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Juni 1608. 881
^n> Bischof und der Stadt Biel halten einige Stimmen dafür, daß, da Biel sich zur Erbhuldigung schuldig^kenne, das Überweisen der übrigen Streitigkeiten an unparteiische Säze gar wohl zulässig wäre, während"»den Stimmen sich verwundern, warum Biel jczt so stark auf gleiche Säze dringe und gemeiner Eidgenossen-^si Judicatnr sich zu unterwerfen Bedenken trage, da diese es doch immer so gut mit Biel gemeint und zurHaltung seiner Freiheiten keine Mühe und Arbeit gespärt habe. Sic finden es billig, daß die Bieler endlich^"'Mal ihrem wahren Fürsten und Herrn huldigen. — Nach langer Bcrathnng wird einstimmig beschlossen,or Bischof solle denen von Biel ihre Freiheiten und Gerechtigkeiten und alten Herkommen confirmiren, woraufihm, sobald er es begehrt, die Erbhuldigung leisten sollen, wobei sie bezüglich der andern StreitpunkteVorbehalt machen mögen; sollten ihre Bemühungen, sich gütlich zu vereinbaren, ohne Erfolg sein, sosie wieder an gemeine Eidgenossen gelangen. Die von Biel sollen ihre Angehörigen von aller Ungebührdie bischöflichen Amtleute abhalten und jene bestrafen, welche bisher sich verfehlt und die bischöflichen'Chanen zum Ungehorsam zu verleiten gesucht haben. — Auf die Kunde, daß Einige von Biel, ohne die' lehr ihrer Gesandten abzuwarten, neue Ungebührlichkeiten sich erlaubt haben, werden die Bieler durch einenRuhe und zur Bestrafung der Ruhestörer ermahnt. Schließlich bemerken die Gesandten Berns,Man es nicht glauben möge, wenn diese unruhigen Vieler sich der bereiten Unterstüzuug Berns rühmen! Zwar werde Bern, wenn man dieselben unbillig drängen wollte, sie nicht ganz verlassen. I. In zwei""friste», von Heitersheim und einer andern vom Receptor von Mnggenthal, St. Johannesordens,die Eidgenossen gebeten, allfälligcn Beschwerden des Ritters Christof Tschudi, Commcnthurs zu Schwä-^ Hall, keinen Glauben beizumessen, ohne auch sie zur Verantwortung kommen zu lassen. Da indeß keiner^ Gesandten weiß, daß etwas darüber an seine Obern gekommen sei, und man allseitig einverstanden ist,"Mmudxi! in unbilligen Sachen beizustehen, so wird in diesem Sinne geantwortet, i»» « (S. u. Sargans),^""äier Leonhard Götz und Hauptmann Andreas Zweyer, Obervogt zu Kaiserstuhl, eröffnen aus Auftrag^ ^sichofs von Constanz, man werde sich erinnern, was seiner Zeit Erzherzog Maximilian geschrieben^lglich des Hugo Tevenius, gewesenen Priors zu Buxheim, der aus dem Gotteshaus über 6000 Gulden^ sich fortgenommen habe; seither habe man in Erfahrung gebracht, er sei in Unterhandlung gestanden, 8000^teii auszuleihen. Sie bitten nun um Hülfe und Rath, wie das Gotteshaus zu Restitution dieser großen'"Me gelangen könne. Die Gesandten Berns, wo der Genannte nun wohnt, sind darüber nicht instruirt,Schern allfällige Kläger in Bern gntes Recht finden werden. Das wird sammt einem freundlichen
Kr, ^^""^chrUben an Bern dem Prior mitgetheilt. «K. (S. u. Nheinthal). r. Abgeordnete gemeiner^Msieute führen Beschwerde über neue Zölle, Hintcrhaltung der versprochenen Patente, Durchsuchung der"Men und Confiscationcn, die ihnen in Frankreich wider den klaren Inhalt des Bündnisses und des Bei-ivjx Verfahren, »nd bitten um gebührende Abhülfe. In Berüksichtigung dieser Klage und in Betracht,^ Mangelhaft die stipulirte jährliche Zahlung der 400,000 Kronen erfolgt und daß bald die dritte ZahlungSchreiben an den König erlassen und einem eigenen Läufersboten mit dem Auftrag über-dx, ^6selbe nur dem König selbst zu überantworten. Zürich beantragt, auf dem bevorstehenden Reichstag
^ str um Bestätigung der Regalien anzugehen. Bern meint, das sei unnöthig, da man „die Herrlichkeit"sg ^st habe und keineswegs vom römischen Reich abHange. Andere halten dafür, es möchte das, da man^ zur Sache geschwiegen, leicht als Dcspect aufgenommen und abgeschlagen werden, was Verwirrunghätte, weßhalb es besser sei, noch fernerhin still zu schweigen. — Weil man aber diese Regalien
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