December 1608.
aus Haß gegen die evangelische Religion Unrecht geschehen ist, so kann man diese Sache nicht so hingehtlassen, vielmehr soll Basel auf der nächsten allgemeinen Tagsazung gegen Lucern Beschwerde über dieSursee erheben, wobei die andern Orte es nnterstiizen werden; denn dadurch, daß sie weder den Bas^bder anderer Sachen wegen mit Duvoisin im Gefängniß zu sprechen wünschte, noch die zwei Schulmeister be>seiner Execution anhören wollten, haben sich die von Sursee in großen Berdacht gebracht. Es möchte dießvielleicht ein Anlaß zu einer Vereinbarung sein, wie man sich in Zukunft in dergleichen Fällen, damitwanden zu kurz geschehe, auf beiden Seiten verhalten sollte. Was des Hingerichteten Nachlaß betrifft, so 1°Basel durch ein freundliches, jedoch unvorgrcifliches Schreiben von Lncern begehren, daß es denselben de>»verlassenen armen Weib und den Kindern verabfolgen möchte, wozu es sich schon früher anerboten habe.erwartet, das werde Basel in dein Übrigen, dessen es sich in dieser Sache zu beklagen hat, ohne Nachtheil se"''«I. Zürich n»d> Schaphausen berichten, zwischen den Amtleuten des Grafen von Sulz und seinen Untertha»^in der Grafschaft Klettgau habe sich der Kreissteuer oder Anlage wegen ein Anstand erhoben, den diese Ste>^verweigernden Unterthanen werden Gewaltsmaßregeln angedroht. Da es nun nicht nur für die angränze«^Orte, sondern für die ganze Eidgenossenschaft bedenklich sein würde, wenn, um die snlzischen Unterthane» z""'Gehorsam zu bringen, fremdes Kriegsvolk in das Land geführt würde, weil dieses nicht ohne große KostenObrigkeiten und ohne Gefahr der sich der Widerspenstigen annehmenden Unterthanen geschehen könnte,sie um Rath und iin Fall der Noch um ein getreues Aufsehen. Ihnen wird nun in bester Wohlinen"^gerathen, weil sie schon früher verschiedene Streitigkeiten zwischen dem Grafen und seinen Unterthanen vcrmittelt haben und da die Landgrafschaft Klettgau mit Zürich in einem ewigen Burgrecht stehe, die klettgauis^Unterthanen durch eine Abordnung zu Erstattung der Gebühr und zum schuldigen Gehorsam zu erwähl'indem zu erwarten ist, es werde dieses mehr als der Amtleute Drohung wirken; sollte aber, wider Verhof^'dadurch nichts ausgerichtet und offene Gewalt angewendet werden, so mögen sie sich von den beiden a»Orten getreuen Aufsehens und Beistandes versichert halten.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclcgcnheitcn:
Bern-freib. Vogt, iiberh. »». Art. 76.
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Confercnz der VII katholischen Orte.
Lucern. 1K08, 15. Aecemöcr.
Ttaatdarchiv Lucern. Lucern« Abschiede ll, 1«N, und Allz. Abschiede II. 157. ^
Gesandte: Lucern. Ludwig Schürpf, Ritter, Schultheiß; Jost Pfyffer, Ritter, alt-Schultheiß;
Feer, Pannerherr; Johann Helmlin; Heinrich Kloos, Ritter, alle des Raths. Uri. Gideon Stricker,ammann; Peter Gisler, Ritter, alt-Landammann. S ch w y z. Sebastian Büeler, Landammann; Rudolf ReRitter, alt-Landammann und Paunerher. Unterwalden. Melchior Jmfeld, Landammann und Panneryvon Obwalden; Johann Lnssi, Landammann, von Nidwalden. Zug. Hans Jakob Stockcr, alt-AmwRudolf Kreuel; Andreas Jten, alle des Raths. Freiburg. Johann Python, Sekelmeister und des ist"Solothurn. Johann Georg Wagner, Sekelmeister und des Raths.