November 1608. 901
Das Verhandelte sehe nian im Abschnitte Hcrrschastsangclegenheitcn:
Thurga». «» Art. 48. Iustizsachcn. «I. Art. 49. Justizsachen.
I». „ 236. Mannschaftsrccht z» Ellikon. »». „ 392. Kirchliches u. Glaubcnssachcn.e. . 391. Kirchliches u. Glaubcnssachcn. t. . 517. Stifte und Klöster.
<»77.
Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte.
Brunnen. 1008, 1 Jecemver.
Üri hat eine dreiörtische Tagleistung auf den 1. December nach Brunnen angesezt, »in »ach Btitteln zu Abschaffung des'^niten in Misox zu trachten. Den will man besuchen, und ist Landau»»«»» Johannes Lnssi Gesandter geworden,dein Nidwaldncr Rnthe- und Landlenteprotokoll vom 29. November 1698, S. 174). — Der Abschied fehlt.' 12. December wurde er durch die Näthe und Landlentc zu Nidwalden in Berathnng gezogen, I. o. S. 177.
«7«.
Confercnz der IV evangelischen Städte.
Aarnu. 1008, 8. Zkecemvcr (28. November alt. Kal.).
Staatsarchiv Zürich. Abschi-dbd. IIS, S. 402.
Gesandte: Zürich. HanS Rudolf Nah», Bürgermeister; Hans Georg Grebel, Stadtschrciber. Bern.
Manuel, Schultheiß; Wolfgaug ffNichcl, Veuner und des Raths. Basel. Hans Ulrich Schultheß,Naths; Hans Friedrich Rychiner, Stadtschreiber. Schaffhauseu. Dr. Heinrich Schwarz, Burgermeister;^'"ker Hans Konrad Peyer, des Raths.
z»n ^ ^ ^f^^iburg. uberh.). I». Zürich beantragt nochmals, die evangelischen Städte sollten
ihrer Religion ein Religionsverständniß mit einander abschließen, gleichwie die VII katholischen- ^ ^ Jahren auch gethan haben, damit man, wenn das eine oder andere Ort der Religion wegen ange-a»d ^iirde, um so mehr Trost und Versicherung von einander hätte und wüßte, wessen man sich gegen cin-^ zu versehen hätte. Obgleich Basel und Schaffhausen nicht im alten Bunde begriffen seien und in ihremiiil „etwas Anhanges" stehe, so könnten ihnen doch die andern Orte ein solches Religionsverständniß^ hindern oder übel nehmen, da auch Freiburg und Solothnrn mit gleicher Conditio» in den eidgenössischen... ^genommen worden, dessenungeachtet aber ohne der evangelischen Orte Vorwisscn mit den V katho-sej . ^Iku in ein besonderes Bundes- und Brnderschaftsvcrhältniß der Religion halber getreten seien. Dabeihnbt"^ übersehen, daß sie sich nicht mit fremden Ständen, mit denen sie zuvor keine Verwandtschaft ge-il, mit ihren Eidgenossen in eine Verpflichtung einlassen. Dieser Anzug wird aä mstruemlum. ku Abschied genommen, e. Basel berichct, daß es den Nachlaß seines Bürgers Martin Dnvoisin, derkeclst durfte wegen etwas Reden, die Religion belangend, hingerichtet worden sei, bei Lucern umsonsthabe, und bittet um Rath, wie es sich in dieser Sache zu verhalten habe. Erkannt: Weil aus der»nd' ^^"^uustn von Bern Bericht, sowie aus den von Luccrn und Sursee an Basel erlassenen Schreibenuus Mm Umständen hervorgeht, daß diesem Mann, mit dessen Execntion man sich zu sehr beeilt hat,