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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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908
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908 Februar 1609.

Abschied genommen. Ii. In dem Anstand zwischen dem äußern Amt und der Stadt Zug über die Rath-beisizung eines Ammanns, der von den äußern Gemeinden ist, wird nach Anhörung der Klagen und Antwort"und um dem aus der gegenseitigen Erbitterung drohenden Übel vorzubeugen ein Spruch erlassen (5. Februar)und beiden Parteien mitgetheilt. An ihre Obrigkeiten wird ganz ernstlich geschrieben, sie möchten binnen viel'zehn Tagen diesen Spruch annehmen. Auf den Fall, daß die Parteien wider Verhoffen ihn abschlügen,jedes Ort denselben mit obrigkeitlicher Gewalt zu Kräften erkenne» und Lucern in gemeiner Orte Namen d>eParteien zum Gehorsam ermahnen, mit der Anzeige, daß man den gehorsamen Theil wider den ungehorsM"schirmen werde. I. In Betreff des leidigen Znstands des Bischofs von Chur ist man allseitig einverstandc",daß man ihm nach Kräften und mit allem Vermögen helfen und seine Wiedereinsezung bei den Bündnern be>fürworten wolle. Deßhalb wird abermals an die Bundesversammlung ans dem Beitag in Chur eineWendung für ihn erlassen, in. Abt Bernhard von St. Gallen läßt durch einen Abgesandten bitten, ih>»be>"'französischen Ambassador auf dem nächsten Tage zu Baden in seinem und seiner Unterthanen Anliegen behiilp^zu sein, da er wegen seines Beitritts zum Bündniß mit Moyland des Königs Ungnade auf sich gezogen hn ^und deßhalb den Hauptleuten die wohlverdienten Kriegszahlungen vorenthalten werden. Die Gesandten so^"die nöthigen Vollmachten darüber erhalten. 1» u. «. (S. n. Thnrgau). >». (S. u. Freiämter), I» '"den mündlichen Bericht des Commissärs Leu von Unterwalden, was ihm und seinen Mitgesandten imthal begegnet ist, und nach Verlesung ihres Abschiedes zu Bellen; vom 3. Februar,*) werden sie beauftrag'nochmals dahin sich zu verfügen und um Entfernung des calvinischen Prädicanten bei den Gemeindenhalten, r. (S. u. Rheinthal). 8v. (S. u. Thnrgau). Lucern beklagt sich über die Neuerung ^durchgehenden Zolls in Bern, Uri über die Zollsteigernng auf Salz in Zürich, weßhalb auf nächsten Tag ^Baden darüber instruirt werden soll. x. (S. u. Nheinthal). (S. u. Engelberg).

Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten:

Landgrafschaft Thnrgau. I». Art. ljgz. Kirchliches u. Glaubenssachcn. t. Art. 681. Verschiedenes.

1». . 524. Stifte und Klöster. 682. Verschiedenes.

». 478. Stist« und Klöster. v. . 617. Stifte und Klöster.

«. 616. Stifte und Klöster.

Landvogtci Rheinthal. Art. 11. Obrigkeitliche Güter rc. Art. 45. Anstde.mitAbt vonl

Landvogtei Freiämter. Art. 167. Verschiedenes.

Bern-freib. Vogt, iiberh. «. Art. 7g.

Schirmvogtei Engelberg. 5. Art. 212.

«>, »» ? aus dem Lucerner Exemplar.

Zu It. Dieser Spruch lautet mit Wcglassung der Dispositive folgendermaßen:Nämlich und erstlich soullangezogne Libell des 1604ten Jars belangt, wollend wir dasselbig als einen so wyßlich und wolgcsctzten vndrechtlichen vßspruch deß Orts keins wegs angcrüert noch vil weniger demselbigen such In dem geringsten Puucten ^abbruch gethau haben, sonder dasselbig In allem sincm mäßen, Cressteu vnd Inhalt nachmalen endtlich vndvngedisputiert vnd vngearguiert verblyben lassen, ist auch vnßer verstand gar nit, darin» ützit zuernüweren oder zuuerensonder allein In etwas wenigen Punctcu die fachen in besseren verstand vnd erlütternng zebringen, dicwyl dise»würtiger span vonwegen des Ammans Rhatsbesitzung in der Statt Zug, wann der Amman dem vsseren Ampi

') Dieser Abschied fehlt.