März 1609. Sil
^» einander etwas abweichen, so verständigt man sich doch endlich dahin, nochmals einen gütlichen VergleichAschen Parteien zu versuchen, dieweil man sindet, daß es sich nur noch um ein Mißverständniß handle,^ein der eine Theil den gethanen Ausspruch über den Beisiz eines Ammanns und über Empfangnahme undwuing der Missiven nicht richtig auffaßt, der andere ihn anders als nach dem Wortlaut auslegt. Deßhalb^ k>, Ort Gesandte nach Zug abgeordnet werden, welche jeden Theil besonders und in Abwesen-
' der Gegenpartei vornehmen und denen von den äußern Gemeinden erläutern sollen, welchen Sinn deripruch habe, und sodann auch denen von der Stadt diesen Ausspruch ernstlich insinuiren und vermelden,ks jh„x„ njcht zukomme, ihu so auszulegen, wie sie es in ihrer Antwort gethan haben. Sollten dannso^ ^"^rn Gemeinden diese gütlichen Versuche nichts verfangen und sie wieder auf das Recht dringen, so'»an denen von der Stadt mit möglichst unvorgreiflichcu Worten zu verstehen geben, daß auch sie zum^ Hten einwilligen möchten, indem ohne Zweifel der rechtliche vom gütlichen Ausspruche wenig abweichen werde,^»'d die Obrigkeiten damit einverstanden, so soll jedes Ort seine Gesandten auf den Sonntag Lätare (29. März)^ zu Zug an der Herberge haben, um am Montag darauf den Handel mit der Stadt, am Dienstag inn,it den äußern drei Gemeinden vorzunehmen. I». Wie der Bischof von Chur wegen des ab leztemih,^ ^ ^»cern an gemeine III Bünde zu seinen Gunsten erlassenen Schreibens gedankt hat, mit der Bitte,^>ne Stift und die Katholiken in Bünden empfohlen zu halten, darüber soll jeder Gesandte an seineHiill^ ^ nachdem ein Bescheid von den III Bünden erfolgen wird, soll man dem Bischof auf alle
llr> ^»^kn und berathen sein. e. Gleicher Weise werden die Gesandten berichten, was der Gesandte voniiber die Verrichtungen im Misoxerthal bezüglich des dort eingeführten calvinischen Predigers angebracht^ beschlossen worden ist, die drei Orte sollen ihre Gesandten beauftragen, in Misox ans Nemedirnng'hnen zugestellten schriftlichen Abschiedes zu dringen, weil er mit ihrem auf der misoxischen Landsgemeindeknen Vortrage und der ergangenen Resolution nicht conform ist. «I. (S. u. Thurgau).
,, Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
" Srasschaft Thurgau. «I. Art. 672. Locales.
Conferenz der Orte Uri, Ob- und Nidwalden.
Stans. IVOS, 23. März.
herr^" ^»ksem Tag erschienen vor Landleuten und Rächen zu Nidwalden Abgeordnete von Uri und Obwalden, nämlich diePeter Gisler, Ritter, und Landeshauptmann Emanuel Bescher, von Uri; Landammann Melchior Jm-»nd Sekelmeister Sebastian Wirz, von Obwalden, um wegen des zu Ablensch ihren Angehörigen abgefordertenErstellungen zu mache». (Auszug aus dem Nidwaldner Räthe- und Landleuteprotokoll vom obigen Datum, S. 266).