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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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December 1608.

vo» Zürich begehren. I»It,. (S, u. die betreff. Bogtcien). I. Wegen des Bischofs von Chnr soll nochn>^mit dem Nnntins gesprochen nnd an Cardinal Bvrromäns und die beiden in Mahland befindlichen Gesandt"geschrieben werden, inz» (S. u. die betreff. Vogteien).

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

I». Art. 680. Verschiedenes.

Verschiedenes.

Schlizcnwcscn.

Justizsachcn.

Justizsachen. » Art. 227. Justizsachen.

Landgrasschaft Thurga».Landuogtei Nhciuthal.Landvogtci Frciämtcr.Landvogtei Lauis.Landvogtci Lnggarns.Bern-frcib. Bogt, iibcrh.

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Art. 169.Art. 98.Art. 260.Art. 226.Art. 77.

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Confercnz der Städte Bern und Fretbnrg.

An der Sense. 1609, 26. Januar (Montag 16. alt. Kal.).

Ttaatsarettt» Bern. Fttiburger Äbschtldl k. ZIS.

Gesandte: Bern. Vincenz Dachselhofer, Sekelmeister; David Tscharner, des Raths; JakobRathsschreiber. Freibnrg. Jost Vonderweid, alt-Generalcommissär; Niklaus Meyer, des Raths; 3^des Granges, Generalcommissär; Anton von Montenach, Stadtschreiber.

». Abgeordnete der vier Kirchspieleim Thal" (?Ryf-Thal) beschweren sich, daß ihnen bei der Zoll^'zu Rue der Zoll abgefordert werde, und suchen ihre Zollfreiheit zu beweisen durch den der Stadt Lausanne "

den zugehörigen Dörfern von Kaiser Sigismund ertheilten Freiheitsbrief von 1434, ferner durch eine»des Herzogs Karl von Savoyen von 1478 »nd durch alte Zolltafeln; auch beschweren sie sich über eine»"^Zoll zu Semsales und hoffen, an beiden Orten dieser Pflicht erlassen zu werden. Freiburg bestreitetGültigkeit der angezogenen Briefe für die vorliegenden Fälle. Der Handel wird in den Abschied genoM"I». Castellan Anton Nenauld begründet abermals des Gotteshauses Alteuryf Gerechtigkeiten amVillars-Bramard und außerhalb der Dorfmarch im Bezirk Cerniaz, weiset durch Beispiele nach, daß ma« "an andern Orten unter dem Namen einer Dorfmarch auch außer derselben den Zehnten aufzunehmen ,

und bittet, den Abt bei seinen Rechtsamen zu handhaben. Dem Begehren Berns, gemäß dem lezten ^den Augenschein darüber einzunehmen, wird beigestimmt, e. Dem Landvogt von Milden, Hans RudolfErlach, wird von Freiburg vorgehalten, daß er den Zoll zu Domdidier alterirt und dem Zollner gesagt ^er fordere etwas, das man nicht schuldig sei, ferner daß er solche, welche den Zoll haben entrichtenweiter zu gehen geheißen und denFistling" wider den Zollner gezukt habe. Da von Erlach unter Darsll ^des Sachverhalts sich verantwortet, wird die Sache in den Abschied genommen. «R. Es waltet ein A»N

zwischen beiden Städten in Betreff derKouffzüge". Bern schlägt vor, solche unfreundliche Züge abz»,^'und gemäß Anrgrecht die Bürger beiderseits gleich zu halten, was Freiburg acl rntiticanäum nimmt. ^ "Austragung der Späne, welche einen Augenschein erfordern, wird eingemeiner Ritt" auf Sonntagalt. Kal. angesezt. (Wurde später auf den 21. Mai a. K. verschoben), t. Freiburg wünscht, daß i" ^Marchbeschreibnng, betreffend den Wandel- nnd Harnischberg, derletst Anhang der schnesch.neltzi" also M»""'