug derÖffnung, Klage und Antwort währt. Wenn bei diesen Vorträgen Sachen vorgebracht würden, welche ^Artikel 11 des Libells von 1604 zu bestrafen der Stadt und Burgerschaft allein zugehören, so soll der AuN>unach geschehener Klage und Antwort vor dem rechtlichen Entscheide abtreten und der Stadt und Bnrg^^„dhein maß noch Zil zegeben" das Recht haben; in allem Übrigen solle das Libell in Kraft verbleiben.