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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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Februar 1609.

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^ilz dem erwachsen, das hierumb in dem Libell kein vsitruckenliche oder so gar dütliche Meldung bcschicht, sich auchZu selbiger Zyt niemandts versehe», das solches eruolgen solle.

^as nun furhiu für fachen siirfallent, somol in der Statt als in Ihren Aogtyen, so bnsiwürdig vnd abzestraffcn'"ürent, klein oder groß, da sollent die Statt Rhät den Amman alwege» by der klag vnd antmort bysitzen vnd die fachen^ven lassen, damit er sehen könne, was beiden theilen zngehöre vnd warinn das vsser Nmpt ouch theil habe, vnd allsovsse wohin es ghört, zühen vnd bringen möge. Was aber dann andre bürgerliche vnd solche fachen belangt, da das^ Rnipt kein gemeinsaine noch theil hatt, sonder der Statt einzig vnd allein zugehörent lut desi Libels, da soll vnd mag^ ^latt Rhat dieselbigen ouch silr sich selbs allein ohne bywäsien vnd vnuerhindert desi Ammans verrichten,»o» humiit soll ouch der obangczogne Jüngste gilctliche vsispruch den 24. Oetobris nechst verschinen ergangen (wyl der^ Parthygen nit angenommen) widernmb vfsgehebt syn, doch allso, souil den Puncten der öffnung vnd Übersendung^cndbrieffen oder missiucn, so gähn Zug gschickt werdent, belangt, wie ouch den sitz vnd wonung des Ammans glych^Herhalb der Statt Zug in siner gemeind, sindent wir vsi guten erheblichen gründen vnd vrsachen gantz nothwcndigHunljch, wöllcnd es ouch hiemit allso erkent vnd gesprochen haben, das nämlich ein jeder Amman, der fürhin von' usseren gmeindcn dem Ort Zug fürgesetzt wirdt, alwegcn sinen gwüssen vnd ordenlichen Sitz vnd wonung In der Stattvnd ^ud darnmb sin gwonliche Pflicht erstatten, ouch die dahin ankommenden Sendbrieff vnd missiuen an AmmanRhat z« Zag oder ouch an Statt vnd Ampi Zug wysiende eröffnen vnd nach deren Verläsiung die den nechsten demvnd » Zug Uferen sölle, damit wo fachen sürfielcnt, die glych Statt vnd Ampt gemeinlich oder aber die Statt allein

ffonder aiiträffcnt, man sich alwegcn zehalten wüsse vnd mit versumpt werde,vuch der Ücbung dises Handels für hitzige vnfründtliche reden vnd wort mitgeloffen, sollent dieselbigc hiemit

vsfgchebt, hin, todt vnd ab vnd beiden theilen an ihren guten glimpff, Ehren, rsputation, hochheit vndd« alwäg vnschädlich vnd vnncrwysilich syn, ouch deren zu vngntcm nit mehr gedacht werden, ^otnrn Donstags

' ^ Februar 1609.»

Staatearchiv Lucern, Acten: Zug.

l»«2.

Bericht der Abgeordneten in 's Misoxerthal.

Koveredo. 1609, 16. Aeöruar.

Lande»ar«I>iv Ntdwalde».

s?o . ttri. Melchior Megnet, Commissär zu Belleuz. Schwyz. Hauptmann Gilg Frischherz,

dugt auf der Riviera. Nid Wald en. Hauptmann Johannes Leu, alt-Commissär zu Bellenz.Ick Februar sind die Gesandten, welche von ihren Obern den Auftrag hatten, im Misox die Ab-

H»h ^ des neu eingeführten calvinischen Prädicanten zu betreiben, vor dem Rath zu Ruffle erschienen unddie Bersammlung einer Landsgemeinde begehrt, um vor derselben ihren Auftrag vorbringen zu können.Kim entschuldigte sich, dieses nicht bewilligen zu können, gab aber gute Hoffnung, daß auf unser Begehrenli> °^üer Bescheid erfolgen werde, er verlange bloß zwei Tage Aufschub, um den Landrath versammeln zu^>>dg Verlauf dieser zwei Tage wurde den Gesandten angezeigt, eS solle auf den 24. Februar eine

^ ^weinde von Ausgeschossenen des ganzen Thals einberufen werden, alle Thalleute zu besammeln wärew. bei dieser Winterszeit nicht wohl möglich. Auf dieser Landsgemeinde zu Lostalla eröffneten dann die^ v Auftrag und verwahrten sich zugleich gegen die Ausstreuung, als ob sie nicht so fast deS

'hle wegen hieher gekommen seien, als um daS Land auszuspähen und andere Practiken zu üben. In

' Begehren wurden die Gesandten unterstüzt vom geistlichen Bicar der Grafschaft Bcllenz, Namens des