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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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December 1808.

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Auf Begehren Uris ist dieser Tag ausgeschrieben worden zu Erledigung des nun schon seit längerer^ obschwebenden Handels bezüglich des calvinischen Prädicanten zu Misox. Uri, Schwyz und Nidwaldcnvorerst den Entwurf zn einem Schreiben an die drei Communen des Misoxerthals, Misox, Rnffle und^anca, vor und beantragen in zweiter Linie, wenn dieses Schreiben nicht belieben sollte, die AbordnungNathsbotschaft. Nachdem man erwogen hat, wie wichtig die Sache für die katholischen Orte, insbesonderegenannten drei wegen ihrer Vogteie», sowie wegen der katholischen Religion in den gemeinen ennetbirgischen'bschaften und wegen des Passes sei, wird für nothwcndig erachtet, dem Handel so bald als möglich zu be-und in der drei Orte Namen sogleich eine Nathsbotschaft an die drei Communen abzuordnen, umernsthaft, jedoch freundlich die Sache vorzustellen. Den Erfolg dieser Sendung sollen die drei Orte den'gen Orten mittheilen, inzwischen soll aber nichts destoweniger jedes Ort über die Sache fleißig berath-

Bie.

^e», damit man für alle Fälle sich zn entschließen bereit ist. Zn Gesandten werden ernannt Melchiorgnet von Uri, gegenwärtig Commissär zu Bellenz, und Gilg Frischherz von Schwyz, gegenwärtig Landvogtder Riviera; ferner soll auch Unterwaldcn einen Gesandten ernennen. Wird ml rntitiennilum genommen.

Zuschrift des Papsts betreffs des jüngst abgereisten Legaten, Bischofs von St. Severo, sowie die' gegenwärtigen Legaten darauf erthcilte Antwort sammt einer Erinnerung wegen des Bischofs von Churk" acl releremlum genommen, e. Betreffs der von den drei Orten Uri, Schwyz und Nidwaldcn, als^ enden DUen der Grafschaft Vellenz, projectirten Straße vom Comersee in genannte Grafschaft eröffnen

^ sei das keine neue, sondern eine uralte Straße, die von jeher zum Säumen des Weins von Grave-ur benuzt worden sei; sie seien nun Vorhabens, dieselbe so herzustellen, daß sie auch zur Winterszeit

^""63 werden könne, jedoch immerhin nur als eineWynstraße" von Gravedona und aus dem Veltlin;^e> haben sie keineswegs die Absicht, denen im Misoxerthal, oder gemeinen III Bünden, oder gar gemeiner^ ^"ossenschaft zu schaden. Von dieser Erklärung wird an Zürich Mittheilung gemacht. «I. Vor einem^ °»at ha^e Bern auf seiner Landschaft im Aargau ein Mandat des Kornkanfs halber erlassen, wogegenhat^"' ^ gewöhnlichen Märkte» der V Orte zum Nachtheil gereicht, angemessene Schritte gethan

des freundliches Schreiben um Aufhebung dieses Mandates crlassem «. Wegen

Sursee Hingerichteten wälschen Krämers (Martin Duvoisin), der zu Basel hanshäblich geweseni», <> Lucern und Snrsee durch Schriften und Predigten in Basel und an andern Orten schwer ver-

.. '"pft. Deßwegen hat Lncern eine gründliche Widerlegung und Rechtfertigung abfassen lassen und möchte^ ° ^öffentlichen und namentlich an Zürich nnd Bern mittheilen, will aber ohne Vorwissen und Rathandern Orte in der Sache nicht vorgehen. Diese Rechtfertignngsschrift wird nun verlesen und gntge->Nav"'> ^'cn beförderliche Mittheilnng an Zürich und Bern für thnnlich erachtet, dagegen findet

^ besser, daß Lncern bis auf Weiteres mit der projectirten Veröffentlichung innehalte, t Wegen des^ ^bische,, Salztransits nnd der verfallenen mayländischen und savoyischcn Pensionen waren Landvogt^"^berg nnd Statthalter von Beroldingen abgefertigt worden, um gehörigen Orts die Sache zu betreiben.do>,Mehrheit der Orte der Ansicht ist, es hätte dieses schriftlich, nicht aber durch Abordnungxjn^^mdten geschehe,, sollen, so wird es in den Abschied genommen, damit man in Zukunft sich besser mitz, " verständige. Ax. Auf lezter badischer Jahrrechnnng war an den König von Frankreich wegen der>»>ll Zahlungen geschrieben worden. Da man nun nicht für thnnlich hält, etwas hierin zn thun, so

v>an dieser und anderer Sachen wegen die Ausschreibung eines allgemeinen Tags aus künftige Fastnacht